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Workshop 1.6 - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

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einzubeziehen;gleiches gilt <strong>für</strong> diejenigen, die ein unwirtschaftliches Verhalten an den Tag gelegt haben. Während sich die<br />

Heizkosten als überwiegend pauschalierbar erwiesen haben, hängt die Pauschalierung der Unterkunftskosten doch sehr stark von den<br />

Verhältnissen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ab.Die Modellversuche lassen in der Tendenz erkennen, dass sich die reinen Leistungskosten<br />

durch die Pauschalierung – fast möchte ich sagen – erwartungsgemäß erhöhen <strong>und</strong> sich ein eindeutig positiver Saldo dann<br />

ergibt, wenn die durch die Pauschalierung frei werdende Arbeitskapazitäten zur Verstärkung der persönlichen Hilfe genutzt werden.<br />

3. Folgeänderungen im BSHG aufgr<strong>und</strong> der Schaffung von ALG II<br />

Die Abgrenzung der Leistungszuständigkeiten des neuen „Arbeitslosengeldes II“ <strong>und</strong> der Sozialhilfe soll aufgabenorientiert,<br />

bürgerfre<strong>und</strong>lich <strong>und</strong> verwaltungseinfach ausgestaltet werden. Damit soll erreicht werden, dass ein sicherer <strong>und</strong> schneller Zugang zu<br />

der geeigneten Hilfeleistung gewährleistet wird.<br />

4. Zielgerechtere Unterstützung insbesondere von Menschen mit Behinderungen<br />

Der insbesondere in der Behindertenpolitik eingeleitete Paradigmenwechsel soll fortgesetzt <strong>und</strong> erweitert werden. Dazu wird die Hilfe<br />

in besonderen Lebenslagen weiterentwickelt. Insbesondere werden<br />

• die Möglichkeiten geprüft, die Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen fortzuentwickeln <strong>und</strong> die Selbstverantwortung<br />

behinderter <strong>und</strong> pflegebedürftiger Menschen zu stärken, indem z.B. „Persönliche Budgets“ zur Verfügung gestellt werden,<br />

• die Anreize zur Inanspruchnahme ambulanter Betreuung gestärkt,<br />

• die Erfahrungen mit den Regelungen zur Finanzierung von Einrichtungen ausgewertet <strong>und</strong> das Ziel verfolgt, das Zusammenwirken<br />

der Beteiligten zu verbessern (§ 93 ff. BSHG).Dazu werden in einem ersten Schritt die Erfahrungen mit der im Rahmen des SGB IX<br />

neu gefassten Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen ausgewertet <strong>und</strong> Überlegungen insbesondere zu den Möglichkeiten der<br />

weiteren Ausgestaltung der Leistungsform des „Persönlichen Budgets“ geprüft. „Persönliche Budgets“ sind im Wesentlichen dadurch<br />

gekennzeichnet, dass individuelle Bedarfe der behinderten Menschen ermittelt werden <strong>und</strong> der entsprechende Geldbetrag den Betroffenen<br />

zum eigenverantwortlichen Wirtschaften zur Verfügung gestellt wird. Diese Überlegungen sind in ersten Gesprächsr<strong>und</strong>en<br />

sowohl mit den Kostenträgern als auch mit den Behindertenverbänden erörtert worden <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich auf Zustimmung gestoßen,<br />

wobei natürlich noch viele Fragen zu klären sind.<br />

5. Ausbau aktivierender Unterstützung<br />

Die aktivierende Unterstützung soll ausbaut werden, damit auch <strong>für</strong> Menschen, <strong>für</strong> die aus unterschiedlichen Gründen eine<br />

Erwerbstätigkeit nicht oder noch nicht in Betracht kommt, neue Wege gef<strong>und</strong>en werden, um ein eigenverantwortliches Leben zu<br />

führen oder eine bessere Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.<br />

6. Maßnahmen zur Erhöhung von Effektivität <strong>und</strong> Effizienz<br />

Effektivität <strong>und</strong> Effizienz bedürfen ständiger Überprüfung <strong>und</strong> Weiterentwicklung. Soweit gesetzliche Regelungen dies behindern,<br />

sollten sie abgebaut <strong>und</strong> die Bestrebungen zur Verwaltungsmodernisierung – soweit erforderlich – unterstützt werden, z.B. durch<br />

qualitative Verbesserung erforderlicher Datengr<strong>und</strong>lagen, Vernetzung von Hilfemaßnahmen mit anderen Stellen oder durch<br />

verfahrensrechtliche <strong>Verein</strong>fachungen.<br />

7. Kodifizierung des BSHG im SGB<br />

Das Sozialhilferecht soll als Teil des Sozialgesetzbuches neu kodifiziert werden. Dazu wird es als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch<br />

eingeordnet, Terminologie <strong>und</strong> Systematik werden an das SGB angeglichen. Bei dieser Gelegenheit sollen auch offene<br />

Einzelfragen (z.B. zur Kostenerstattung) gelöst werden.<br />

8. Umsetzung der Reform des Sozialhilferechts<br />

Es ist beabsichtigt, das Reformgesetz zum 1. Januar 2004 gemeinsam mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe <strong>und</strong> Sozialhilfe<br />

<strong>für</strong> Erwerbsfähige in Kraft treten zu lassen.<br />

Ausblick<br />

Gerade bei den weit reichenden <strong>und</strong> tief greifenden Veränderungen in der Sozialhilfe halte ich es <strong>für</strong> wichtig, eine möglichst breite<br />

Akzeptanz anzustreben; zugleich muss im Interesse aller Beteiligten daran erinnert werden, dass ein konsequentes „Fördern <strong>und</strong><br />

Fordern“ sich in der Regel zwar nicht sofort, aber doch auf Dauer bezahlt macht.<br />

In der Hektik der anstehenden Gesetzgebungsarbeiten sollten sich alle Beteiligten zweier Faktoren immer wieder bewusst werden:<br />

• dass den Verantwortlichen vor Ort ausreichende Entscheidungsspielräume eingeräumt werden sollten <strong>und</strong><br />

• dass es um Menschen geht, die zur Überwindung ihrer Bedürftigkeit die Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung der Allgemeinheit brauchen.<br />

Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam beim 77. Deutschen <strong>Fürsorge</strong>tag feststellen könnten, dass auch diese Ziele erreicht wurden.<br />

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