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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Vorschreibung für den Fall von Abweichungen sind zulässig, da es sich nur um Maßnahmen zur<br />

Verifizierung der Ermittlungsergebnisse handelt, nicht hingegen um Vorschreibungen zur Feststellung<br />

einer Rechtsbeeinträchtigung (VwGH 26.4.2001, 2000/07/0023, 8.7.2004, 2004/07/0002, 24.11.2005,<br />

2005/07/0101).<br />

Die Auswirkungen des <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz auf <strong>die</strong> Grundwasserspiegellagen sind in Bezug auf<br />

bestehende Ablagerungen (vor allem Altstandorte) vernachlässigbar.<br />

Grundwassermodell<br />

Der Sachverständige für Hydrogeologie und Grundwasser führt aus, dass <strong>die</strong> für das <strong>Mur</strong>kraftwerk<br />

Graz erfolgte Modellierung ihrerseits auf einem modellierten Ist-Zustand (<strong>die</strong>ser umfasst <strong>die</strong> derzeit in<br />

Bau bzw. bereits in Betrieb befindlichen Kraftwerke Gössendorf und Kalsdorf) aufbaut. Er führt dazu<br />

aus, dass demgemäß <strong>die</strong> vorliegenden Prognosen als wahrscheinlich, nicht aber auch als abgesichert<br />

erachtet werden können.<br />

Dazu ist festzuhalten, dass der Stellungnahme der Projektwerberin vom 15.6.2012 eine Stellungnahme<br />

der Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH vom 30.5.2012 angeschlossen war, <strong>die</strong> bezüglich<br />

des KW Gössendorf bereits <strong>die</strong> Beweissicherungsergebnisse des ersten Quartals <strong>die</strong>ses mit 7.12.2011<br />

in Vollstau gegangen Kraftwerks enthält. Der Stellungnahme ist zu entnehmen, dass ein erster<br />

Vergleich der gemessenen Ganglinien mit den Prognosezuständen eine sehr gute Übereinstimmung<br />

mit dem Modell zeigt. Die Abweichung bewegt sich im Unsicherheitsbereich der Modellkalibrierung.<br />

Die Stellungnahme belegt, dass das aus rechtlichen Gründen im gegenständlichen Verfahren<br />

herangezogene Ist-Zustands-Szenario (Zugrundelegung des Betriebs der beiden Kraftwerke als Ist-<br />

Zustand für das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz) zutreffend ist, da es der Realität nach Inbetriebnahme des KW<br />

Gössendorf entspricht. Die vom Sachverständigen befürchtete Ungenauigkeit und Unsicherheit des<br />

Modells liegt also nicht vor, wie <strong>die</strong> erst nach Gutachtenserstellung eingelangte Stellungnahme der<br />

Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH beweist.<br />

Die Umweltanwältin hat in ihrer Stellungnahme vom 14.6.2012 moniert, dass sich der<br />

Behördensachverständige für Hydrogeologie nicht mit dem von ihr vorgelegten Gutachten<br />

auseinandergesetzt hätte. Hiezu ist festzuhalten, dass das von ihr vorgelegte Gutachten vom<br />

Sachverständigen bearbeitet wurde und <strong>die</strong>ser in seinem Ergänzungsgutachten zu dem Ergebnis<br />

gekommen ist, dass sich aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen bzw Gutachten an seinem<br />

Gutachten nichts ändert.<br />

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