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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Berücksichtigung des Umstands, dass <strong>die</strong> gegenständliche Wasserkraftanlage sowohl in den Sommer-<br />

als auch in den Wintermonaten den Energiebedarf der Stadt Graz nicht eigenständig abdecken kann,<br />

ist das Kriterium „Versorgungsqualität“ mit dem Indikator „Erzeugungscharakteristik“ im Vergleich<br />

zu den anderen Kriterien weniger hoch zu gewichten. Zusammenfassend kommt der gegenständlichen<br />

Kraftwerksanlage somit eine hohe energiewirtschaftliche Bedeutung zu.<br />

Ökologische Kriterien<br />

Die Sachverständigen für Gewässerökologie führen in ihrer ergänzenden Stellungnahme eine Prüfung<br />

des durch das gegenständliche Projekt betroffenen Gewässerabschnitts hinsichtlich der im<br />

Österreichischen Wasserkatalog angeführten ökologischer Kriterien „Natürlichkeit“, „Seltenheit“,<br />

„ökologische Schlüsselfunktion“ und „räumliche Ausdehnung der negativen Wirkung“ durch.<br />

Kriterium ÖK 1 „Natürlichkeit“<br />

Zur Bewertung des Kriteriums „Natürlichkeit“ sind <strong>die</strong> Indikatoren ökologische Zustand des<br />

Wasserkörpers (ÖK 1-1) und <strong>die</strong> Morphologie der betroffenen Abschnitte (ÖK 1-2) von Relevanz. Für<br />

<strong>die</strong> Feststellung des ökologischen Zustands des Oberflächenwasserkörpers (OWK) werden <strong>die</strong><br />

Qualitätskomponenten Hydromorphologie, chemisch-physikalische Parameter und Biologie<br />

(Makrozoobenthos und Fische) herangezogen.<br />

Der ökologische Zustand des Wasserkörpers (ÖK 1-1) ist laut Fachgutachten Gewässerökologie mit<br />

„gut“ eingestuft. Für <strong>die</strong>sen Indikator ergibt sich daher eine mittlere Sensibilität.<br />

Der Indikator morphologischer Zustand (ÖK 1-2) wird auf Basis der Parameter Uferdynamik und<br />

Sohldynamik ermittelt. Maßstab ist <strong>die</strong> Strukturgüte der als kleinste Beurteilungseinheit<br />

herangezogenen 500 m-Abschnitte. Dieser Indikator wird für das gegenständliche Vorhaben mit<br />

„schlechter als gut“ bewertet.<br />

Die Sensibilität des gegenständlichen Gewässerabschnitts in Bezug auf das Kriterium „Natürlichkeit“<br />

wird mit „mittel sensibel“ bewertet.<br />

Kriterium ÖK 2 „Seltenheit“<br />

Zur Bewertung des Kriteriums „Seltenheit“ werden folgende 3 Indikatoren herangezogen:<br />

a) Seltenheit in Bezug auf Gewässertyp (ÖK 2-1):<br />

- Anteil an seltenen Fließgewässertypen<br />

- Betroffenheit von Sondertypen<br />

b) Seltenheit in Bezug auf (sehr) gute ökologische Zustände (ÖK 2-2)<br />

c) Seltenheit in Bezug auf (freie) Fließstrecken (ÖK 2-3)<br />

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