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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Die räumliche Situierung der Maßnahme M-15 kann dem Maßnahmen – Übersichtsplan entnommen<br />

werden (Einlage 2302). Im Sinne einer Konkretisierung des in den Einreichunterlagen<br />

angesprochenen „räumlichen Nahbereichs“ wurde als zusätzlich Auflage vorgeschlagen, dass <strong>die</strong><br />

Ersatzeinrichtungen im Bereich zwischen <strong>Mur</strong> und Andersengasse zu errichten sind. Aufgrund der<br />

Auflage 136 hat zudem <strong>die</strong> räumliche Konkretisierung und Flächensicherung vor Beginn der<br />

Bauarbeiten zu erfolgen.<br />

Kleingärten stellen in der Regel Grünflächen mit privaten Pachtverhältnissen dar, welche nicht<br />

öffentlich zugänglich sind und <strong>die</strong> der Erholung eines eingeschränkten Personenkreises <strong>die</strong>nen. Die<br />

vom Vorhaben betroffenen Kleingärten werden im räumlichen Nahbereich wiederhergestellt. Aus<br />

Sicht der örtlichen Raumplanung kann kein öffentliches Interesse an der Erhaltung der Kleingärten in<br />

exakt derselben Lage abgleitet werden, wenn eine Verlegung möglich ist. Vielmehr wird der Ersatz<br />

zwischen der Projektwerberin und den Eigentümern bzw. Pächtern auf privatwirtschaftlichem Weg auf<br />

Basis der geltenden Vertragsvereinbarungen zu regeln sein.<br />

Dem Maßnahmen - Übersichtsplan ist zu entnehmen, dass <strong>die</strong> Ersatzflächen für Sport und<br />

Naherholung abseits der Dämme und Ersatzbiotope für <strong>die</strong> Würfelnatter zu liegen kommen. Aufgrund<br />

von Lage und Ausmaß der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen (wie z.B. der Würfelnatterhabitate)<br />

können keine erheblich negativen Auswirkungen auf <strong>die</strong> Maßnahmen im Bereich der örtlichen<br />

Freizeit- und Erholungseinrichtungen erkannt werden.<br />

Mit positiven Auswirkungen ist durch <strong>die</strong> Schaffung von „offiziellen“ gegenüber den bestehenden<br />

inoffiziellen Zugangsmöglichkeiten zu rechnen. Gerade für <strong>die</strong> angesprochenen Bevölkerungsgruppen<br />

wie kleine Kinder und alte Menschen sind hierdurch Verbesserungen der Zugangsmöglichkeiten auch<br />

für weniger mobile Personen und durch <strong>die</strong> Erhöhung der Sicherheit zu erwarten.<br />

zu 6.) Örtliche Raumplanung<br />

Die zitierten Grundlagen aus dem Bereich der örtlichen Raumplanung wurden im UVP-Gutachten<br />

sowie in den Fachbeiträgen zu den Einreichunterlagen berücksichtigt. Zu unterscheiden ist hierbei<br />

zwischen rechtlich bindenden Instrumenten (z.B. Verordnungen wie das Stadtentwicklungskonzept)<br />

sowie Sachprogrammen mit Selbstbindungscharakter (z.B. Grünes Netz Graz), welche durchaus auch<br />

vom Gemeinderat beschlossen worden sein können. Alle <strong>die</strong>se Unterlagen beinhalten Ziele und<br />

Maßnahmen, welche untereinander durchaus auch in Konflikt stehen können. Im vorliegenden Fall ist<br />

<strong>die</strong>s z.B. <strong>die</strong> Nutzung regenerativer Energie, <strong>die</strong> in Widerspruch zum Erhalt des natürlichen<br />

Fließgewässers <strong>Mur</strong> steht. Eine Gewichtung <strong>die</strong>ser Ziele bieten <strong>die</strong>se Unterlagen jedoch nicht und<br />

eine Interpretation der Wertigkeit der Einzelziele wird durch <strong>die</strong> subjektive Betrachtung<br />

verschiedenster Betroffener bestimmt und kann daher keine objektive Beurteilungsgrundlage bilden.<br />

In der Summenbetrachtung sind sowohl positive (z.B. 3.0 STEK: Gestaltung des Lebensraumes an der<br />

<strong>Mur</strong> im inner-städtischen Bereich) als auch negative (z.B. 3.0 STEK: Wiederherstellung naturnaher<br />

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