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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Vorhaben nicht berührt sein. Im Bereich der Grazbachmündung wird sich der Wasserspiegel bei<br />

Mittelwasser um etwa 1,32 m erhöhen, während <strong>die</strong> mittlere Fließgeschwindigkeit bei MQ von ca.<br />

1,41 m/s bereits auf ca. 0,73 m/s sinkt. Als Ausgleich soll <strong>die</strong> Grazbachmündung laut Projekt<br />

allerdings renaturiert werden, wobei auch eine Seichtwasserzone in der <strong>Mur</strong> entstehen wird.<br />

Ad f): In Anbetracht der morphologischen Defizite der <strong>Mur</strong> im Stadtgebiet von Graz (vor allem<br />

hinsichtlich der Uferdynamik) ist <strong>die</strong> Schaffung von zusätzlichen Strukturen auch aus<br />

gewässerökologischer Sicht grundsätzlich wünschenswert. Das Ausmaß der begehrten Maßnahme<br />

(4.000 m²) dürfte jedoch Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss haben, sodass das Begehren<br />

auch vom wasserbautechnischen ASV zu prüfen wäre.<br />

Ad g): Das Verhindern des Einzugs der Fische in den Triebwasserkanal und <strong>die</strong> Turbinen wird<br />

auch aus gewässerökologischer Sicht als sinnvolle Maßnahme erachtet. Die technischen<br />

Rahmenbedingungen sollten sich dabei am Grundlagenpapier des BMLFUW „Grundlagen für<br />

einen österreichischen Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen“ orientieren.<br />

Ad h): Kleinräumige Strukturverbesserungen entlang des Stauraumes und der Eintiefungsstrecke<br />

sind bereits als Maßnahmen in den Projektsunterlagen beschrieben (Dreiecksbuhnen,<br />

unregelmäßig verlegte Blöcke und Anlagen von lokal zu schaffenden Seichtwasserstellen). Das<br />

Ausmaß der begehrten Maßnahme (Buhnen mit einer Länge von zumindest 1/3 der Gewässerbreite,<br />

<strong>die</strong> variierend über <strong>die</strong> gesamte Breite in einem Abstand von max. 30 m zueinander angeordnet<br />

sind) dürfte jedoch Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss und den Geschiebetransport haben,<br />

sodass das Begehren vom wasserbautechnischen ASV zu prüfen wäre.<br />

Ad i): Aus gewässerökologischer Sicht würde eine weitere Befischung keinen zusätzlichen<br />

Informationsgewinn bringen, der für <strong>die</strong> Beurteilung des Vorhabens relevant wäre.<br />

Ad j): Hinsichtlich <strong>die</strong>ser Fragestellung kann aus fachlicher Sicht nicht abgeschätzt werden, wie<br />

<strong>die</strong> Forderung nach einer Habitataufnahme bzw. Makrozoobenthos – Untersuchung im gesamten<br />

Projektbereich zu verstehen ist, da speziell im Zusammenhang mit der Untersuchung des<br />

Makrozoobenthos der Bezug habende Leitfaden keine Untersuchung von Bereichen sondern<br />

lediglich von Messstellen, <strong>die</strong> eine definierte Ausdehnung haben, festgelegt ist. Diesbezüglich wäre<br />

eine Präzisierung der begehrten Maßnahme erforderlich.<br />

Rauch E.<br />

Die geforderte Änderung der lichten Rechenstabweite hat keine maschinentechnischen<br />

Auswirkungen, da bei Verkleinerung <strong>die</strong>ser, <strong>die</strong> Rechenfläche entsprechend vergrößert werden<br />

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