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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Fachgutachter bezweifelt wird, da den einzelnen Teilgutachten mangelnde Plausibilität,<br />

Unkenntnis der Bezug habenden Fachliteratur, methodische Fehler, Berechnungsfehler etc.<br />

vorgeworfen wird.<br />

Aus dem Fachgutachten der Amtssachverständigen für Limnologie geht hervor, dass <strong>die</strong>se in der<br />

Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens nicht immer <strong>die</strong> gleiche Fachansicht vertreten, wie<br />

<strong>die</strong> Gutachter der Konsenswerberin, weshalb im Fachbefund, der dem Fachgutachten<br />

Gewässerökologie zu Grunde liegt, neben Inhalten des Projektes auch andere<br />

Fachdaten/Publikationen verarbeitet wurden, was in der Einschätzung der Entwicklung des<br />

ökologischen Zustandes der <strong>Mur</strong> für <strong>die</strong> biologischen Qualitätselemente Makrozoobenthos und<br />

Fischfauna, <strong>die</strong> aus dem Fachgutachten hervorgeht, deutlich zu Tage tritt.<br />

Hinsichtlich des seitens der Umweltanwältin eingebrachten Fachgutachtens DWS Hydro-Ökologie,<br />

September 2011 ist aufgefallen, dass auch in <strong>die</strong>sem Gutachten aus der Sicht der<br />

Amtssachverständigen nicht alle Details / Kritikpunkte nachvollziehbar waren. Beispielsweise ist<br />

nicht zu verstehen, warum eine Methode zur Gewinnung von Proben massiv kritisiert wird, weil sie<br />

nicht den Vorgaben des <strong>die</strong>sbezüglichen Leitfadens entspricht, bzw. nicht zur Bewertung des<br />

ökologischen Zustandes herangezogen werden darf, obwohl aus der QZV Ökologie OG 2010<br />

i.d.g.F. klar hervorgeht, dass das betroffene, biologische Qualitätselement zur Bewertung der<br />

gegebenen Belastungssituation gar nicht herangezogen werden kann! Das Auftreten von Schreib-<br />

(Ausdrucks-)fehlern, ist grundsätzlich in jedem Gutachten möglich (auch im Fachgutachten DWS<br />

Hydro-Ökologie, September 2011 hat das Fehlerteufelchen zugeschlagen!). Solche Fehler sind<br />

aber aus der Sicht der Amtssachverständigen noch kein Nachweis für mangelnde Fachkompetenz.<br />

Zusammenfassend wird im Hinblick auf das vorgelegte Fachgutachten DWS vom September 2011<br />

festgestellt, dass sich <strong>die</strong> in der Zusammenfassung enthaltenen Feststellungen hinsichtlich der<br />

Zustandsentwicklung der <strong>Mur</strong> nach Realisierung des Vorhabens weitgehend mit den Ergebnissen<br />

des Fachgutachtens der ASV decken. Die seitens DWS Hydro-Ökologie, September 2011<br />

vorgebrachte Kritik an buchstäblich allen Teilen der Projektunterlagen kann aber nicht<br />

nachvollzogen werden.<br />

Schopper<br />

Die Umweltanwaltschaft weist hinsichtlich der Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

das Schutzgut Mensch einleitend auf <strong>die</strong> Diskrepanz zwischen der ursprünglichen<br />

Bauphasenszenarienvorgabe, dass es zu keinen zeitlichen Überlagerungen der Bauphasen<br />

<strong>Mur</strong>kraftwerk und Straßenprojekt Südgürtel kommt, und der zwischenzeitlich geänderten<br />

Rahmenbedingungen hin.<br />

Diese Problematik wurde, unter anderem aufgrund ihrer Einwendung, mittlerweile vom<br />

Konsenswerber erkannt und <strong>die</strong> Thematik mittels nachgereichter Unterlagen bearbeitet.<br />

Zu den weiteren Kritikpunkten betreffend Luftschadstoffe:<br />

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