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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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a. Berührung des Verschlechterungsverbotes durch <strong>die</strong> zukünftig geschlossene Staukette<br />

b. Barrierewirkung von Kraftwerken<br />

c. Forderung nach Bewahrung des Fließcharakters der <strong>Mur</strong> und Erhaltung der Lebensräume für<br />

strömungsgebundene Fischarten<br />

Ad a): Unter Hinweis auf das Ergebnis der fachlichen Bewertung im Fachgutachten, kann<br />

festgestellt werden, dass auch aus Sicht der Fachgutachter nicht erwartet wird, dass nach<br />

Realisierung des geplanten Vorhabens in den betroffenen OWK der gute ökologische Zustand<br />

gegeben sein wird, weshalb eine Berührung des Verschlechterungsverbotes sicher gegeben<br />

erscheint.<br />

Ad b): Bezüglich der Kontinuumsverhältnisse darf auf <strong>die</strong> Inhalte des Fachgutachtens verwiesen<br />

werden.<br />

Ad c): Durch das geplante Vorhaben geht ein Teil des Fließcharakters der <strong>Mur</strong> zweifelsfrei<br />

verloren. Im nördlichen Stadtgebiet bleibt allerdings ein etwa 5,4 km langer Gewässerabschnitt als<br />

freie Fließstrecke erhalten. Die Auswirkungen auf <strong>die</strong> strömungsgebundenen Fischarten sind dem<br />

Fachgutachten zu entnehmen.<br />

Tiefnig<br />

Im gegenständlichen Fachgutachten wird <strong>die</strong> Barrierewirkung, insbesondere auf den im Anhang IV<br />

der FFH-Richtline genannten Fischotter, einer eingehenden Beurteilung nach wildökologischen<br />

Gesichtspunkten unterzogen und <strong>die</strong> kumulierende Wirkung ausführlich dargestellt.<br />

Stellungnahme Blatt-Form<br />

Saler<br />

Aus wasserbautechnischer Sicht ist der Einwand im Hinblick auf <strong>die</strong> Errichtung des ZSK relevant.<br />

Hiezu wird ausgeführt, dass durch <strong>die</strong> Errichtung des KW Graz mehrere Mischwasserentlastungen<br />

des Grazer Kanalsystems eingestaut werden. Zur Aufrechterhaltung der Entwässerungssicherheit<br />

müssen <strong>die</strong> betroffenen Entlastungen gefasst und ins Unterwasser abgeleitet werden. Diese<br />

Ableitung der gesammelten Wässer erfolgt über den von der Holding Graz geplanten ZSK.<br />

Wie in den Projektunterlagen ausführlich und nachvollziehbar dargestellt wurde, ist <strong>die</strong> Ableitung<br />

der Mischwasserentlastungen in das Unterwasser des KW Graz jedenfalls erforderlich. Durch <strong>die</strong><br />

gleichzeitige Errichtung des ZSK (eigenes Genehmigungsverfahren erforderlich) können<br />

Synergieeffekte genutzt werden. Aus wasserbautechnischer Sicht wurden im Hinblick auf den ZSK<br />

nur mögliche Auswirkungen beurteilt und zeigen <strong>die</strong> Ergebnisse, dass durch den ZSK keine<br />

Auswirkungen auf den vom SV zu beurteilenden Fachbereich zeigen.<br />

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