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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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9) Die explosionsgefährdeten Bereiche innerhalb des Sicherheitsabstandes „d“ von der<br />

Batterieanlage sind gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50272-2: 2003-12-01 „Sicherheitsanforderungen<br />

an Batterien und Batterieanlagen, Teil 2: Stationäre Batterien“ nachweislich rechnerisch zu<br />

bestimmen. Ortsfeste elektrische Anlagen in <strong>die</strong>sen Bereichen sind nachweislich für Zone 1<br />

geeignet auszuführen.<br />

10) Mit der Erstprüfung sämtlicher elektrischen Anlagen des <strong>Mur</strong>kraftwerks Graz ist eine<br />

Elektrofachkraft zu beauftragen. Von <strong>die</strong>ser ist eine Bescheinigung auszustellen, aus der<br />

hervorgeht,<br />

- dass <strong>die</strong> Prüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 erfolgt ist,<br />

- welche Art der Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren gewählt wurde,<br />

- dass keine Mängel festgestellt wurden und<br />

- dass für <strong>die</strong> elektrischen Anlagen ein Anlagenbuch gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63 im<br />

Betrieb aufliegt.<br />

11) Die elektrischen Niederspannungsanlagen sind in Zeiträumen von längstens DREI JAHREN<br />

wiederkehrend überprüfen zu lassen. Mit den wiederkehrenden Prüfungen sämtlicher elektrischen<br />

Anlagen des <strong>Mur</strong>kraftwerks Graz ist eine Elektrofachkraft zu beauftragen. Von <strong>die</strong>ser ist jeweils<br />

eine Bescheinigung auszustellen, aus der hervorgeht,<br />

- dass <strong>die</strong> Prüfung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62 i.d.g.F. erfolgt ist,<br />

- dass keine Mängel festgestellt wurden bzw. bei Mängeln <strong>die</strong> Bestätigung ihrer Behebung und<br />

- dass für <strong>die</strong> elektrischen Anlagen im Betrieb ein vollständiges und aktuelles Anlagenbuch<br />

gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63 i.d.g.F. vorhanden ist.<br />

12) Mit der Errichtung des Blitzschutzsystems des <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz ist eine Elektrofachkraft zu<br />

beauftragen. Von <strong>die</strong>ser ist das Blitzschutzsystem einer Erstprüfung zu unterziehen und ein<br />

Prüfprotokoll auszustellen. Aus <strong>die</strong>sem muss <strong>die</strong> mangelfreie Ausführung gemäß ÖVE/ÖNORM<br />

EN 62305-3 (Ausgabe 01.01.2008) in der Schutzklasse III hervorgehen.<br />

13) Das Blitzschutzsystem ist nach einem Blitzschlag mindestens aber in Zeiträumen von DREI<br />

Jahren prüfen zu lassen. Von einer Elektrofachkraft ist ein Prüfprotokoll auszustellen. Aus <strong>die</strong>sem<br />

muss der mangelfreie Zustand gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 in der Schutzklasse III<br />

hervorgehen.<br />

14) Mit der Errichtung der in das Kraftwerk integrierten Photovoltaikanlage ist eine Elektrofachkraft<br />

zu beauftragen. Von <strong>die</strong>ser ist nach Fertigstellung eine Bescheinigung auszustellen. Aus der<br />

Bescheinigung hat hervorzugehen, dass <strong>die</strong> gegenständliche Photovoltaikanlage nach den<br />

Vorgaben der ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712: 2009-12-01: „Photovoltaische<br />

Energieerzeugungsanlagen – Errichtung und Sicherheitsanforderungen“ errichtet wurde.<br />

15) Nach Fertigstellung und Inbetriebsetzung (bis zur Abnahmeprüfung gemäß §20 UVPGesetz) ist<br />

der Behörde <strong>die</strong> EG-Konformitätserklärung für <strong>die</strong> Energieerzeugungsanlagen im <strong>Mur</strong>kraftwerk<br />

Graz, jeweils bestehend aus Turbine und Generator, vorzuweisen.<br />

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