18.11.2012 Aufrufe

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

aus Wasserkraft gegenüber, zeigt sich naturschutzrechtlich das überwiegende öffentliche Interesse an<br />

der Realisierung des <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz.<br />

Weitere Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung nach § 13d Abs. 5 Stmk. NSchG 1976 sind,<br />

dass keine andere Möglichkeit besteht und <strong>die</strong> Population der betroffenen Art in ihrem natürlichen<br />

Verbreitungsgebiet ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilt.<br />

In der UVE werden <strong>die</strong> in Frage kommenden Alternativen geprüft (<strong>die</strong>se dargestellten Alternativen<br />

wurden unter anderem vom Energiebeauftragten des Landes Steiermark in seiner Stellungnahme<br />

überprüft). Die Prüfung hat ergeben, dass der gewählte Standort des <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz der beste am<br />

Vorfluter <strong>Mur</strong> ist. Auch besteht keine Möglichkeit, das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz in einem Bereich zu<br />

bauen, der nicht zum Lebensraum der Würfelnatter zählt, da der gesamte <strong>Mur</strong>fluss einen<br />

Wanderkorridor für <strong>die</strong> Würfelnatter bildet. Obwohl <strong>die</strong> Alternativenprüfung nur innerhalb der<br />

Vorhabenskategorie (hier: Wasserkraftwerk) vorzunehmen ist, hat <strong>die</strong> Projektwerberin in der UVE<br />

(Fachbereich Energiewirtschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Brauner) zusätzlich den Nachweis<br />

erbracht, dass das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz <strong>die</strong> beste Lösung zur Erzeugung erneuerbarer Energie in Graz<br />

darstellt. Die erste Voraussetzung ist daher erfüllt.<br />

Sowohl der Fachbeitragsersteller des Fachbeitrags Energiewirtschaftliches Gutachten als auch der<br />

Landesenergiebeauftragte der Stmk sind zu dem Ergebnis gekommen, dass <strong>die</strong> Stromerzeugung<br />

mittels Wasserkraft von den geprüften Alternativen <strong>die</strong> beste ist.<br />

Auch der naturschutzfachliche Sachverständige hat sich mit den geprüften Alternativen<br />

auseinandergesetzt und kam in seinem Gutachten (S 72) zu dem Ergebnis, dass <strong>die</strong>se hinsichtlich des<br />

Eingriffes in den Naturhaushalt als in etwa gleichwertig zu bewerten sind.<br />

Es wurde somit <strong>die</strong> in der Judikatur (VwGH 28.1.2010, 2009/07/0038) geforderte Alternativenprüfung<br />

durchgeführt. Im erwähnten Erkenntnis ist der VwGH zu folgendem Ergebnis gekommen:<br />

„Im Rahmen der Interessenabwägung nach <strong>die</strong>ser Gesetzesbestimmung [Anm. § 6 Abs. 7 Stmk.<br />

NSchG 1976] ist sie [Anmerkung: <strong>die</strong> Behörde] auf <strong>die</strong> Frage eingegangen, ob der angestrebte<br />

Zweck auf eine vertretbare andere Weise erreicht werden könne, und hat <strong>die</strong>sbezüglich (u.a.)<br />

ausgeführt, dass auf fachkundiger Ebene sowohl Energiesparmaßnahmen als auch der Einsatz<br />

alternativer Energieträger als nicht entsprechend bzw. nicht genügend wirksam qualifiziert worden<br />

seien. So hat der Landes-Energiebeauftragte, wie bereits oben ausgeführt, nachvollziehbar auf<br />

fachkundiger Ebene dargelegt, dass sich ein Ersatz der Wasserkraftwerke durch Fotovoltaikanlagen<br />

bzw. Sonnenergie zur Stromerzeugung als nicht realistisch erweise. Dass der angestrebte Zweck im<br />

386

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!