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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Bauverkehr Südgürtel zu einer geringfügigen Erhöhung, in Bezug auf NO2 zu einer unveränderten<br />

Gesamtbelastung der geänderten Nullvariante. Bei eventueller Gleichzeitigkeit beider Bauvorhaben<br />

können <strong>die</strong> daraus entstehenden Veränderungen in Bezug auf <strong>die</strong> Luftschadstoffe NO2 und PM-10 als<br />

minimal betrachtet werden. Dies gilt auch dann, wenn Umgehungsverkehrsszenarien untersucht<br />

werden. In der als „Ergänzungen“ titulierten Beilage werden <strong>die</strong> Emissionen für den Istzustand und <strong>die</strong><br />

Nullvariante auf Basis JDTV und Emissionen auf unbefestigten Straßen auf Basis DTVw, neu<br />

berechnet und Detailabbildungen für <strong>die</strong> betreffenden Baujahre angefügt.<br />

Beilage 4.2, ACCON GmbH mit Titel „Kumulierte Schalleinwirkung aus den Bauphasen der Projekte<br />

<strong>Mur</strong>kraftwerk Graz und Südgürtel Graz“ stellt fest, dass <strong>die</strong> Schwerpunkte der Bautätigkeiten beider<br />

Projekte relativ weit auseinander liegen und in ihrer Summenwirkung entsprechend vernachlässigbar<br />

sind. Selbst für den Bereich <strong>Mur</strong>felderstraße 27 bis 31 mit einer annähernd gleichverteilten<br />

Schalleinwirkung liegt <strong>die</strong> Summenwirkung mehr als 10 dB unter dem Istzustand. Für insgesamt 8<br />

Immissionspunkte sind <strong>die</strong> Ergebnisse in einer Tabelle zusammengefasst.<br />

In Beilage 4.3, Verkehrsplanung Hochkofler, mit Bezeichnung „Kumulierung Bauverkehr<br />

<strong>Mur</strong>krafwerk Graz und Südgürtel“ wird zum „Grundverkehr 2015 ohne verkehrswirksamen<br />

Südgürtel“ der Bauverkehr Südgürtel ad<strong>die</strong>rt (= fortgeschriebener Istzustand). Es wurde<br />

nachgewiesen, dass der Bauverkehr des <strong>Mur</strong>kraftwerkes Graz mit weniger als 3 % der Grundbelastung<br />

inklusive Südgürtel sowohl unter der Schwankungsbreite der Normalbelastung als auch unter dem für<br />

eine Verkehrsprognose anzunehmenden Schwankungsbereichs liegt. Dies gilt auch für eventuelle<br />

Verkehrsverlagerungen, so dass bei Kumulierung keine negativen Auswirkungen aus<br />

verkehrsfachlicher Sicht auftreten werden.<br />

B.8. Stellungnahmen nach der Mündlichen Verhandlung (ergänzende Ermittlungen):<br />

Folgende Parteien und Beteiligte nahmen nach der mündlichen Verhandlung neuerlich Stellung:<br />

OZ Einwendung/Stellungnahme Belegsdatum Eingangsdatum<br />

217 Frau Lilian Dagostin für UWD und<br />

OeAV<br />

218 Herr Dr. Christian Kovac & Co.<br />

Gesellschaft m.b.H.<br />

201<br />

15.03.2012 15.03.2012<br />

13.03.2012 19.03.2012<br />

222 Naturschutzbund Steiermark 19.03.2012 19.03.2012<br />

223 Herr Tobias Kestl 19.03.2012 19.03.2012<br />

225 „Herz für <strong>die</strong> <strong>Mur</strong>“ 22.03.2012 22.03.2012<br />

227 Naturschutzbund Steiermark 19.03.2012 23.03.2012

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