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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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8.4.2.3 Zur Grazer Baumschutzverordnung:<br />

Bei der Grazer Baumschutzverordnung ist einerseits eine Ersatzpflanzung von verlorengehenden<br />

Bäumen bzw. ein Ersatzgeldleistung vorgesehen. Eine Ersatzpflanzung von 1:3 ist in der VO nicht<br />

vorgesehen. Dementsprechend werden mehr Ersatzbäume gepflanzt, als es <strong>die</strong> VO zwingend<br />

vorschreibt.<br />

8.4.2.8 Wald:<br />

Die Dauerrodungsfläche beträgt 3,73 ha und <strong>die</strong> befristete Rodungsfläche 1,01 ha. Die<br />

Ersatzaufforstungsflächen betragen 6,79 ha. Der Ausgleich ist somit überproportional.<br />

Teil 3 Forst und Bäume:<br />

Der Großteil der Einwendungen wurde bereits oben bzw. im Gutachten behandelt, sodass nur einzelne<br />

Punkte, <strong>die</strong> wesentlich erscheinen, beantwortet werden.<br />

Ad c) Klimatische Einflüsse:<br />

Im Gutachten für den Fachbeitrag Luft und Klima wird auf <strong>die</strong> möglichen Veränderungen im<br />

Kleinklima hingewiesen. Dasselbe gilt auch für den Fachbeitrag Forstwirtschaft.<br />

Ad d) Feinstaubbindung:<br />

Siehe o. a. Ausführungen.<br />

Knoll<br />

Die Einreichunterlagen und verbesserten Unterlagen waren für eine fachliche Beurteilung<br />

ausreichend.<br />

Gänsesäger und Kleinspecht:<br />

Gemäß UVE wird der Gänsesäger als möglicher Brutvogel und der Kleinspecht als wahrscheinlicher<br />

Brutvogel angeführt.<br />

Ausgleichsmaßnahmen:<br />

Es kommt zu permanenten Verlustflächen in Bereichen von sektoral hoher bis mittlerer Sensibilität<br />

(=Auwaldflächen und Ufergehölzstreifen) im Umfang von 5,26 ha. Die Auswirkungen <strong>die</strong>ser Verluste<br />

werden durch Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Projektgebietes im Umfang von 6,26 ha und durch<br />

Ausgleichsflächen außerhalb des Projektgebietes im Umfang von 2,06 ha vermindert.<br />

Nicht-Waldflächen:<br />

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