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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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ad 6: Die Akustik wird sich tatsächlich verändern. Eine Störung bedeutet <strong>die</strong>se Veränderung für<br />

das Schutzgut Landschaft nicht. Ob ein leiser werden in einem Gebiet überhaupt als<br />

Beeinträchtigung zu betrachten ist, sei dahingestellt.<br />

ad 7: Die Wellen sind das Produkt entsprechender Ausformungen der Flusssohle, und an <strong>die</strong>sen<br />

Stellen nicht naturgegeben sondern im Zuge der Gestaltung des Flussbettes nach Errichtung der<br />

Brücken, entstanden oder hergestellt worden. Wenn sie durch das Aufstauen an den beiden<br />

genannten Standorten verschwinden werden, könnte ein entsprechender Ersatz oberhalb der<br />

Stauwurzel neu errichtet werden.<br />

ad 8: Dass <strong>die</strong> fließende <strong>Mur</strong> im derzeitigen Zustand und Erscheinungsbild als städtisches Privileg<br />

gesehen wird ist eine subjektive und objektiv nicht nachvollziehbare Feststellung. Die Wasserfläche<br />

an sich und <strong>die</strong> Uferzonen werden durch <strong>die</strong> Anhebung des Wasserspiegels und eine stadtadäquate<br />

Gestaltung der Uferzonen für das städtische Leben und Erleben durch <strong>die</strong> Bewohner der Stadt und<br />

<strong>die</strong> Touristen jedenfalls attraktiver.<br />

ad 9: Durch <strong>die</strong> Seichtwasserzone Grünanger, <strong>die</strong> ökologische Aufweitung beim Kraftwerk, den<br />

Aupark Puntigam und das Aubiotop Rudersdorf werden Ausgleichsmaßnahmen sowohl für <strong>die</strong> Tier<br />

und Pflanzenwelt als auch für “<strong>die</strong> Bedürfnisse der Grazer“ angeboten. Ob <strong>die</strong>se<br />

Ausgleichsmaßnahmen ausreichend sind, <strong>die</strong> städtischen Bedürfnisse zu erfüllen, kann allerdings<br />

angezweifelt werden.<br />

ad 10: Eine Beeinträchtigung der Lebensqualität während der Bauzeit wird für gewisse städtische<br />

Zonen entlang der <strong>Mur</strong> gegeben sein.<br />

Temporäre und im Bereich der Staustufe permanente Verluste von Lebensräumen und<br />

Freizeiträumen können bei sehr eingeschränkter, punktueller Sicht konstatiert werden. Auf <strong>die</strong><br />

Gesamtlänge des Eingriffes bezogen ist das Ziel einer Ausgewogenheit zwischen Eingriff und<br />

Ausgleich durch Neugestaltung und Verbesserung der Uferzonen bei Erfüllung der gegebenen<br />

Auflagen jedoch angestrebt durchaus erreichbar.<br />

ad 11: Der Verlust der Heimgärten bei der Seichtwasserzone Grünanger wird durch <strong>die</strong><br />

Möglichkeit der Anlage neuer Heimgärten an anderer Stelle ausgeglichen.<br />

ad 12: Der derzeitige Zustand der <strong>Mur</strong>ufer kann keinesfalls als einzig möglicher, sozusagen<br />

„sakrosankter“ Zustand der <strong>Mur</strong> im Stadtgebiet gesehen werden, Die Forderung nach einer<br />

„städtischen Flusslandschaft“ und einer Umgestaltung des Status Quo ist absolut legitim.<br />

Schopper<br />

Die kritisierte Gewichtung der Feinstäube in Richtung PM2.5 und eine dadurch gegebene<br />

Außerachtlassung der PM10-Konzentrationen kann von immissionstechnischer Seite nicht bestätigt<br />

werden. Sehr wohl werden im Fachbericht Luftschadstoffe sämtliche Berechnungen und<br />

Beurteilungen auf den Feinstaubparameter PM10 abgestimmt.<br />

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