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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Kriterium WK 5: Auswirkungen auf Wasserversorgung<br />

Den Projektunterlagen und dem UV-GA sowie den zugehörigen Teilgutachten ist zu entnehmen, dass<br />

das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz keine bedeutenden kommunalen Wasserversorgungsanlagen berührt (UV-GA,<br />

S 72) bzw. beeinträchtigt (vgl Teilgutachten Hydrogeologie/Grundwasser, S 169). Den<br />

Projektunterlagen ist zu entnehmen, dass es eine Vielzahl von Einzelwasserversorgungen (Einlage<br />

0601 – Fachbericht Hydrogeologie-Grundwasser, S 148f) im Einflussbereich des <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz<br />

liegen. Diesbezüglich wird in den Projektunterlagen ausgeführt, dass aufgrund der hohen<br />

Mächtigkeiten des Aquifers in den Bereichen mit größerer Absenkung keine erhebliche Verringerung<br />

der Ergiebigkeit des Grundwasserkörpers zu erwarten ist. Der Gesamtwasserhaushalt des<br />

Grundwasserkörpers wird nicht nachhaltig beeinflusst. Für möglicherweise betroffene Brunnen sind je<br />

nach den Ergebnissen der Beweissicherung Ersatzmaßnahmen vorgesehen (Einlage 0601 –<br />

Fachbericht Hydrogeologie-Grundwasser, S 157).<br />

Unter Berücksichtigung der in Tabelle 12-5 des Kriterienkataloges angeführten Beurteilungsklassen<br />

zur Beurteilung des Kriteriums „Auswirkungen auf Wasserversorgung“ ergeben sich durch <strong>die</strong><br />

gegenständliche Kraftwerksanlage „neutrale Auswirkungen“ (0).<br />

Kriterium WK 6: Auswirkungen auf <strong>die</strong> Immissionssituation<br />

Den Projektunterlagen (Einlage 2301 – Umweltverträglichkeitserklärung, S 258) ist zu entnehmen,<br />

dass durch das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz <strong>die</strong> vorgegebenen Qualitätsziele für alle untersuchten<br />

Wasserinhaltsstoffe eingehalten werden. Der gute Zustand der Wasserqualität der <strong>Mur</strong> kann daher<br />

auch durch den Betrieb des <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz aufrechterhalten werden. Es ergeben sich lediglich<br />

geringfügig nachteilige Auswirkungen auf das Sediment infolge der Verringerung der<br />

Fließgeschwindigkeit und der damit verbundenen Verlängerungen der Aufenthaltszeiten im den<br />

einzelnen Fließgewässerstrecken. Im UV-GA (S 57) wurde ebenfalls festgehalten, dass durch das<br />

Vorhaben keine Verschlechterung im Sinne der QZV Chemie OG zu erwarten sind.<br />

In den Projektunterlagen ist mehrfach <strong>die</strong> parallele Errichtung eines Zentralen Speicherkanals<br />

angeführt, welche zwar als Beurteilungsgegenstand berücksichtig wurde, jedoch keinen<br />

Projektbestandteil im engeren Sinn darstellt. Demzufolge wurden in den Projektunterlagen zwar <strong>die</strong><br />

umweltrelevanten Auswirkungen der Errichtung betrachtet, <strong>die</strong> zukünftigen positiven Auswirkungen<br />

auf das Gewässer bei Anbindung <strong>die</strong>ses Kanalabschnittes an <strong>die</strong> Kläranlage jedoch nicht. Aus<br />

rechtlicher Sicht ist <strong>die</strong>s im gegenständlichen Bewilligungsverfahren korrekt, da hierfür eine<br />

Anbindung des mitbeurteilten ZSK-Abschnittes an <strong>die</strong> Kläranlage vorhanden sein müsste. Nachdem<br />

jedoch Teile <strong>die</strong>ses Speicherkanals im südlichen Bereich unmittelbar oberhalb der Kläranlage bereits<br />

realisiert bzw. geplant und bewilligt wurden, ist davon auszugehen, dass der Lückenschluss zwischen<br />

dem bereits errichteten Kanalabschnitt und dem im gegenständlichen Projekt mitbeurteilten<br />

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