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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Ad 5.2. Ausstrahlwirkung<br />

Eine naturschutzfachliche Analyse, ob durch das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz eine Beeinträchtigung des<br />

Schutzzweckes des Europaschutzgebietes Nummer 5 gegeben ist, war grundsätzlich nicht<br />

Beurteilungsgegenstand im Fachgutachten.<br />

Gegenwärtig ist es Fischen aus dem Bereich von Graz auf natürlichem Wege jedenfalls nicht möglich<br />

das Europaschutzgebiet Nummer 5 zu erreichen. Eine Abwärtswanderung vom Europaschutzgebiet<br />

flussabwärts ist dagegen vor allem bei Überwassersituationen bei den Wehranlagen im unbestimmten<br />

Ausmaß durchaus möglich. Laut dem 1. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan soll bis zum Jahr<br />

2015 im gesamten prioritären Wanderraum (ursprüngliches Verbreitungsgebiet von<br />

Mittelstreckenwanderern) <strong>die</strong> Durchgängigkeit hergestellt werden. Dadurch ist grundsätzlich eine<br />

deutliche Verbesserung der fischökologischen Verhältnisse im gesamten Maßnahmengebiet zu<br />

prognostizieren, <strong>die</strong> sich sehr wahrscheinlich auch in den Werten für das Qualitätselement Fische<br />

wiederspiegeln wird. Die Erreichung des Zielzustandes im prioritären Wanderraum (Guter Zustand<br />

bzw. gutes ökologische Potenzial) ist schließlich für das 2021 vorgesehen. Wie aus dem<br />

Fachgutachten hervorgeht, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Auswirkungen der<br />

geplanten Maßnahmen auch über <strong>die</strong> OWK Nr. 802710012 und Nr. 802710015 hinausgehen können.<br />

Eine Quantifizierung ist auf Grund der Belastungssituation der benachbarten OWK und der<br />

bestehenden Datengrundlage aus fachlicher Sicht nicht möglich.<br />

Ad 5.3) MZB<br />

Zu den Ausführungen hinsichtlich der Veränderung des Gewässerzustandes kann festgehalten werden,<br />

dass in Anwendung der QZV Ökologie OG §13 jener Bereich der als „Ökologischer Stau“ zu<br />

definieren ist, als „Einwirkungsbereich“ des Vorhabens angesehen werden muss. Zur Beurteilung ist<br />

aber der „Auswirkungsbereich“ der Belastung zu betrachten. Dieser Auswirkungsbereich wurde im<br />

Rahmen der zitierten Stu<strong>die</strong> „Abschätzung des ökologischen Zustandes von Stauen auf Basis von<br />

Milieufaktoren“ (BMLFUW) näher untersucht und können <strong>die</strong> Ergebnisse, wie <strong>die</strong> Im Fachgutachten<br />

geschehen ist, zur Einschätzung von geplanten Stauhaltungen herangezogen werden.<br />

Die Ansicht, dass bei der Abschätzung der Auswirkung eines Vorhabens der Referenzzustand eine<br />

wesentliche Rolle spielt, wird aus fachlicher Sicht geteilt. Es muss aber darauf hingewiesen werden,<br />

dass <strong>die</strong> Festlegung von Referenzzuständen über <strong>die</strong> Inhalte der QZV Ökologie OG bundesweit erfolgt<br />

ist und daher <strong>die</strong> Abänderung derartiger Fachvorgaben im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens<br />

nicht möglich ist. Im Behördenverfahren müssen <strong>die</strong> fachlichen Grundlagen angewendet werden, <strong>die</strong><br />

Möglichkeit <strong>die</strong>se im Einzelfall zu diskutieren oder sie gar zu verändern, ist daher nicht möglich,<br />

weshalb <strong>die</strong> Einschätzungen des Fachgutachtens vollinhaltlich aufrecht erhalten werden.<br />

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