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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Auslöser <strong>die</strong>ses bereits seit längerem geplanten Gesamtvorhabens ist das MKWG. Denn durch das<br />

MKWG kommt es in einem Teilbereich (<strong>Mur</strong>-km 177,398 bis zum Kraftwerksstandort) zum Einstau des<br />

bestehenden Kanals (der bestehenden Auswurfstellen). Nur soweit <strong>die</strong>s der Fall ist, also bezogen auf<br />

den Projektsabschnitt von <strong>Mur</strong>-km 177,398 bis zum Kraftwerksstandort, werden <strong>die</strong><br />

Umweltauswirkungen des Kanalbaus in der UVE berücksichtigt bzw. ist sie dem Projekt MKWG<br />

zuzurechnen.<br />

Im Projektgebiet münden insgesamt 21 Mischwasserentlastungen in <strong>die</strong> <strong>Mur</strong>; davon werden durch das<br />

MKWG 9 Entlastungen beeinflusst. 8 <strong>die</strong>ser betroffenen Entlastungen werden an den ZSK der Stadt<br />

Graz angebunden. Eine Entlastung (RO5) wird umgebaut.“<br />

In ihrer Stellungnahme vom 15.6.2012 hat <strong>die</strong> Projektwerberin ergänzend jene <strong>Bescheid</strong>e angeführt<br />

und der Behörde übermittelt, <strong>die</strong> für den ZSK bislang vorliegen.<br />

Es handelt sich um folgende, jeweils der Stadt Graz - Kanalbauamt (bzw. später Graz - Holding Graz<br />

Kommunale Dienstleistungen GmbH, Services „Abwasser“) erteilte <strong>Bescheid</strong>e:<br />

- <strong>Bescheid</strong> des Landeshauptmannes von Steiermark vom 25.8.2009, GZ: FA 13A-33.20-62/2008-10<br />

(wasserrechtliche Bewilligung BA70 Hauptsammlerentlastungskanal (HSEK) von <strong>Mur</strong>-km<br />

173.116 bis 169,950 einschließlich Kläranlagenanbindung)<br />

- <strong>Bescheid</strong> der Naturschutzbehörde vom 27.10.2009, GZ: 020618/2008/0007 (naturschutzrechtliche<br />

Bewilligung BA70 Hauptsammlerentlastungskanal (HSEK))<br />

- <strong>Bescheid</strong> des Landeshauptmannes der Steiermark vom 27.6.2011, GZ: FA13A-33.20-360/210-7<br />

(wasserrechtliche Bewilligung BA71 Zentraler Speicherkanal (ZSK) zwischen Puntigamerbrücke<br />

und Hortgasse)<br />

- <strong>Bescheid</strong> der Forstbehörde vom 10.8.2011, GZ: 009997/2011-4 (Rodungsbewilligung BA71<br />

Zentraler Speicherkanal (ZSK) zwischen Puntigamerbrücke und Hortgasse).<br />

In einigen Einwendungen wurde <strong>die</strong> Frage nach der Richtigkeit der Abgrenzung des Vorhabens<br />

<strong>Mur</strong>kraftwerk Graz vom ZSK erhoben.<br />

Der ZSK gliedert sich in 3 Abschnitte:<br />

Der südlichste Abschnitt, HSEK (Hauptsammlerentlastungskanal) genannt, verläuft zwischen der<br />

Hortgasse und dem KW Gössendorf bzw. über ein Anschlussstück zur Kläranlage Gössendorf. Der<br />

HSEK wurde mit den ersten beiden <strong>Bescheid</strong>en rechtskräftig genehmigt und ist auch schon ausgeführt.<br />

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