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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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eingeholten Umweltverträglichkeitsgutachten wurden auf <strong>die</strong> Argumente der önj fachlich ausreichend<br />

eingegangen und wurden <strong>die</strong>se hinreichend widerlegt.<br />

Herr Dr. Johann Eder hat persönlich und als Obmann des Grazer Vereines „Herz für <strong>die</strong> <strong>Mur</strong>“ mit<br />

Schreiben vom 31. August 2011 (OZ. 118) Stellung genommen. Er erhebt keine Einwendungen gegen<br />

das Projekt, sondern legt vielmehr dar, dass verschiedene Argumente, <strong>die</strong> von Projektsgegnern gegen<br />

das Kraftwerk ins Treffen geführt werden, unrichtig und unzutreffend seien. Besonders betont er, als<br />

ehemaliger Beamter auch Umweltschutzkoordinator der Stadt Graz von 1985 - 1991 Mitglied der<br />

„<strong>Mur</strong>kommission Stadt Graz/Land Steiermark“ gewesen zu sein, <strong>die</strong> das umfangreiche<br />

<strong>Mur</strong>sanierungsprogramm ab 1985 in Angriff genommen hat. Er bestätigt, dass nach damaligen<br />

Aussagen der Fischereivertreter in der <strong>Mur</strong>kommission der Huchen mehrmals wieder eingesetzt<br />

wurde. Faktum sei, dass der jetzige Huchenbestand im Grazer <strong>Mur</strong>raum auf ursrüngliche<br />

Hucheneinsätze durch Fischer vor etwa 22 Jahren beginnend beruhe. Im Jahr 2011 sei der Huchen<br />

zwar Schutzgut im Grazer <strong>Mur</strong>raum, er sollte aber auch adäquat geschützt werden, weshalb höflich<br />

gebeten wird, im Rahmen des UVP-Verfahrens zum „Huchenschutz“ ein mehrjähriges bis generelles<br />

„Huchenfang-Verbot“ deutlich auszusprechen.<br />

Stellungnahme von Anrainern:<br />

Herr Bernd Scherak nahm mit Mail vom 25. August 2011 Stellung (OZ. 85). Er habe vor kurzem das<br />

Haus seiner Großeltern in der Ziehrerstraße 8, 8041 Graz-Liebenau, übernommen, welches er sanieren<br />

müsse, um dort wohnen zu können. In Schlagworten bringt er seine „Bedenken oder Fragen“ vor, <strong>die</strong><br />

sich auf Zerstörung der Naherholungszone auf Belästigung durch Baustellenverkehr, auf <strong>die</strong><br />

Möglichkeit der Beeinträchtigung seines Hausbrunnens (Grundwasserspiegelabsenkung?) auf<br />

mögliche Gefährdung durch Hochwasser sowie auf Wertminderung seines Grundstückes richten.<br />

Die Anrainer Ilse und Helmut Trantin monieren in ihrer Stellungnahme vom 30. August 2011 (OZ.<br />

131) den geringen Informationsgehalt der allgemeinen verständlichen UVE-Zusammenfassung. Sie<br />

befürchten unzumutbare Lärmbelastung, unzumutbare Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel,<br />

vermeinen einen Fehler in der Modellkalibrierung des Grundwasserberechnungsmodelles aufgedeckt<br />

zu haben, befürchten ein Ansteigen des Grundwasserspiegels und daraus resultierende<br />

Überschwemmungsgefahr für Keller und Tiefgarage ihres Wohnhauses, wobei der Boden ihrer<br />

Tiefgarage aufgrund von Sickerschächten nach unten offen ausgeführt sei (!). Die erheblichen<br />

Bautätigkeiten würden auch Erschütterungen mit sich bringen, weshalb Schäden an den Häusern,<br />

Lärm und zusätzliche Luftschadstoffe befürchtet werden. Als Eigentümer des Grundstückes<br />

untersagen sie jegliche Benützung des Grundstückes im Zusammenhang mit dem Kraftwerksprojekt.<br />

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