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Workshop 1.6 - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

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11. Diejenigen, die die Finanzierung der Leistungen tragen, müssen in ihrer Finanzkraft gestärkt werden. Gleichzeitig muss der Mitteleinsatz<br />

effizienter gestaltet werden.<br />

12. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage ergibt sich folgender Reformbedarf:<br />

• Erweiterung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit<br />

Zur Vermeidung der Überschneidungen zu anderen Sozialgesetzen ist ein einheitlicher, <strong>für</strong> alle Sozialleistungsträger verbindlicher<br />

Begriff der Pflegebedürftigkeit zu entwickeln. Dies erfordert, dass die leistungsauslösenden Tatbestände in den jeweiligen Leistungsgesetzen<br />

entsprechende Berücksichtigung finden müssen.<br />

• Klare Regelungen der Finanzierungszuständigkeiten<br />

Es sind klare Zuständigkeitsregelungen zu treffen, die keine „Verschiebebahnhöfe“ zulassen. Hierbei ist insbesondere zu berükksichtigen,<br />

dass<br />

• der tatsächliche Hilfe- <strong>und</strong> Pflegebedarf erfasst <strong>und</strong> im Hinblick auf die unterschiedliche Finanzierungsverantwortung geklärt<br />

werden muss,<br />

• die allgemeine (in den Sozialgesetzen einheitliche) Definition der Pflegebedürftigkeit klare Leistungszuständigkeiten schafft <strong>und</strong><br />

Schnittstellenprobleme vermeidet,<br />

• die Pflegeversicherung aus finanziellen Gründen, aber auch aus Gründen der Eigenverantwortung nicht als Vollversicherung<br />

ausgebaut werden soll,<br />

• alle medizinischen Leistungen durch die Krankenversicherung finanziert werden,<br />

• die Sozialhilfeträger entlastet, jedoch nicht aus ihrer Finanzverantwortung entlassen werden; insbesondere darf ihre subsidiäre Verantwortung<br />

nicht aufgegeben werden,<br />

• die Kommunen im Rahmen ihrer allgemeinen Daseins<strong>für</strong>- <strong>und</strong> -vorsorge ein Angebot pflegeergänzender Hilfen sicherstellen sollen,<br />

um den längstmöglichen Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen.<br />

• Zielgenauere Feststellung der Pflegebedürftigkeit<br />

Das gegenwärtige Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bezieht sich nur auf Teilbereiche notwendiger Hilfen <strong>und</strong><br />

orientiert sich ausschließlich an Defiziten. Dies muss zugunsten einer umfassenden Feststellung der vorhandenen Ressourcen <strong>und</strong><br />

des tatsächlichen Hilfebedarfs aufgehoben werden. Diese Feststellung ist auf der Gr<strong>und</strong>lage eines aufeinander abgestimmten<br />

Begriffs von Krankheit, Behinderung <strong>und</strong> Pflegebedürftigkeit im Rahmen eines Assessmentverfahrens zu treffen. Ziel ist es:<br />

• eine rechtzeitige <strong>und</strong> zielgenaue Einschätzung des Hilfebedarfs zu treffen,<br />

• Rehabilitationspozentiale besser auszuschöpfen,<br />

• die Zuordnung zu unterschiedlichen Kostenträger transparent zu gestalten <strong>und</strong><br />

• die Versorgungssituation sowie die Qualität der Hilfeleistungen zu verbessern.<br />

• Bedarfsgerechtere Leistungsbemessung<br />

Aufgr<strong>und</strong> der im Assessment getroffenen Feststellungen sind Vorschläge über die Gestaltung der zu gewährenden Hilfen zu entwickeln<br />

<strong>und</strong> zu systematisieren (Hilfe-/Maßnahmenplan).<br />

• Weiterentwicklung qualitätsgesicherter Leistungen<br />

Bedarfsgerechtigkeit <strong>und</strong> Zielgenauigkeit der pflegerischen Hilfeangebote <strong>und</strong> der pflegeergänzenden Hilfen sind zu verbessern.<br />

Hier<strong>für</strong> sind Assessment <strong>und</strong> Case-Managementstrukturen notwendige Voraussetzungen.<br />

Um den Vorrang ambulanter Leistungen sachgerecht zu unterstützen, sollte eine Budgetregelung, in der Regel in Verbindung mit Case-<br />

Management als einem Instrument der Qualitätssicherung, eingeführt werden. Bei einer Budgetierung sollten innerhalb der einzelnen<br />

Pflegestufen gleiche Geldbeträge gezahlt werden. Dies gälte unabhängig davon, ob es sich um häusliche oder (teil-)stationäre Pflege<br />

handelt.<br />

Durch diese Reformvorschläge wird nicht nur eine Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger möglich. Es werden darüber hinaus<br />

auch die Mittel der Pflegeversicherung erheblich wirtschaftlicher eingesetzt.<br />

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