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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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13) Für <strong>die</strong> Wehrverschlüsse ist für den Störfall eine netzunabhängige Steuerung vorzusehen.<br />

14) Die statisch erforderlichen Querschnitte der Stauraumbegleitdämme sind dauerhaft von<br />

hochstämmigen Bewuchs (>15 cm Durchmesser) dort freizuhalten, wo nicht der Nachweis<br />

erbracht werden kann, dass ein Umstürzen von hochstämmigen Bäumen (einschließlich einer<br />

Freilegung des Wurzelkörpers) <strong>die</strong> Funktionsfähigkeit der Dämme und der Innendichtung nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

15) Stauraumdämme, Wehrbrücken und Manipulationsflächen bei den Einlaufrechen sind für<br />

schwere Baumaschinen (Muldenkipper, Kranfahrzeuge, Hydraulikbagger) befahrbar auszubilden.<br />

Hiefür sind statische Nachweise und Standsicherheitsnachweise zu erbringen.<br />

16) Durchgeführte Stauraumspülungen oder Hochwasserdurchgänge mit Stauziellegung und freiem<br />

Durchfluss sind zu dokumentieren (Absenkzeit, Dauer freier Durchfluss, Aufstauzeit,<br />

Wasserabgabe bei Aufstau, Hochwasserabflussmengen, Ausuferungen, Schwebstoffsituation,<br />

Geschiebesituation, Übereinstimmung mit der projektsgemäßen Abflusssituation, Räumung von<br />

Verklausungen, Bauwerksschäden etc.)<br />

17) Nach Hochwasserdurchgängen > HQ5 ist unmittelbar vor dem Wiederaufstau eine<br />

Fotodokumentation und eine Beurteilung über den Zustand der Gewässersohle und der<br />

Steindeckwerke in den Stauräumen zu erstellen.<br />

18) Es ist eine Betriebsordnung mit verantwortlicher Zuteilung der Aufgaben (Wartungs- und<br />

Kontrollarbeiten, Beweissicherungen und Dokumentationen, Vorgangsweise bei<br />

Stauzielabsenkung, Stauraumspülung und Wiederaufstau, Begleitmaßnahmen bei<br />

Hochwasserereignissen, Verklausungen, etc.) zur Sicherstellung der konsensgemäßen Erhaltung<br />

und des konsensgemäßen Betriebes der Anlage zu erstellen. Die Betriebsordnung ist insbesondere<br />

mit Grundlage der Erfahrungen aus Stauraumspülungen und Hochwasserdurchgängen auf den<br />

neuesten Stand zu bringen, und sind <strong>die</strong> getroffenen Abänderungen oder Ergänzungen der<br />

Wasserrechtsbehörde bekannt zu geben. Weiters sind in <strong>die</strong>se Betriebsordnung auch alle<br />

notwendigen Informationsschienen bzw. Verständigungserfordernisse für alle Betriebsfälle mit<br />

aufzunehmen. Diese Betriebsordnung ist gemeinsam mit den Kollau<strong>die</strong>rungsunterlagen der<br />

Behörde vorzulegen.<br />

19) Für <strong>die</strong> Wehrverschlüsse (Segmente und Klappen) ist ein netzunabhängiger Antrieb vorzusehen,<br />

der auch bei abgestellter Kraftwerksanlage voll betriebsfähig ist.<br />

20) Die im Zuge der Wasserhaltung anfallenden, mit Feinsedimenten belasteten Pumpwässer sind<br />

über ausreichend dimensionierte Absetzbecken und einem nachgeschalteten Kiesfilter zu führen<br />

und in der Folge in <strong>die</strong> <strong>Mur</strong> einzuleiten.<br />

21) Alle im Kraftwerksbetrieb zu begehenden absturzgefährlichen Stellen sind durch standsichere<br />

Geländer abzusichern.<br />

22) Die im Zuge der Ausführung der Anlage durchgeführten Abänderungen des Einreichprojektes<br />

sind im technischen Ausführungsbericht und in den Ausführungsplänen darzustellen. Weiters ist<br />

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