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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Unter Berücksichtigung der in Tabelle 10-9 des Kriterienkataloges angeführten Intervallgrenzen zur<br />

Beurteilung des Indikators „Netzanbindung“ wird <strong>die</strong> gegenständliche Kraftwerksanlage mit „hoch“<br />

(>2,5 GWh/km) bewertet.<br />

Indikator Potenzialnutzung (EK 4-2-L)<br />

Den Projektunterlagen kann indirekt entnommen werden, dass <strong>die</strong> gegenständliche Wasserkraftanlage<br />

gemeinsam mit dem Unterliegerkraftwerk (KW Gössendorf) eine Kraftwerkskette bildet. Oberhalb der<br />

Wasserkraftanlage verbleibt nach Errichtung des gegenständlichen Projektes eine freie Fließstrecke<br />

von rd. 5,4 km (Einlage 2301 – Umweltverträglichkeitserklärung, S 132).<br />

Das Potential der Gewässerstrecke unterhalb der gegenständlichen Wasserkraftwerksanlage<br />

(Unterwasserbereich) ist demnach größtmöglich ausgenutzt. Das Potential des Oberwassers ist durch<br />

<strong>die</strong> Bebauung, insbesondere durch <strong>die</strong> Brückenbauwerke, begrenzt. Durch das gegenständliche Projekt<br />

wird der potentielle weitere Ausbau im nördlichen Stadtgebiet nicht behindert.<br />

Unter Berücksichtigung der in Tabelle 10-10 des Kriterienkataloges angeführten Intervallgrenzen zur<br />

Beurteilung des Indikators „Potenzialnutzung“ wird <strong>die</strong> gegenständliche Kraftwerksanlage mit „hoch“<br />

bewertet.<br />

Indikator Ausbaugrad (EK 4-3a-L)<br />

Zur Quantifizierung des Ausbaugrades wird <strong>die</strong> Überschreitungsdauer herangezogen. Der<br />

Ausbaudurchfluss des gegenständlichen Projektes beträgt 200 m 3 /s. Dies entspricht einer<br />

Überschreitung der Zuflussdauerlinie von ca. 40 Tagen (Einlage 2301 –<br />

Umweltverträglichkeitserklärung, S 21.).<br />

Unter Berücksichtigung der in Tabelle 10-11 des Kriterienkataloges angeführten Intervallgrenzen zur<br />

Beurteilung des Indikators „Ausbaugrad“ wird <strong>die</strong> gegenständliche Kraftwerksanlage mit „hoch“ (>60<br />

Tage bei Laufkraftwerk ohne Ausleitung) bewertet.<br />

Zusammenfassende Beurteilung „Energiewirtschaftliche und wasserkraftbezogene<br />

wasserwirtschaftliche Kriterien“<br />

Der Kriterienkatalog enthält keine Vorschläge zur Gewichtung des Prüffeldes „Energiewirtschaft“.<br />

Diese Gewichtung soll im Einzelverfahren unter Berücksichtigung der konkreten projekt- und<br />

standortspezifischen Verhältnisse erfolgen. Der gegenständlichen Wasserkraftanlage wird bei drei von<br />

vier Kriterien eine hohe energiewirtschaftliche Bedeutung attestiert. Beim Kriterium<br />

„Versorgungsqualität“ ergibt sich eine mittlere energiewirtschaftliche Bedeutung aufgrund der bei<br />

Laufwasserkraftwerken üblichen geringeren Erzeugung in den Wintermonaten. Unter<br />

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