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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Umstandes, dass nicht sämtliche Ausgleichsmaßnahmen dem § 17 Abs. 4 UVP-G 2000 zugeordnet<br />

werden können, werden <strong>die</strong>se Maßnahmen nachstehend gesamthaft beschrieben, um damit <strong>die</strong><br />

Nachvollziehbarkeit, insbesondere der rechtlichen Zuordnung, zu gewährleisten.<br />

Zu den Ausgleichsmaßnahmen im Einzelnen:<br />

a) Für den Flächenverlust wurden für das Schutzgut Pflanzen innerhalb des Projektgebiets<br />

Ausgleichsflächen im Ausmaß von 4,45 ha und außerhalb desselben im Ausmaß von 2,06 ha<br />

vorgesehen. Die Wirkung <strong>die</strong>ser Ausgleichsflächen und -maßnahmen sind laut UVE (UVE-<br />

Fachbeitrag (Semi)terrestrische Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Terrestrische Pflanzen und<br />

deren Lebensräume, S 77 ff) als mäßig zu bewerten, da deren Wirksamkeit erst nach 20 Jahren zu<br />

erwarten ist. Auch der naturschutzfachliche Sachverständige der Behörde hat ausgeführt, dass <strong>die</strong><br />

Flächenverluste für Pflanzen durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden (vgl Gutachten S 14<br />

ff); punktuell wird es auch zu Verbesserungen im Untersuchungsgebiet kommen.<br />

Die für <strong>die</strong> Pflanzen vorgesehenen projektimmanenten Maßnahmen, <strong>die</strong> auch vom<br />

Behördensachverständigen präzisiert wurden, finden jedenfalls zu einem Großteil Deckung im Stmk.<br />

NSchG 1976. Sofern Ausgleichsmaßnahmen über das Stmk. NSchG 1976 hinausgehen, handelt es<br />

sich solche iSd § 17 Abs. 4 UVP-G 2000.<br />

b) Auch der Flächenverlust für Tiere und deren Lebensräume wird innerhalb des Projektgebiets<br />

ausgeglichen. Auf den geplanten Ausgleichsflächen sind darüber hinaus einige Ausgleichsmaßnahmen<br />

vorgesehen, <strong>die</strong> den projektbedingten Eingriff für <strong>die</strong> Tiere und deren Lebensräume minimieren.<br />

Für <strong>die</strong> nachstehenden Tierarten sind im Projekt folgende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen:<br />

- Fledermäuse: zB Umsiedlung von Fledermäusen, Erhalt der Ufervegetation im Unterwasser,<br />

Fledermauskästen, Spalierbegrünung und Nistkästen beim Betriebsgebäude Graz-Süd, Alt- und<br />

Totbaumschutz; Entwicklung neuer Gewässerlebensräume (Renaturierung Grazbachmündung,<br />

Errichtung von Steiluferbuchten, Seichtwasserzonen Angerergasse und Grünanger, Nebengewässer<br />

Olympiawiese und Anbindung des Petersbachs);<br />

- Fischotter: zB keinen nächtlichen Baustellenbetrieb, den Erhalt der Ufervegetation im Unterwasser,<br />

Dammbepflanzungen, Schaffung neuer Waldflächen, Seichtwasserzonen Grünanger und Angerergasse<br />

sowie Nebengewässer der Olympiawiese;<br />

- Reptilien: zB Umsetzung von Reptilien, Errichtung von Versteckplätzen, Schaffung eines<br />

Grünbandes und dynamischer Ufer sowie Steiluferbuchten und Flachwasserzonen;<br />

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