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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Hierzu kann folgendes festgehalten werden:<br />

Ad a): Wie aus dem Leitfaden zur Erhebung der biologischen Qualitätselemente: Teil A1 - Fische<br />

des BMLFUW hervorgeht, unterliegt der Fischbestand oftmals auch einer direkten Beeinflussung<br />

durch den Menschen (Besatz, Ausfang). Bei der Beurteilung des ökologischen Zustandes im Sinne<br />

des Wasserrechtsgesetzes sollten daher <strong>die</strong>se fischereiwirtschaftlichen Daten erhoben werden,<br />

auch wenn <strong>die</strong> WRRL grundsätzlich vorgibt, Fischbesatz nicht zu bewerten. Bei der Beurteilung<br />

des geplanten Vorhabens in Hinblick auf den Gewässerzustand wird daher bezüglich<br />

Besatzmaßnahmen bzw. Ausfang im Fachgutachten keine Wertung vorgenommen.<br />

Ad b): Hinsichtlich der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf <strong>die</strong> Fischfauna darf auf das<br />

Fachgutachtens verwiesen werden.<br />

Ad c): Im Hinblick auf <strong>die</strong> historische Situation ist festzuhalten, dass aufgrund der <strong>Mur</strong>regulierung<br />

eine offensichtliche morphologische Veränderung des Gewässers eingetreten ist. Laut NGP 2009<br />

besteht ein <strong>die</strong>sbezügliches Risiko, <strong>die</strong> Umweltziele nicht zu erreichen. Generell muss daher<br />

angenommen werden, dass auch <strong>die</strong> Habitatausstattung (z.B. Laichhabitate) im Vergleich zum<br />

typspezifischen Referenzzustand deutlich eingeschränkt ist. In <strong>die</strong> fischökologische<br />

Zustandserhebung gemäß QZV Ökologie fließen Faktoren, wie <strong>die</strong> Anzahl möglicher Laichhabitate<br />

oder beobachtete Laichgeschehen allerdings nicht ein. Sehr wohl aber wird der Populationsaufbau<br />

der einzelnen Arten erhoben und bewertet. In <strong>die</strong>sem Sinne wird also das Resultat <strong>die</strong>ser Faktoren<br />

erfasst, beispielsweise das tatsächliche Aufkommen von Jungfischen. Die fischökologische<br />

Zustandserhebung im OWK 802710012 erbrachte im Jahr 2010 gerade noch einen guten<br />

fischökologischen Zustand. Die daraus gezogenen Schlüsse sind dem Fachgutachten zu entnehmen.<br />

Ad d): Unter Hinweis auf das Ergebnis der fachlichen Bewertung im Fachgutachten, kann<br />

festgestellt werden, dass auch aus Sicht der Fachgutachter nicht erwartet wird, dass nach<br />

Realisierung des geplanten Vorhabens in den betroffenen OWK der gute ökologische Zustand<br />

gegeben sein wird.<br />

Ad e): Die Projektsauswirkungen auf den Wasserspiegel der <strong>Mur</strong> sind im Fachbericht<br />

Oberflächengewässer – Quantität beschrieben und in Form von hydraulischen Querprofilen<br />

dargestellt. Für den Bereich auf Höhe des Kunsthauses sollten sich durch das Vorhaben nur<br />

geringfügige hydromorphologische Veränderungen ergeben. So ist zu erwarten, dass der<br />

Wasserspiegel bei Mittelwasser gegenüber dem Ist-Zustand um ca. 5 cm ansteigen wird, wobei <strong>die</strong><br />

mittlere Fließgeschwindigkeit von ca. 1,23 m/s auf ca. 1,21 m/s sinken wird. Der angeführte<br />

Laichplatz auf Höhe des Kunsthauses sollte demnach hinsichtlich seiner Funktionalität vom<br />

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