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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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Zubehörsanlagen wie z.B. Zu- und Ableitung des Wassers zu bzw. von den<br />

Triebwerken) mit umfasst.<br />

§ 32 Abs. 2 lit. a: Während der Bauphase wird Grundwasser abgepumpt bzw. wird Grund-,<br />

<strong>Mur</strong>- und Niederschlagswasser in <strong>die</strong> <strong>Mur</strong> eingeleitet, weshalb <strong>die</strong><br />

Bewilligungsvoraussetzungen nach § 32 Abs. 2 lit. a WRG 1959 zu prüfen<br />

sind.<br />

§ 32 Abs. 2 lit. c: Die Versickerung der Niederschlagswässer in der Bauphase löst <strong>die</strong>sen<br />

Bewilligungstatbestand aus.<br />

§ 34: Es werden einzelne Schongebiete sowie Schutzgebiete bestehender<br />

Wasserversorgungsanlagen vom Projekt berührt. Beispielhaft ist auf <strong>die</strong><br />

Verordnung des BMLF vom 25.1.1962 zum Schutze des Grundwasserwerks<br />

Graz-Feldkirchen, BGBl.Nr. 41/1962, (es werden <strong>die</strong> Bewilligungs- und<br />

Anzeigepflichten nach § 3 Z 1, 3, 4 und 7 weiters § 4 Z 5 und § 7 ausgelöst)<br />

sowie auf den <strong>Bescheid</strong> des LH von Stmk vom 15.1.1979, GZ: 3-348 C 10/15-<br />

1978, (Grabungen im weiteren Schutzgebiet des Brunnens der Getina<br />

Getränkeindustrie AG mit > 2m sind wasserrechtlich bewilligungspflichtig) zu<br />

verweisen.<br />

§ 38 Abs. 1: Diverse Maßnahmen in der Bauphase, aber auch Vorhabensteile im späteren<br />

Bestand (Stege, Brücken, Stromableitung) sind innerhalb des HQ30-Bereiches<br />

von öffentlichen Gewässern geplant.<br />

§ 41 Abs. 1: Die geplanten Uferbegleitdämme sind Schutz- und Regulierungsbauten.<br />

3.2 Forstgesetz:<br />

§§ 17, 18: Für <strong>die</strong> Bauphase sind befristete Rodungen erforderlich, für <strong>die</strong> Betriebsphase<br />

3.3 ASchG 1994:<br />

aufgrund des Einstaus von forstlichem Bewuchs dauernde Rodungen.<br />

§§ 92, 94: In der Bauphase sind Arbeitnehmer beim Vorhaben beschäftigt, sodass auch<br />

3.4 Stmk StWG 1971:<br />

sämtliche einschlägige Verordnungen für das Baugeschehen anzuwenden sind.<br />

Das <strong>Mur</strong>kraftwerk Graz stellt in der Betriebsphase auch eine Arbeitsstätte dar,<br />

wenngleich es sich nicht um einen ständig besetzten Arbeitsplatz handelt. Es<br />

ist daher eine Arbeitsstättenbewilligung erforderlich.<br />

§ 7: Für <strong>die</strong> geplanten 20 kV-Leitungen ist eine Bau- und Betriebsbewilligung<br />

nach <strong>die</strong>ser Bestimmung einzuholen.<br />

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