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Bescheid Spruch - Rettet die Mur!

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<strong>Mur</strong>kraftwerk Puntigam von größter Relevanz sei und lassen sie dabei der UVP-Behörde wissen, dass<br />

ihre wissenschaftliche Kompetenz auf dem Gebiet des Verhaltens von Aerosolen (Feinstaub) in der<br />

Umwelt und der Inhalation von Luftschadstoffen liege. Dazu sei seitens der Behörde bereits hier<br />

angemerkt, dass ein weiteres Fachgutachten für nicht erforderlich erachtet wird, da der Fachbereich<br />

durch den Amtssachverständigen Mag. Schopper ausreichend abgedeckt ist.<br />

1.14. Die Vertreter der Projektwerberinnen stellten mit Schriftsatz vom 6 Juli 2012 (OZ. 318 ident<br />

mit OZ. 319) klar, dass sich ihre Rechtsausführungen hinsichtlich Ausnahmetatbestände und<br />

Verbotstatbestände nach § 13d Stmk. Naturschutzgesetz 1976 als gegenstandslos zurückziehen. Sie<br />

ersuchen <strong>die</strong> Behörde, <strong>die</strong> nach ihrer Auffassung zutreffenden Ausnahmebewilligungen zu erteilen.<br />

1.15. Mit der Eingabe vom 23. Juli 2012 (Mail - OZ. 327) begehrte <strong>die</strong> BürgerInneninitiative<br />

„Energie-Effizienz zuerst“ <strong>die</strong> Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens im Hinblick auf <strong>die</strong><br />

bakteriologische Stu<strong>die</strong> des Prof. Mascher zumal <strong>die</strong> <strong>Mur</strong> in bakteriologischer Hinsicht nach <strong>die</strong>ser<br />

Stu<strong>die</strong> in einem bedenklichen Zustand sei. Aufgrund der Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit<br />

durch Einstau sowie der Anlage von Flachwasserzonen und Stillgewässer werde es zu einer eklatanten<br />

Verschlechterung der hygienischen Verhältnisse kommen. Siehe dazu unten D.10.3.<br />

1.16. Mit Schriftsatz vom 26. Juli 2012 (OZ. 329) wurde von der Antragstellerin das Grundstück<br />

bekannt gegeben, am welches <strong>die</strong> wasserechtliche Bewilligung nach § 22 WRG zu binden ist.<br />

1.17. Auch <strong>die</strong> Bürgerinitiative „<strong>Rettet</strong> <strong>die</strong> <strong>Mur</strong>“ ersuchte mit Mail vom 8. August 2012 (OZ. 331)<br />

im Hinblick auf den beigelegten Endbericht des Prof. Dr. Mascher vom November 2011 betreffend<br />

„anthropogene Einflüsse auf <strong>die</strong> Mikrobiozönose der <strong>Mur</strong>“ um Berücksichtigung im<br />

Ermittlungsverfahren und beantragte das Projekt in der vorliegenden Form umgehend abzuweisen, da<br />

<strong>die</strong> vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umsetzbar seien und eine gesundheitliche Gefährdung für <strong>die</strong><br />

Anrainer bedeuten würden. Siehe dazu unten D.10.3.<br />

1.18. Die Arbeitsgruppe Blatt-Form übermittelte mit Mail vom 10. August 2012 (OZ. 333) eine<br />

Stellungnahme von Dipl.-Ing. Heinz Rosmann, der im Hinblick auf das letzte Hochwasserereignis der<br />

<strong>Mur</strong> im Juli 2012 eine Genehmigungsfähigkeit des Projektes verneint. Ohne nähere Begründung wird<br />

weiters darauf hingewiesen, dass wesentliche Gutachten des Antragstellers den strengen Kriterien an<br />

objektiven Gutachten im Behördenverfahren nicht standhalten sollen. Der Behörde wird vorgehalten,<br />

sie ignoriere <strong>die</strong> angeführten Mängel trotz mehrfacher dezitierter schriftlicher Hinweise, weshalb sie<br />

das Verfahren bewusst mit einem nicht reparablen Fehler belaste.<br />

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