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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Phytobenthos. Es wird auf Mindestgrößen für sich langfristig erhaltende Huchenpopulationen nach<br />

JUNGWIRTH et al 2003 bzw. TRAILL et al 2007 verwiesen, <strong>die</strong> im Planungsraum deutlich<br />

unterschritten werden und daraus gefolgert, dass der Bestand des Huchens auch in Zukunft durch<br />

regelmäßigen Besatz aufrecht erhalten werden muss, gleichgültig wie groß <strong>die</strong> natürliche<br />

Reproduktion auch sein mag. Auswirkungen auf bekannte Huchenlaichplätze im zukünftigen<br />

Stauraum des <strong>Mur</strong>kraftwerkes Graz lassen sich objektiv ausschließen. Gleiches gelte auch für <strong>die</strong><br />

Äsche. Für <strong>die</strong> in § 13 QZV Ökologie Oberflächengewässer aufgelisteten Kriterien, bei deren<br />

Erfüllung der gute hydromorphologische Zustand gewährleistet ist, wird festgestellt, dass ein<br />

<strong>Mur</strong>kraftwerk Graz zu keiner anderen Bewertung führen wird. Zur Kumulierung wird angeführt, dass<br />

das Kraftwerk Gössendorf als fortgeschriebener Ist-Zustand in der Prognose des sich einstellenden<br />

Gewässerzustandes nach Errichtung des <strong>Mur</strong>kraftwerkes Graz berücksichtigt ist und eine Auswirkung<br />

auf <strong>die</strong> flussauf gelegene Staukette, beginnend mit dem Kraftwerk Weinzödl, aufgrund der<br />

verbleibenden Fließstrecke von 5,37 km auszuschließen sei. Zur Frage kumulativer Auswirkungen auf<br />

das Europaschutzgebiet Nummer 5 (Ober- und Mittellauf der <strong>Mur</strong> mit Puxer Auwald, Puxer Wand<br />

und Gulsen, verordnet mit LGBl 65/2006 idF LGBl 160/2006) wird angeführt, dass wanderwillige<br />

Huchen 13 bzw. im Falle einer Bewilligung des Kraftwerkes Gratkorn 14 Stauräume passieren<br />

müssten und bei einigen Kraftwerken <strong>die</strong> freie Fließstrecke flussauf der Stauwurzel bei etwa 0 km<br />

liegt. Flussauf Bruck/Mürzmündung ist laut SCHMUTZ et al 2010 ein Bestand von über 1000 adulten<br />

Huchen, für den Bereich Graz Weinzödl bis Gössendorf von 54 adulten Huchen belegt. Selbst wenn<br />

einige der 54 Huchen <strong>die</strong> Stauketten durchschwimmen, ist deren Anzahl in Relation zum<br />

Gesamthuchenbestand im Europaschutzgebiet unbedeutend. Der im Europaschutzgebiet 15 Grenzmur<br />

als Schutzgut ausgewiesene Strömer müsste ab dem Unterwasser des <strong>Mur</strong>kraftwerkes Graz acht<br />

Kraftwerke/Stauräume passieren mit feien Fließstrecken zwischen 0,2 bis 0,55 km. Dass ein<br />

zusätzliches Kraftwerk Graz eine besondere Hürde sei, ist ein unzutreffendes Argument.<br />

Beilage 2 mit Titel „Stellungnahme zu den Begehren des Arbeiterfischereivereins Graz und MMag.<br />

Urwalek“, führt aus, dass <strong>die</strong> geforderte Stauzielabsenkung nicht erforderlich ist, weil einerseits <strong>die</strong><br />

Projektauswirkungen für den Huchenlaichplatz im Bereich des Kunsthauses mit 2 cm vernachlässigbar<br />

sind und andererseits <strong>die</strong> Renaturierungsmaßnahmen (Seichtwasserzone) im Bereich der<br />

Grazbachmündung ähnliche Verhältnisse wie derzeit ergeben. Weiters wird angeführt, dass eine<br />

derartige Stauzielabsenkung einem Erzeugungsverlust von in etwa 14% entsprechen würde. In Bezug<br />

auf <strong>die</strong> Forderung von Staurauminseln wurde dargelegt, dass <strong>die</strong> Schaffung einer halb so großen Insel,<br />

bereits zu einem Wasserspiegelanstieg beim HQ 100 führen würde und daher aus Sicht des<br />

Hochwasserschutzes nicht genehmigungsfähig wäre. Hinsichtlich einer Fischscheuchanlage wird<br />

darauf verwiesen, dass es sich hierbei um keine dem Stand der Technik entsprechende Maßnahme<br />

handelt. In der Stellungnahme wird ferner ausgeführt, dass der Einbau eines horizontalen Rechens<br />

weder aus technischer, betrieblicher noch aus ökologischer Sicht dem Stand der Technik entspricht. In<br />

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