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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Ad 5.1.3 Kleinräumigkeit<br />

Gemäß der Ist-Bestandsanalyse (Österreichischer Bericht der IST – Bestandsaufnahme, BMLFUW<br />

2005) kann eine Risikoanalyse grundsätzlich nur auf Basis von signifikanten Belastungen erfolgen.<br />

Hierfür wurden „Signifikanz-Schwellenwerte/Kriterien“ erarbeitet. Als Kriterium für <strong>die</strong> Festlegung<br />

der Schwellenwerte wurde jene Größe bzw. Größenordnung gewählt, bei der eine potentielle<br />

Zustandsveränderung in Form einer Zielabweichung (mäßiger ökologischer Zustand oder schlechter)<br />

zu erwarten ist. So sind im Hinblick auf <strong>die</strong> IST-Bestandsanalyse Stauhaltungen als signifikante<br />

Belastung anzusehen, sobald ihre Länge 500 m übersteigt. Da <strong>die</strong> gegenständliche Stauhaltung <strong>die</strong>se<br />

Länge von 500 m deutlich übersteigt, ist bei Realisierung des Vorhabens eine künftige signifikante<br />

Belastung gegeben bzw. ist daher in <strong>die</strong>sem Sinne grundsätzlich eine potentielle Zielabweichung zu<br />

erwarten.<br />

Die nachfolgende Feststellung in der Einwendung ist dem ASV in der Form nicht bekannt: „Als<br />

Richtwert in der Risikoanalyse gilt für den Begriff „kurz“ eine signifikante Belastung auf 500 m<br />

Gewässerlänge bei einem Einzugsgebiet (abgekürzt EZG) >100 km².“ Zur vollständigen<br />

Beantwortung der Einwendung müsste außerdem der Begriff Risikoanalyse näher definiert bzw.<br />

geklärt werden. An <strong>die</strong>ser Stelle kann nur darauf hingewiesen werden, dass <strong>die</strong> Ergebnisse der<br />

Belastungs- und Risikoanalyse <strong>die</strong> Grundlage für <strong>die</strong> Festlegung von Monitoringstellen sind, um<br />

letztendlich ein vorher abgeschätztes Risiko zu bestätigen oder zu widerlegen. Die definitive<br />

Entscheidung, ob ein Oberflächenwasserkörper das Ziel des guten ökologischen Zustandes bzw. des<br />

guten ökologischen Potentials verfehlt, ergibt sich erst auf Basis der biologischen Qualitätselemente<br />

und anhand definitiver Zustandsbewertungen.<br />

Abschließend ist für <strong>die</strong> fischökologischen Begebenheiten festzuhalten, dass für <strong>die</strong> Abschätzung der<br />

Auswirkungen im Hinblick auf den Gewässerzustand nicht <strong>die</strong> absolute Länge der Stauhaltung<br />

entscheidend war. Wie im Fachgutachten dargelegt, kann aufgrund der bestehenden Vorbelastungen,<br />

den bislang noch nicht erfassten Auswirkungen der im Bau befindlichen Kraftwerke Gössendorf und<br />

Kalsdorf, der weiteren Verringerung des Lebensraumes für <strong>die</strong> typischen rheophilen Fischarten bei<br />

Realisierung des geplanten Vorhabens und vor allem im Hinblick auf <strong>die</strong> dargelegten<br />

fischökologischen Verhältnisse nicht gewährleistet werden, dass der derzeit bestehende gute<br />

fischökologische Zustand im OWK 802710012 langfristig und nachhaltig erhalten bleibt. Dabei kann<br />

nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob <strong>die</strong>se Zustandsänderung einzig und allein durch das geplante<br />

Vorhaben verursacht wird, oder eine Folgewirkung durch <strong>die</strong> im Bau befindlichen Anlagen gegeben<br />

ist.<br />

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