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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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In Art 4 ist vorgesehen, dass nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie von den Mitgliedstaaten<br />

verabschiedet werden müssen. Hiefür wurde ein Muster der Kommission bereitgestellt, an das sich <strong>die</strong><br />

Mitgliedstaaten zu halten haben. Diesbezüglich wurde vom BMWFJ am 30.6.2010 der Nationale<br />

Aktionsplan 2010 für erneuerbare Energie für Österreich (NREAP-AT) erlassen.<br />

In Art 5 bis 11 findet sich eine genaue Berechnungsmethode, wie sich der Anteil des jeweiligen<br />

Mitgliedstaates berechnet.<br />

Die Mitgliedstaaten haben darüber hinaus der Kommission gemäß Art 22 Bericht zu erstatten; <strong>die</strong>s<br />

erstmals zum 31.12.2011 und danach alle zwei Jahre. In <strong>die</strong>sen Berichten sind u.a. festzuhalten, wie<br />

hoch der Gesamtanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen ist und darüber hinaus welche Sektoren<br />

(Elektrizität, Wärme und Kälte sowie Verkehr) aus erneuerbaren Quellen versorgt werden.<br />

c) Wasserkraftanlagen sind langfristig <strong>die</strong> kostengünstigsten Anlagen mit erneuerbarer Energie. Aus<br />

energiewirtschaftlicher Sicht sind durch <strong>die</strong> hohe Volllaststundenzahl von 4.500 und <strong>die</strong> mit 40% der<br />

installierten Leistung gesicherte Energieversorgung hervorstechende Alleinstellungsmerkmale.<br />

Hierdurch benötigen Wasserkraftanlagen geringe Ausgleichsenergie und zeigen kurzfristig nur geringe<br />

Leistungsschwankungen. Die Verluste bei der Erzeugung von Energie aus Wasser sind minimal.<br />

Wasserkraft vermeidet kalorische Stromerzeugung im Sommer und vermindert <strong>die</strong>se im Winter. Der<br />

steigende Strombedarf würde für den Fall, dass das geplante Flusskraftwerk nicht errichtet wird, zu<br />

einer „Ersatzlieferung“ aus dem übergeordneten Stromnetz führen. Ein wesentlicher Teil des in<br />

Österreich insbesondere im Winter bereitzustellenden elektrischen Stroms muss in konventionellen<br />

fossil betriebenen Anlagen produziert oder importiert werden.<br />

d) Zweck der projektierten Anlage ist <strong>die</strong> emissionsfreie Stromerzeugung aus heimischer Wasserkraft.<br />

Durch <strong>die</strong> Situierung der Kraftwerksanlage im Stadtgebiet von Graz wird eine hohe Verfügbarkeit der<br />

Netzkapazitäten erreicht; gleichzeitig werden <strong>die</strong> Netzverluste minimiert. Mit der Kraftwerksanlage<br />

wird damit ein Beitrag zu einer erneuerbaren, nachhaltigen Energieversorgung geleistet.<br />

e) Das geplante Wasserkraftwerk hat eine Leistung von 16,4 MW und einem Regelarbeitsvermögen<br />

von 73,8 GWh. Das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz versechsfacht somit <strong>die</strong> derzeitige Strombereitstellung aus<br />

Wasserkraft in Graz. Mit der durch das Wasserkraftwerk Graz erzeugten Strommenge können<br />

vergleichsweise 20.000 Haushalte in Graz versorgt werden. Der Strom wird am Ort des Verbrauches<br />

erzeugt und ohne größeren Leitungsbau im Versorgungsgebiet eingesetzt. Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass durch <strong>die</strong> Vermeidung des Importes der Jahresenergiemenge von 72,3 GWh<br />

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