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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Zwar geht das Umweltbundesamt (Leitfaden UVP und IGL, 2007, S 30) davon aus, dass auch hier <strong>die</strong><br />

Schwellenwerte von 1% des Langzeitmittelwertes und 3% des Kurzzeitmittelwertes heranzuziehen<br />

sind. Die TU Wien (Technische Anleitung zur Anwendung des Schwellenwertkonzeptes in Verfahren<br />

nach dem UVP-G, 2007, S 15) legt sich dahingehend fest, dass eine baustellenbedingte<br />

Zusatzimmission von 3% des Immission-Langzeitwertes als unerheblich angesehen werden kann. Erst<br />

dann, wenn <strong>die</strong>se 3%-Schwelle überschritten wird, muss eine Begutachtung durch einen<br />

humanmedizinischen Sachverständigen erfolgen. Auch der Umweltsenat hat iZm einem UVP-<br />

Feststellungsverfahren (US 12.3.2010, US 4A/2010/1-9 Wulkaprodersdorf) das Gutachten des<br />

luftreinhaltetechnischen ASV gestützt, der zum Ergebnis gekommen ist, dass in einem<br />

feinstaubbelastenden Gebiet „für zeitlich begrenzte Bauphasen ein Schwellenwert von 3 % (für<br />

unbelastete Gebiete gültig) auch für Langzeitmittelwerte herangezogen werden kann“.<br />

Die baubedingten Zusatzimmissionen betragen 0,3 bis 2 µg/m 3 NO2 und damit 1 bis 6,67 % des<br />

relevanten Grenzwertes, bei PM10 von 0,4 bis 5 µg/m 3 , was 1 bis 12,5 % des Grenzwertes entspricht.<br />

Hinzuweisen ist darauf, dass der non-exhaust-Anteil (geogen und Abrieb etc.) nach dem UVE-<br />

Fachbeitrag nur etwa 65 % davon ausmachen. Der exhaust-Anteil, welcher allein dem Projekt<br />

zuzurechnen ist (Umweltsenat 16.5.2012, 4B/2007/6-125), beläuft sich daher auf rund ein Drittel der<br />

angegebenen Prozentsätze. Zu bedenken sind aber <strong>die</strong> Besonderheiten der gegenständlichen Baustelle.<br />

Da <strong>die</strong> Wohnhäuser teilweise nur wenige Meter von der Baustelle entfernt sind, werden alle in Frage<br />

kommenden Minderungsmaßnamen gesetzt.<br />

Im Projekt ist vorgesehen, dass <strong>die</strong> auf der Baustelle zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h<br />

begrenzt wird. Darüber hinaus wurde vorgesehen, dass unbefestigte Baustraßen im Bereich der<br />

Krafthausbaustelle mittels Berieselungsanlage und <strong>die</strong> übrigen unbefestigten Straßen mittels mobilem<br />

Gerät feucht gehalten werden. Auch waren Schmutzschleusen (Radwaschanlagen) an den Ein- und<br />

Ausfahrten der Baustelle, wo ein Übergang von unbefestigten auf befestigte Straßen erfolgte, situiert;<br />

darüber hinaus war vorgesehen, dass nur Baugeräte mit einem Emissionsstandard Stage 3a verwendet<br />

werden und dass im Bereich der Mischanlage <strong>die</strong> Wegstrecke befestigt wird. Zur Beweissicherung in<br />

der Bauphase wird darüber hinaus eine Luftgütemessstation der Stmk Landesregierung situiert.<br />

Der ASV hat eine fix installierte Beregnungsanlage für gewisse Bauabschnitte und für <strong>die</strong> übrigen<br />

unbefestigten Flächen eine geeignete Befeuchtungsmaßnahme vorgeschrieben. Auch wurde iZm der<br />

Luftgütemessstation vorgeschrieben, dass <strong>die</strong> Messwerte im Internet veröffentlicht werden müssen<br />

und bei einer Überschreitung des vom ASV festgelegten Schwellenwerts für den Einstundenmittelwert<br />

eine automatische Alarmierung der Prüfanstalt zu erfolgen hat. Diese hat in weiterer Folge zu prüfen,<br />

ob es sich um eine durch <strong>die</strong> Baustelle verursachte oder eine regionale Belastungssituation handelt.<br />

Sollten <strong>die</strong> lokal gemessenen Emissionen jene der Station Graz-Süd (Referenzmessstelle) um 50%<br />

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