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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Derzeit sind als wassergebundenes Freizeitangebot vor allem <strong>die</strong> Wellen an der Haupt- und der<br />

Radetzkybrücke zu nennen. Diese werden in der Sommerzeit von Kajakfahrer (Wildwasser Rodeo)<br />

und Wellenreitern frequentiert, welche an der Welle einbooten und den Fluss dort auch wieder<br />

verlassen. Das Flusswandern stellt entgegen der Stellungnahme des Umweltdachverbandes in Graz<br />

keinen Breitensport dar und ist von untergeordneter Bedeutung. Durch <strong>die</strong> Aufstauung wird <strong>die</strong><br />

Welle an der Radetzkybrücke verloren gehen. Aufgrund der Bedeutung der <strong>Mur</strong>welle für<br />

Wassersportler, als Ort für Sportveranstaltungen und touristischer Anziehungspunkt wurde der<br />

verpflichtende Ersatz der Welle aus Auflagenvorschlag festgelegt. Eine Erforderlichkeit von<br />

Bootsrutschen wird nicht gesehen, da das Umtragen der Kraftwerksanlagen im Einzelfall<br />

tolerierbar ist.<br />

Tiefnig<br />

In den Fachbeiträgen fehlt, wie <strong>die</strong> Eingriffsintensität bewertet wird.<br />

Für den Fischotter wurden <strong>die</strong> gegenständlichen Matrizen nachgereicht und <strong>die</strong> Beurteilung der<br />

Projektauswirkungen anhand bzw. unter Berücksichtigung <strong>die</strong>ser Unterlagen durchgeführt.<br />

Die Leitstruktur „Grünes Band“ wird künftig beidseitig der <strong>Mur</strong> eine Lücken von 780 m Länge<br />

aufweisen. Die Maßnahme „Grünes Band“ im Sinne einer ununterbrochenen Leitstruktur bzw.<br />

eines Grünkorridors mit somit nicht mit letzter Sicherheit erfüllt.<br />

Die Erhaltung des „Grünen Bandes“ in Form einer rechtsufrig durchgängigen Leitstruktur wird<br />

im gegenständlichen Fachgutachten als unbedingt erforderlich beurteilt, um <strong>die</strong> Funktionalität des<br />

überregionalen Ausbreitungskorridors durch den Ballungsraum Graz langfristig sicherzustellen.<br />

Stellungnahme Öffentliches Wassergut<br />

Diese Stellungnahme ist rein rechtlicher Natur und es wird daher von den Fachgutachtern darauf<br />

nicht eingegangen.<br />

Stellungnahme BI Auf Stromverbrauch schauen<br />

Lammer<br />

Die Darstellung hinsichtlich der Wirksamkeit der mobilen Lärmschutzwände ist richtig: Es ist aber<br />

dazu auszuführen, dass ein umfangreiches Monitoringssystem vorgesehen ist, dass bei<br />

Überschreitung der vom humanmedizinischen SV vorgeschlagenen Grenzwerte eine<br />

Baustelleneinstellung bewirkt. Das <strong>die</strong>ses Monitoring bei der betroffensten Nachbarschaft<br />

(ungünstigste Situation für <strong>die</strong> Nachbarschaft) zu installieren ist, wird sichergestellt, dass auch <strong>die</strong><br />

von den mobilen Lärmschutzwänden nicht geschützte Nachbarschaft, vor unzumutbaren<br />

Immissionen bewahrt wird.<br />

Es ist das Wesen von Lärmkarten, dass sie nur auf eine bestimmte, einheitliche Höhe, bezogen<br />

werden. Daher ist es selbstverständlich, dass bei Darstellung der Isophonen in 2m über dem Boden<br />

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