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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Einbauten mussten bislang schon, aufgrund der Lage im Grundwasserschwankungsbereich, auf <strong>die</strong><br />

dichte Ausführung achten.<br />

Laut GIS Stmk. liegt <strong>die</strong> genannte Adresse in jenem Bereich, in welchem bereits Dichtwand und<br />

Drainage vorhanden sind und somit mit keinen gravierenden Erhöhungen des Grundwasserstandes<br />

zu rechnen ist. Die Drainage auf Höhe des mittleren Hochwasserstandes (Q75) gewährleistet, dass<br />

höhere Grundwasserstände (Q95), wie sie auch natürlich auftreten könnten, nicht mehr<br />

vorkommen sollten. Hochwasserspitzen werden nach oben hin gekappt.<br />

Gedankt wird für den Hinweis, dass an <strong>die</strong>ser Adresse offensichtlich Oberflächenwässer einer<br />

Tiefgarage direkt in das Grundwasser eingebracht werden, was laut Qualitätszielverordnung<br />

Chemie Grundwasser verboten ist und daher einen wasserrechtlichen Missstand darstellt. Die<br />

zuständige Behörde wird dem Umstand nachzugehen haben. Ebenso <strong>die</strong> Baubehörde, da allein<br />

aufgrund der natürlichen Grundwasserspiegelschwankung, <strong>die</strong> hier bis über 2 m betragen können,<br />

mit Überschwemmungen der Tiefgarage zu rechnen ist.<br />

Kampus<br />

In der Einwendung wird unter anderem ausgeführt, dass <strong>die</strong> zusätzliche Fuß- und<br />

Radwegverbindung keine wie in der UVE und den zugehörigen Fachbeiträgen dargestellte positive<br />

Auswirkung darstellt. Darüber hinaus wird festgestellt, dass <strong>die</strong> Flächenwidmungspläne vor der<br />

<strong>Mur</strong>regulierung 1877 und heute zu vergleichen wären, da zwischenzeitliche Baulandausweisen nur<br />

aufgrund der Eintiefung der <strong>Mur</strong> und damit verbundener Trockenlegung von Sumpfgebieten<br />

möglich waren.<br />

Eine zusätzlich Fuß- und Radwegverbindung über <strong>die</strong> <strong>Mur</strong> ist aus sektoraler Sicht positiv zu<br />

werten. Die wassergebundenen Freizeit- und Erholungsnutzungen (Wellenreiten, Kajak) können<br />

auf der neu zu errichtenden Welle fortgeführt werden. Eine Barrierewirkung hat das Kraftwerk nur<br />

auf das Flusswandern, was jedoch keine typische und verbreitete Sportart auf der <strong>Mur</strong> darstellt<br />

und daher als tolerabel eingestuft wird.<br />

Ein Vergleich mit den Baulandausweisen von 1877 ist nicht möglich, da <strong>die</strong>ses Instrument der<br />

Raumplanung erst mit 24.06.1983 rechtskräftig wurde.<br />

Richtig<br />

In der Stellungnahme wird der Vorteil der dritten Querungsmöglichkeit der <strong>Mur</strong> über das Wehr der<br />

neuen Kraftwerksanlage infrage gestellt, da <strong>die</strong> Vernetzung der Fuß- und Radwege bereits besteht.<br />

Derzeit bestehen für <strong>die</strong> Fußgänger und Radfahrer Möglichkeiten zur Querung der <strong>Mur</strong> bei der<br />

Puntigamer Brücke und beim etwa 1.150 m nördlich davon bestehenden Puchsteg. Geplant ist <strong>die</strong><br />

Neuerrichtung des Puchsteges ca. 250 m nördlich des bestehenden Puchsteges und <strong>die</strong> Errichtung<br />

einer zusätzlichen Überfahrt über <strong>die</strong> Wehranlage rund 775 m südlich davon. Der Abstand bis zur<br />

Querungsmöglichkeit über <strong>die</strong> Puntigamer Brücke beträgt dann 625 m. Dies bedeutet für den nicht<br />

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