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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Republik Österreich <strong>die</strong> Zustimmung zur Inanspruchnahme der Grundstücke Nr. 394/1, 394/2 und<br />

394/4 der KG. Liebenau, für <strong>die</strong> Unterschutzstellung als geschützter Landschaftsteil erteilt worden sei.<br />

Der Naturschutzbund Steiermark spricht sich mit Nachdruck dagegen aus, dass <strong>die</strong>se Grundstücke<br />

entgegen den Interessen des eigenen Projektes im Zuge des Kraftwerkprojektes verwendet werden.<br />

Dr. Gerhard Wohlfahrt (005)<br />

Herr Dr. Gerhard Wohlfahrt (005) argumentiert, dass der volkswirtschaftliche Nutzen <strong>die</strong>ser<br />

Wasserkraftanlage seiner Einsicht nach keineswegs nachvollziehbar ist und eine Kosten-Nutzen-<br />

Analyse notwendig ist.<br />

(Ergänzende) Stellungnahme von Herrn Dipl.-Ing. Urs Lesky, Fachabteilung 19A als<br />

wasserwirtschaftliches Planungsorgan (006)<br />

In der ergänzenden Stellungnahme des Landeshauptmannes der Steiermark, vertreten durch das Amt<br />

der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 19 A als Wasserwirtschaftliches Planungsorgan<br />

vom 13. März 2012, wird beim Fachbereich Grundwasser nochmals eingemahnt <strong>die</strong> hydrogeologische<br />

Modellierung auf <strong>die</strong> rechtlich zugesprochenen Konsensmengen abzustellen. Zur Evaluierung der<br />

Auswirkungen der Kraftwerke Gössendorf und Kalsdorf auf den Grundwasserkörper wird gefordert,<br />

eine fünfjährige Beobachtungsphase beginnend mit Vollstau, das wäre 2017, abzuwarten. Auch wenn<br />

eine Zustandsverschlechterung des Grundwasserkörpers GK100097 Grazer Feld mit der Errichtung<br />

des Kraftwerkes Graz nicht erwartet wird, kann eine Zustandsverschlechterung durch<br />

Summenwirkung der Kraftwerke Kalsdorf, Gössendorf und Puntigam/Graz gesichert erst nach<br />

fünfjähriger Monitoringphase festgestellt werden.<br />

Die Errichtung des Zentralspeicherkanals im Oberwasser des KW Puntigam wird aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht als Voraussetzung für <strong>die</strong> Kraftwerksbewilligung gesehen, weshalb<br />

sichergestellt sein muss, dass der ZSK vor Genehmigung, Errichtung und Betrieb des KW Puntigam<br />

vorweg bewilligt und errichtet wird.<br />

Die Einstufung E „unvertretbar nachteilige Auswirkungen“ im UVGA für den Fachbereich<br />

Gewässerökologie wird geteilt und wird darauf hingewiesen, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht das<br />

Vorhaben auf <strong>die</strong> Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot entsprechend<br />

WRG § 104 a zu prüfen ist.<br />

Stellungnahme des Arbeiterfischereivereines Graz, vertreten durch RA Dr. Gert Folk vom 14.03.2012<br />

(007)<br />

Vom Arbeiterfischereiverein Graz, vertreten durch RA Dr. Gert Folk, wird <strong>die</strong> Bewertung der<br />

gegenständlichen Wasserkörper durch das Bundesamt für Wasserwirtschaft vom Dezember 2011<br />

wiedergegeben, in der das Fehlen mehrerer Fischarten auf Kontinuumsunterbrechungen durch <strong>die</strong><br />

flussab situierte Kraftwerkskette zurückgeführt wird. Ferner wird <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong> der Universität für<br />

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