Workshop 1.6 - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
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3.4 Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Ressourcen<br />
Öffentlicher <strong>und</strong> freie Träger der erzieherischen Hilfen wirken darauf hin, dass die Qualität<br />
• der Kooperation<br />
• der Zeitnähe von Hilfen<br />
• der Eltern- <strong>und</strong> Familienarbeit<br />
• der sozialräumlichen Arbeit<br />
durch Schaffung bzw. Fortentwicklung entsprechender Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Ressourcen gesichert wird.<br />
4.Verfahren zur kontinuierlichen Bewertung <strong>und</strong> Weiterentwicklung von Qualität<br />
4.1 Kontinuierliche Fortentwicklung der Dokumentationssysteme<br />
Der regelmäßige <strong>und</strong> gemeinsame Austausch von <strong>öffentliche</strong>m Träger <strong>und</strong> freien Trägern der Erziehungshilfen über Ergebnisse,<br />
notwendige Veränderungen <strong>und</strong> die Weiterentwicklung von Leistungsstandards <strong>und</strong> Ergebnisdokumentation wird sichergestellt.<br />
4.2 Dokumentation infrastruktureller Merkmale<br />
Die Entwicklung der Qualität erzieherischer Hilfen in der Sozialregion bedarf u.a. folgender Dokumentationssysteme:<br />
• Beschreibung der Sozialregion durch Sozialraumindikatoren mit Belastungs- <strong>und</strong> Ressourcenmerkmalen durch den <strong>öffentliche</strong>n Träger<br />
• Erfassung der fallunabhängigen Kooperationen im Sozialraum durch die jeweiligen Einrichtungen<br />
• gemeinsame Schaffung eines Datenpools des <strong>öffentliche</strong>n <strong>und</strong> der freien Träger der Erziehungshilfen mit dem Ziel der Transparenz<br />
über Datenerhebung, Kosten, Leistungen <strong>und</strong> Ergebnisse.<br />
4.3 Regelmäßige einzelfallbezogene Leistungsdokumentation <strong>und</strong> Ergebnisüberprüfung durch den <strong>öffentliche</strong>n <strong>und</strong> die freien<br />
Träger<br />
Eine regelmäßige einzelfallbezogene Ergebnisdokumentation erfolgt u.a. durch die<br />
• Erhebung der Vorfeldhilfen<br />
• Erfassung der Merkmale fallübergreifender Arbeit<br />
• Erfassung einrichtungsrelevanter Merkmale der Hilfe<br />
• definierte Leistungsstandards<br />
• Zielfestlegung <strong>für</strong> Kind/Jugendlichen<br />
• Zielfestlegung <strong>für</strong> Eltern/Familie<br />
• Erfassung kostenrelevanter Merkmale<br />
• kontinuierliche Leistungsdokumentation, Ergebnisdokumentation <strong>und</strong> Ergebnisüberprüfung.<br />
Die kontinuierliche Überprüfung wird u.a. an folgende Punkte geknüpft:<br />
• Vergleichbarkeit Anlass–Verlauf–Ergebnis der Hilfe<br />
• Überprüfungen der Hilfeverläufe<br />
• Dokumentation von Bedarf & Ressourcen im Einzelfall<br />
• Zielerreichung <strong>und</strong> Erfolg der Hilfe<br />
• Dokumentation der Adressatinnen- <strong>und</strong> Adressatenzufriedenheit-<br />
4.4 Personalentwicklung <strong>und</strong> Schulung<br />
Der <strong>öffentliche</strong> Träger <strong>und</strong> die Einrichtungen <strong>und</strong> Dienste der erzieherischen Hilfen entwickeln Fortbildungsangebote <strong>und</strong> Schulungen<br />
zu folgenden Bereichen:<br />
• multiperspektivische Diagnoseverfahren<br />
• Qualifizierung <strong>für</strong> flexibles sozialraumorientiertes (sozial-)pädagogisches Handeln.<br />
Zur Qualifizierung der infrastrukturellen, einzelfallbezogenen <strong>und</strong> eltern- <strong>und</strong> familienarbeitsbezogenen Konzeptionen <strong>und</strong> Dokumentationssysteme,<br />
bieten <strong>öffentliche</strong>r Träger <strong>und</strong> freie Träger der Erziehungshilfen Fortbildungen <strong>und</strong> Schulungen <strong>für</strong> ihre Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter an.<br />
Öffentlicher <strong>und</strong> freie Träger der erzieherischen Hilfen tauschen sich über ihre Qualifizierungsangebote aus <strong>und</strong> streben gegebenenfalls<br />
auch gemeinsame Fortbildungen an.<br />
4.5 Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Ressourcen<br />
Öffentlicher <strong>und</strong> freie Träger der erzieherischen Hilfen wirken darauf hin, dass <strong>für</strong> die Verfahren zur kontinuierlichen Bewertung <strong>und</strong><br />
Weiterentwicklung entsprechende Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Ressourcen gesichert werden können.<br />
5. Beschluss<br />
Die vorliegende Qualitätsentwicklungsempfehlung wurde in der Facharbeitsgemeinschaft (ArGe) nach § 78 SGB VIII „Hilfen zur<br />
Erziehung“ am 28.11.2001 von den Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertretern der freien Träger <strong>und</strong> des Stadtjugendamtes beschlossen.<br />
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