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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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3) Die Fischaufstiegshilfe ist mit mindestens 510 l/s zu dotieren. Die Dotierung ist im Zuge der<br />

Funktionsüberprüfung erforderlichenfalls zu optimieren. Für <strong>die</strong> optimierte Dotierung ist ein<br />

hydraulischer Nachweis durch eine unabhängige, fachkundige Person zu erbringen.<br />

4) Die Einhaltung der prognostizierten abiotischen Randbedingungen für <strong>die</strong> Gewässerbreiten,<br />

Tiefen und Strömungsgeschwindigkeiten in der Fischaufstiegshilfe ist durch eine unabhängige,<br />

fachkundige Person nachzuweisen.<br />

5) Die Dotationswassermenge für <strong>die</strong> Fischaufstiegshilfe hat über eine zugängliche und leicht<br />

einsehbare Messeinrichtung zur Überprüfung der abgegebenen Wassermenge zu erfolgen.<br />

6) Da das Qualitätselement Fische im Hinblick auf <strong>die</strong> Zielerreichung (gutes ökologisches Potential)<br />

maßgebend ist, ist als begleitende Maßnahme eine fischökologische Zustandserhebung gemäß<br />

den Leitfäden des BMLFUW (Leitfaden zur Erhebung biologischen Qualitätselemente Teil A1 –<br />

Fische) im Oberflächenwasserkörper 802710012 durchzuführen. Die Untersuchung ist von einer<br />

unabhängigen, fachkundigen Person drei Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage vorzunehmen,<br />

<strong>die</strong> Ergebnisse sind in Form eines Berichtes der zuständigen Behörde zu übermitteln.<br />

7) Über gewässerbezogene Arbeiten, <strong>die</strong> zu Trübungen führen können, sind <strong>die</strong><br />

Fischereiberechtigten mindestens eine Woche im Vorhinein zu verständigen.<br />

D. Raumplanung<br />

Überörtliche Raumplanung<br />

1) Innerhalb von maximal 12 Monaten nach Abtrag des bestehenden Puchstegs muss der neue<br />

Puchsteg wieder in vollem Umfang nutzbar sein.<br />

2) Für <strong>die</strong> Verlegung der Kleingartenanlage HGV Grünanger sowie <strong>die</strong> Sport- und Spielplätze<br />

Grünanger hat vor Beginn der Baumaßnahmen in <strong>die</strong>sen Bereichen eine räumliche<br />

Konkretisierung bzw. eine Flächensicherung zu erfolgen.<br />

Örtliche Raumplanung<br />

3) Die bestehenden Sportanlagen im Bereich Grünanger Seifenfabrik sind auf Kosten des<br />

Projektwerbers innerhalb von maximal 6 Monaten in unmittelbarer Umgebung im Bereich<br />

zwischen <strong>Mur</strong> und Andersengasse nach Abbruch neu zu situieren und zu gestalten. Die Anlagen<br />

sind an das neue Fuß- und Radwegenetz entlang der <strong>Mur</strong> anzubinden.<br />

4) Die Uferstrukturierung (Wasser – Land – Interaktionszone) im Uferbereich der Innenstadt entlang<br />

der <strong>Mur</strong>promenade zwischen Abgang Schlossbergbahn und Augarten als informeller<br />

Zugangs- und Erholungsbereich zum Wasser ist auf Kosten des Projektwerbers wieder<br />

herzustellen.<br />

E. Naturschutz<br />

1) Ergänzung der UVE-Maßnahme N-02 Ökologisch orientierter Bauzeitplan: Gemäß der<br />

Maßnahme N-02 "Ökologisch orientierter Bauzeitplan" finden Rodungen/Schlägerungen<br />

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