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Workshop 1.6 - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

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• Die Weiterentwicklung <strong>und</strong> der Ausbau der Angebote an Schulen sollte in alleiniger Aufgaben- <strong>und</strong> Finanzierungsverantwortung der<br />

Länder erfolgen. Auch hierzu könnten zur Finanzierung die Anteile der Länder am staatlichen Familienleistungsausgleich herangezogen<br />

werden. Selbstverständlich ist es im Rahmen einer ausschließlichen Gewährleistungsverantwortung der Länder geboten, bei<br />

der Ausgestaltung der Angebote vor Ort mit den Trägern der Jugendhilfe, des Sports usw. eng zu kooperieren.<br />

• Die kaum überwindbaren finanzverfassungsrechtlichen Probleme, die sich bei einer eigentlich notwendigen Beteiligung des B<strong>und</strong>es<br />

an der Finanzierung der laufenden Betriebskosten von Betreuungs- <strong>und</strong> Bildungsangeboten stellen, könnten über das Instrument der<br />

Neuaufteilung der Anteile von B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong> Gemeinden an der Finanzierung des staatlichen Familienleistungsausgleichs<br />

sachgerecht gelöst werden.<br />

• Neue, zusätzliche Rechtsansprüche lösen die bestehenden Probleme nicht, sondern schaffen neue Verwerfungen, weil sie, wie die<br />

Entwicklungen seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz gezeigt haben, die Bereitschaft von freien Trägern<br />

<strong>und</strong> Wirtschaft, eigene finanzielle Mittel einzubringen, nicht fördern, sondern lähmen.<br />

Ein flächendeckender, bedarfsgerechter Ausbau von Kindertageseinrichtungen begegnet einer Reihe von Finanzierungsproblemen.<br />

Angesichts der Diskussion um das „ob“ von Elternbeiträgen, der fehlenden Bereitschaft oder Leistungsfähigkeit der Träger, Eigenanteile<br />

in die Gesamtfinanzierung einzubringen, der desolaten Haushaltssituation der Kommunen, des teilweisen Rückzugs der Länder<br />

aus der Mitfinanzierung von Betreuungsplätzen, ist bereits der erreicht Status quo gefährdet.<br />

Zusätzliche Spielräume können <strong>und</strong> werden sich aus der demographischen Entwicklung, allerdings mit zeitlicher Verzögerung <strong>und</strong><br />

damit nicht <strong>für</strong> alle Kommunen zum gleichen Zeitpunkt, ergeben. Sie werden allerdings nur dann den Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder<br />

zugute kommen, wenn die Kommunen bereit <strong>und</strong> in der Lage sind, ihre bisherigen Mittel <strong>für</strong> das Aufgabengebiet weiterhin zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Das wird schon deshalb nicht einfach sein, weil die Ausgaben in der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe <strong>für</strong> die Hilfen zur Erziehung ungebremst<br />

<strong>und</strong> im Vergleich zu den übrigen kommunalen Sozialleistungen überproportional wachsen <strong>und</strong> sich dieser Trend durch die demographische<br />

Entwicklung noch verstärken dürfte. Insoweit wird die Jugendhilfe kaum über zusätzliche Spielräume verfügen.<br />

Aber auch die Diffusion von Zuständigkeiten zwischen B<strong>und</strong>, Ländern <strong>und</strong> Gemeinden führt im Ergebnis zu Verwerfungen. Ich will<br />

dies an zwei Beispielen deutlich machen:<br />

Beispiel: Kindergeldfinanzierung<br />

Belastung der Städte <strong>und</strong> Gemeinden durch das Kindergeld<br />

1996<br />

Mrd. EUR<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002<br />

Kindergeld<br />

Belastung der Städte u.<br />

Gemeinden durch<br />

Verrechnung<br />

des Kindergeldes mit<br />

22,1 25,4 25,6 29,4 30,9 31,1 34,3<br />

der ESt 1 Weitergeleitete<br />

Ausgleichsmittel<br />

3,3 3,8 3,8 4,4 4,6 4,7 5,1<br />

der Länder 2 Nettobelastung der<br />

Städte <strong>und</strong> Gemeinden<br />

1,5 1,4 1,4 1,3 1,4 1,5 1,6<br />

durch das Kindergeld*<br />

Unmittelbarer<br />

Gemeindeanteil an der<br />

1,8<br />

in v.H.<br />

2,4 2,4 3,1 3,3 3,2 3,5<br />

Kindergeldfinanzierung* 8,0 9,4 9,5 10,5 10,5 10,3 10,2<br />

*) Zum Vergleich: Belastung der Städte <strong>und</strong> Gemeinden 1995 vor der Systemumstellung des Familienausgleichs durch<br />

die Kinderfreibeträge: 1,26 Milliarden EUR = 6,8 v.H.<br />

1) Über den 15 %igen Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.<br />

2) Aus dem zum Ausgleich der Belastungen von Ländern <strong>und</strong> Gemeinden durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs<br />

gem. § 1 Finanzierungsausgleich erhöhten Umsatzsteueranteil der Länder, ohne Sachsen,<br />

Brandenburg <strong>und</strong> Niedersachsen.<br />

Eigene Zusammenstellung <strong>und</strong> Berechnungen<br />

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