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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Allgemeine Angaben zur Erstellung von Versteckplätzen:<br />

Lage: Besonnt, Exposition: eben oder Böschung mit Ausrichtung vorzugsweise Südwest bis<br />

Südost, gut drainagierter oder wasserdurchlässiger Boden. Anordnung: Die Stein-, Holzhaufen<br />

sind im Abstand von 50 m anzulegen mit einer Ausdehnung des einzelnen Steinhaufens von<br />

mind. 2 m Breite und 1-2 m Höhe. Die Länge kann von 2 m aufwärts variieren, für Steinhaufen<br />

sind vorzugsweise dunkle Steine zu verwenden (bessere Erwärmung). Steinschüttung: Die<br />

Steinschüttungen sollten mind. 50 cm tief ins Erdreich eingebracht werden (Winterquartiere) und<br />

etwa 1 m über <strong>die</strong> Geländeoberfläche ragen. Die Größe der Steine sollte zwischen 30 bis 50 cm<br />

betragen. Auf der Steinschüttung ist kleinräumig (ca. 20 % der Oberfläche) nährstoffarmes<br />

Substrat (Sand) auszubringen. Im Randbereich der Steinhaufen sollen flache größere dunkle<br />

Schieferplatten (bis ca. 5 cm Dicke) auf das sandige Substrat bzw. <strong>die</strong> Steine aufgelegt werden.<br />

Die Schüttungen sind abzusichern, damit kein abrutschen der Steine erfolgen kann. Einbau von<br />

Totholz: In <strong>die</strong> jeweiligen Steinhaufen kann Totholz (dicke Ästen, Wurzelstöcke und<br />

Stammreste) unterschiedlicher Dimension eingebaut werden. Wasserabfluss sicherstellen: Nasser<br />

Boden wird von Reptilien als Überwinterungsstätte gemieden, da der Boden tiefer durchfriert.<br />

Deshalb dürfen sich in der Steinschüttung auch keine Wasseransammlungen bilden. Es ist dafür<br />

zu sorgen, dass aufkommendes Wasser jederzeit abfließen kann. Hinterfüllung: Die Oberkante<br />

der Steinschüttung ist mit anstehendem Erdreich, das durch das Ausheben der Grube angefallen<br />

ist, bereichsweise locker zu hinterfüllen. Pflegemaßnahmen: Es ist auch darauf zu achten, dass<br />

eine gute Besonnung gewährleistet ist. Alle 5 Jahre ist deshalb <strong>die</strong> Spontanvegetation<br />

(insbesondere zu dicht aufkommende Gehölze) teilweise zu entfernen (nach Möglichkeit<br />

auszureißen). Ein teilweises Überwachsen der Haufen ist jedoch förderlich. Die entsprechenden<br />

Detailplanungen im Rahmen der Umweltbaubegleitung bedürfen vor ihrer Umsetzung der<br />

Zustimmung der Behörde.<br />

6) Ergänzung der Maßnahme N-21 Reptilienschutz: Die Funktionalität der Maßnahme ist<br />

sicherzustellen (Wartung und Reparatur der Zäune) und mittels Monitoring zu überprüfen. Die<br />

entsprechenden Detailplanungen im Rahmen der Umweltbaubegleitung bedürfen vor ihrer<br />

Umsetzung der Zustimmung der Behörde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Zäunungen nur im<br />

unmittelbaren Ausmaß durchgeführt werden, um Konflikte mit anderen Schutzgütern (naturnahe<br />

Erholung, Landschaftsbild) zu minimieren.<br />

7) Präzisierung der UVE-Maßnahme N-22 Renaturierung Grazbachmündung: Die<br />

Seichtwasserbereiche sind gegen Süden auf 200 m² zu vergrößern, um ein verbessertes<br />

Nahrungshabitat zu schaffen. Die entsprechenden Detailplanungen im Rahmen der<br />

Umweltbaubegleitung bedürfen vor ihrer Umsetzung der Zustimmung der Behörde.<br />

8) Präzisierung der UVE-Maßnahme N-23 Biotopbäume im Stauraum: Das niedergebrochene<br />

Totholz ist wie <strong>die</strong> Raubäume (Maßnahme N-31) mit Seilen zu sichern.<br />

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