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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Zusammenfassung<br />

Die Möglichkeiten, <strong>die</strong> projektbedingten Auswirkungen zu mindern, sind räumlich begrenzt, da das<br />

<strong>Mur</strong>kraftwerk in der Großstadt Graz errichtet werden soll. Im Rahmen <strong>die</strong>ser begrenzten<br />

Möglichkeiten hat <strong>die</strong> Projektwerberin tatsächlich alle angemessenen Minderungsmaßnahmen<br />

vorgesehen bzw. wurden <strong>die</strong>se durch Auflagen ergänzt. Das Projekt erfüllt daher <strong>die</strong> Anforderung des<br />

§ 104a Abs. 2 Z 1 WRG 1959.<br />

Prüfung, ob <strong>die</strong> Gründe für <strong>die</strong> Änderungen von übergeordnetem öffentlichem Interesse sind und/oder<br />

dass der Nutzen, den <strong>die</strong> Verwirklichung der in §§ 30a, c und d genannten Ziele für <strong>die</strong> Umwelt und<br />

<strong>die</strong> Gesellschaft hat, durch den Nutzen der neuen Änderungen für <strong>die</strong> menschliche Gesundheit, <strong>die</strong><br />

Erhaltung der Sicherheit der Menschen oder <strong>die</strong> nachhaltige Entwicklung übertroffen wird<br />

Eingangs ist festzuhalten, dass <strong>die</strong> Wortfolge „und/oder“ im Sinne einer Kumulation zu verstehen ist<br />

(US 23.12.2008, 8A/2008/15-54 Gössendorf/Kalsdorf).<br />

Diese Z 2 des § 104a Abs. 2 WRG 1959 lässt auch sachfremde, höherwertige Zielsetzungen als<br />

Rechtfertigung einer Ausnahme gelten (Oberleitner/Berger, WRG 3 , Rz 5 § 104a). Ähnliches ergibt<br />

sich aus § 105 Abs. 1 lit. i WRG 1959, wonach etwa <strong>die</strong> möglichst vollständige wirtschaftliche<br />

Ausnutzung der in Anspruch genommenen Wasserkraft mit der zweckmäßigen Gestaltung und dem<br />

tatsächlich erzielbaren Nutzen eines Vorhabens korreliert (US 23.12.2008, 8A/2008/15-54<br />

Gössendorf/Kalsdorf unter Verweis auf VwGH 18.2.1999, 97/07/0079). Über<strong>die</strong>s wird durch § 105<br />

Abs. 1 lit. n WRG 1959 auf das Erfordernis der Bedachtnahme auf Verpflichtungen des Unionsrechts<br />

hingewiesen werden. Damit ist insbesondere <strong>die</strong> Energiewende hin zu einer Stromerzeugung aus<br />

erneuerbaren Energieträgern angesprochen.<br />

Darstellung des öffentlichen Interesses im einschlägigen Fachbeitrag der UVE (Autor: Prof. Brauner)<br />

sowie in der von der Behörde eingeholten Stellungnahme des Landes-Energiebeauftragten DI Jilek<br />

a) Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen<br />

Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, 20 und 20 bis 2020, Chancen<br />

Europas im Klimawandel, KOM(2008) 30 endg., legt als Ziel fest, dass <strong>die</strong> Treibhausgase in der EU<br />

bis 2020 um mindestens 20% zu senken sind.<br />

Weiters wurde als Ziel genannt, dass der Anteil an erneuerbaren Energien der EU bis 2020 20%<br />

beträgt.<br />

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