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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Siehe OZ 022-023<br />

Neuberger<br />

Die Bauphase wurde von mir getrennt bewertet, wobei sich keine Genehmigungsfähigkeit in der<br />

Gesamtbeurteilung ergeben hätte, wenn sich auch nur <strong>die</strong> Bauphase als umweltunverträglich erwiesen<br />

hätte. Nur umweltverträgliche Beurteilungen der Teilphasen und –gebiete erlauben eine<br />

Genehmigungsfähigkeit in der Gesamtbeurteilung, wobei <strong>die</strong> Gesamtnote aber nicht als simpler<br />

Mittelwert zu verstehen ist, sondern auch andere Aspekte wie <strong>die</strong> Nachhaltigkeit zu berücksichtigen<br />

hat.<br />

Der Forschungsbericht von Boku/Joanneum im Auftrag der Kommunalkredit Austria AG enthält<br />

einige relevante Aspekte, aber keine umweltmedizinischen Aussagen. Da z.B. der positive Einfluss der<br />

Wasserkraftnutzung auf <strong>die</strong> Luftqualität völlig vernachlässigt wird, sind seine Schlussfolgerungen<br />

nicht ausgewogen und bieten keine verwertbare Grundlage für eine integrative, umwelthygienische<br />

Beurteilung. Eine Synopsis hätte wenigstens – ausgehend vom dzt. Energiemix für <strong>die</strong> Stromerzeugung<br />

– <strong>die</strong> Folgen verschiedener Ausbauszenarien für Klima, Luftqualität, etc. darstellen müssen. Der<br />

zitierte Satz von Seite 116 ist eine Meinungsäußerung, <strong>die</strong> eine spezifische Begründung vermissen<br />

lässt.<br />

Spezifischer ist <strong>die</strong> Stellungnahme von DI Czachs et al., bezieht sich aber nur auf das Einreichprojekt<br />

vom Juni 2010 und nicht auf Detaillierungen und Spezifizierungen, <strong>die</strong> im Rahmen des UVP-<br />

Verfahrens ergänzt wurden und <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz, UVP - Stellungnahme i.A. des Amtes der<br />

Steiermärkischen Landesregierung Fachbereich Umweltmedizin, Univ.-Prof. Dr. Manfred Neuberger,<br />

1140 Wien, Felbigergasse 3 berücksichtigt <strong>die</strong> Auflagen der UVP-Gutachter nicht. Auch <strong>die</strong>se<br />

Stellungnahme lässt empirisch-wissenschaftliche Grundlagen vermissen und spiegelt eher <strong>die</strong><br />

Wünsche der Auftraggeber wider. Unterstützen kann ich nur <strong>die</strong> Forderung nach einer Analyse der<br />

Verkehrsströme des nichtmotorisierten Individualverkehrs, wenngleich <strong>die</strong>s m.E. Aufgabe der Stadt<br />

Graz und der Landesregierung wäre, <strong>die</strong> dabei sicher vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ) unterstützt<br />

würden. Dass „durch <strong>die</strong> Errichtung der neuen Querungsmöglichkeit <strong>die</strong> Barrierewirkung vermindert<br />

und zusammen mit dem Ausbau und der Vernetzung bestehender Fuß- und Radwegeverbindungen eine<br />

hohe positive Projektwirkung erzielt wird und dass insgesamt <strong>die</strong>se positive Auswirkung höher zu<br />

gewichten ist, als <strong>die</strong> geringfügigen Nachteile für Wassersportler aufgrund der Barrierewirkung des<br />

Wehrs, da Fuß- und Radwege stärker frequentiert sind “ erscheint plausibel. Trotzdem wurden von<br />

den UVP-Gutachtern zusätzliche Auflagen vorgeschlagen, um <strong>die</strong> Beeinträchtigungen des<br />

Wassersports zu verringern und der Wasserrettung weiterhin sichere Zugänge zu sichern. Dass<br />

informellen Zugängen zum Gewässer und informellen Nutzungsmöglichkeiten in einer Stadt eine<br />

höhere Erholungswirkung zukommt, ist eine unbewiesene Hypothese. Vielmehr stellt sich <strong>die</strong> Frage,<br />

ob damit nicht ein höheres Unfallrisiko (Ertrinken, etc.) assoziiert ist.<br />

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