18.11.2012 Aufrufe

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Diese Einordnung wird auch vom Umweltsenat vorgenommen (US 31.10.1995, 05/1995/1 Untere<br />

Ybbs, 8.3.2007, 9B/2005/8-431 Stmk-Bgld 380 kV-Leitung II (Teil Stmk), 11.9.2008, 9A/2007/8-170<br />

Strasshof/Nordbahn, 11.11.2011, 1B/2011/18-14 Mistelbach ABA).<br />

Jedoch sind in solchen Fällen <strong>die</strong> Umweltauswirkungen des Baus des ZSK im <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz-<br />

bedingten Umfang (also rund 2.100 m des Abschnitts BA72) dem <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz in dessen UVP-<br />

Genehmigungsverfahren zuzuordnen und bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit des<br />

<strong>Mur</strong>kraftwerk Graz zu berücksichtigen.<br />

In Fällen wie dem vorliegenden geht daher der Beurteilungsgegenstand über den<br />

Verfahrensgegenstand hinaus. Verfahrensgegenstand ist ausschließlich das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz,<br />

Beurteilungsgegenstand darüber hinaus aber auch <strong>die</strong> Errichtung des angesprochenen Teilabschnittes<br />

des BA72.<br />

Die von der Projektwerberin vorgenommene Vorhabensabgrenzung ist daher zutreffend. Zu Recht<br />

wurden daher in der UVE sämtliche Auswirkungen der Errichtung des ZSK im fraglichen<br />

Teilabschnitt seines letzten Abschnittes BA72 entsprechend dargestellt und im UV-Gutachten auch<br />

entsprechend gegengeprüft.<br />

D.3. Überblick über <strong>die</strong> materienrechtlichen Grundlagen<br />

Das Vorhaben in seiner Gesamtheit unterliegt zweifelsfrei der UVP-Pflicht und ist daher nach den<br />

Genehmigungskriterien des § 17 UVP-G 2000 zu messen.<br />

Gemäß § 17 Abs. 1 UVP-G 2000 hat <strong>die</strong> Behörde bei ihrer Entscheidung insbesondere <strong>die</strong> in den<br />

betreffenden Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Genehmigungsvoraussetzungen anzuwenden.<br />

Daher erfolgt nachstehend <strong>die</strong> Subsumtion des Vorhabens und seiner Teile unter <strong>die</strong> anzuwendenden<br />

Rechtsnormen der Materiengesetze:<br />

3.1 WRG 1959:<br />

§ 9 Abs. 1: Für <strong>die</strong> Kraftwerksanlagen ist <strong>die</strong> Nutzung der Wasserwelle der <strong>Mur</strong> zum<br />

Zwecke der Energiegewinnung geplant, sodass <strong>die</strong><br />

Bewilligungsvoraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 WRG 1959 anzuwenden sind.<br />

Davon werden auch <strong>die</strong> dazu <strong>die</strong>nenden Wasserbenutzungsanlagen (samt<br />

305

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!