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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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der geplanten Uferbegleitdämme incl. Kraftwerksbereich in der Bauphase und ca. 500 Baumhöhlen<br />

durch den Einstau mittelfristig in den nächsten 5 – 10 Jahren).<br />

Folgende Maßnahmen sind für Fledermäuse während der Bauphase wirksam: N-02 Ökologisch<br />

orientierter Bauzeitplan, (15. Oktober – 15. März), N-07 Umsiedlung von Fledermäusen, N-09 Erhalt<br />

der Ufervegetation im Unterwasser, N-19 100 Fledermauskästen, N-23 Erhalt von Biotopbäumen im<br />

Stauraum, N-24 Bepflanzung bestehender Uferböschungen, N-48 Spalierbegrünung und Nistkästen<br />

Betriebsgebäude Graz Süd, N-57 Alt- und Totbaumschutz (Sicherung von 75 potenziellen<br />

Höhlenbäumen für Fledermäuse)<br />

Folgende Maßnahmen sind für Fledermäuse während der Betriebsphase wirksam: Bis zur<br />

vollständigen Entwicklung der Gehölzpflanzungen (Maßnahmen N-15 Wiederaufforstungen, N-17<br />

Aufforstung Neophytenflächen, N-16, N-42 Aupark Puntigam und N-43 Aubiotop Rudersdorf, N-29<br />

<strong>Mur</strong>seitige und N-30 Landseitige Dammbepflanzung, N-54 Leitstrukturen Fledermäuse, N-24<br />

Bepflanzung bestehender Uferböschungen) zu Altbäumen (potenzielle Quartierbäume) ist das<br />

Quartierangebot entlang der <strong>Mur</strong>böschungen reduziert. Gemäß einer Auflage im UVP-Gutachten<br />

Wasserbau sind <strong>die</strong> statisch erforderlichen Querschnitte der Stauraumbegleitdämme dauerhaft von<br />

hochstämmigen Bewuchs (>20 cm Durchmesser) freizuhalten. Sofort wirksame Maßnahmen wie das<br />

Einbringen von Totholzbäumen (Maßnahme N-14) und das Anbringen von Ersatzquartieren (N-19 100<br />

Fledermauskästen, N-38 Fledermausziegel, N-48 Spalierbegrünung und Nistkästen Betriebsgebäude<br />

Graz Süd, N-57 Sicherung von 75 potenziellen Höhlenbäumen für Fledermäuse) können <strong>die</strong><br />

Auswirkungen verringern. In Bezug auf das Beuteangebot führt <strong>die</strong> gezielte Entfernung von<br />

Neophytenflächen (N-17 Aufforstung Neophytenflächen), <strong>die</strong> Entwicklung neuer<br />

Gewässerlebensräume (N-22 Renaturierung Grazbachmündung, N-27 Steiluferbuchten, N-33<br />

Seichtwasserzone Angergasse, N-34 Seichtwasserzone Grünanger, N-35 Nebengewässer Seite 19 von<br />

79 Olympiawiese, N-36 Anbindung Petersbach, N-37 Fischbucht Petersbachmündung) und <strong>die</strong><br />

Etablierung von Extensivwiesen (N-53 Extensivwiesen) sofort zu einer Verbesserung.<br />

Gemäß UVP-Teilgutachten Naturschutz kommt es für Vögel aufgrund der Fällung von Altholz im<br />

Ufergehölz in der Bauphase und der zeitlich verzögerten Wirksamkeit der Wiederaufforstungs- und<br />

Bepflanzungsmaßnahmen und dem Lebensraumverlust durch den Einstau der <strong>Mur</strong> kommt es zu einem<br />

verringerten Brutplatzangebot für Höhlenbrüter. Keine der Brutvogelarten ist auf <strong>die</strong> beanspruchten<br />

Bestandteile beschränkt.<br />

Folgende Maßnahmen sind für Vögel während der Bauphase: N-01 ökologische Bauaufsicht, N-02<br />

ökologisch orientierter Bauzeitplan, N-03 Schutz ökologisch sensibler Bereiche, N-09 Erhalt der<br />

Ufervegetation im Unterwasser, N-20 Vogelnistkästen, N-23 Biotopbäume, N-57 Alt- und<br />

Totbaumschutz.<br />

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