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Workshop 1.6 - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

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gesteuert, beraten <strong>und</strong> vorangetrieben hat. „Umbau statt Ausbau“ trägt die Züge eines partnerschaftlichen Handelns <strong>und</strong> Verhandelns,<br />

das als Qualität auch <strong>für</strong> den weiteren Entwicklungsprozess in der Praxis der erzieherischen Hilfen Vorbildcharakter hat.<br />

Beteiligung<br />

Reformen brauchen Beteiligung auf allen Ebenen, um umgesetzt zu werden. Der „Geist“ eines Reformwillens wird erst dann zur Praxis,<br />

wenn die Mitarbeit aller professionellen Akteure hergestellt ist. Die Aufgaben <strong>und</strong> Bausteine in „Umbau statt Ausbau“ wurden so<br />

konzipiert, dass sowohl Träger übergreifend als auch Hilfe übergreifende Zusammensetzungen möglich waren; ebenso wurde sichergestellt,<br />

dass auch in den Aufgabenbereichen der Steuerungsbereiche des Stadtjugendamtes die freien Träger im Rahmen von<br />

Arbeitsgruppen <strong>und</strong> Entwicklungsteams beteiligt sind.<br />

In diesen drei Qualitätsmerkmalen des Reformprozesses – Transparenz, Partnerschaftlichkeit <strong>und</strong> Beteiligung – wurde nun eine<br />

gemeinsam ausgehandelte <strong>und</strong> abgestimmte Qualitätsentwicklungsempfehlung geschaffen, die den Kernpunkt dieser Broschüre<br />

darstellt. Sie dient zur weiteren Reformierung <strong>und</strong> Gestaltung flexibler <strong>und</strong> sozialräumlich gestalteter Hilfen in der Landeshauptstadt<br />

<strong>und</strong> markiert die Eckpunkte <strong>für</strong> den Erhalt eines leistungsfähigen Hilfesystems, das Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong> ihren Familien die<br />

richtige Hilfe in einer lebenswerten Umwelt ermöglichen soll.<br />

V. Die Münchner Qualitätsentwicklungsempfehlung<br />

Mit der vorliegenden Qualitätsentwicklungsempfehlung liegt das Ergebnis gemeinsamer Träger übergreifender Arbeit vor, das innovativen<br />

Charakter hat; diese Empfehlung kann Vorbildcharakter <strong>für</strong> die künftigen Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in allen Erziehungshilfen<br />

haben. Sie weist drei Besonderheiten auf:<br />

Sparsamkeit<br />

Die erste Besonderheit dieser Empfehlung liegt in ihrer Radikalität, mit der die Visionen des Projektes in einfache <strong>und</strong> wirklich<br />

überprüfbare Kriterien umgesetzt worden sind. Empfehlungen müssen so angelegt sein, dass sie Visionen in verständliche Kriterien<br />

übersetzen <strong>und</strong> damit auch umsetzbar sind. Je einfacher <strong>und</strong> überschaubarer die Kriterien einer Qualität von Hilfen sind, je deutlicher<br />

sie die Sprache der Leitgedanken der Reform ausdrücken, desto glaubwürdiger wird auch der Umsetzungsprozess der Leitlinien, <strong>für</strong><br />

den diese Empfehlung einzustehen hat.<br />

Sozialräumlichkeit<br />

Die zweite Besonderheit liegt in der Struktur dieser Empfehlung. So verlässt diese Qualitätsentwicklungsempfehlung den traditionellen<br />

Charakter solcher <strong>Verein</strong>barungen, die dem Prinzip der Struktur,- Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität folgen. Dieses Prinzip trägt zur<br />

Verfestigung institutioneller Eigenlogik eher bei als dass es dies in Bewegung bringt. Die Münchner Qualitätsentwicklungsempfehlung<br />

geht weit darüber hinaus, indem sie nicht nur einzelne Leistungen oder Dienste, sondern die gesamte Struktur einer Sozialregion als<br />

Entwicklungsgröße nimmt, <strong>für</strong> die alle Beteiligten – Verwaltung <strong>und</strong> Steuerung, Bezirkssozialarbeit <strong>und</strong> erzieherische Hilfen –<br />

Verantwortung tragen müssen. Sie formuliert Qualitätskriterien <strong>und</strong> deren Überprüfungsverfahren, die die Visionen dieses Projektes –<br />

die richtige, flexible Hilfe zu finden <strong>und</strong> diese sozialräumlich zu organisieren – in Kriterien umsetzt, die die Grenzen der einzelnen Hilfen<br />

zu überschreiten vermögen.<br />

Hilfe übergreifend<br />

Die dritte Besonderheit dieser Qualitätsentwicklungsempfehlung liegt in der Bedeutung <strong>für</strong> alle erzieherischen Hilfen in München. Sie<br />

ist nicht lediglich auf die präventiven Angebote oder die niedrigschwelligen <strong>und</strong> „kostengünstigeren“ ambulanten Hilfen zugeschnitten.<br />

Vielmehr bezieht sie die Merkmale <strong>und</strong> Entwicklungspotenziale der teilstationären <strong>und</strong> stationären Erziehungshilfen <strong>für</strong> die<br />

Leitlinien <strong>und</strong> Visionen wesentlich mit ein. Erst dann, wenn wirklich alle Formen der erzieherischen Hilfen beteiligt sind <strong>und</strong> sich<br />

beteiligen, gelingt es, das System der Erziehungshilfen zu einem offenen, kooperierenden, vernetzten <strong>und</strong> vernetzenden Leistungssystem<br />

zu entwickeln, das zu Recht die Kennzeichen einer Flexibilisierung <strong>und</strong> Sozialraumentwicklung <strong>für</strong> alle Hilfeformen trägt.<br />

VI. Die Qualitätsentwicklungsempfehlung <strong>und</strong> ihre Zukunft<br />

Verbindlichkeit ist der Schlüssel zum Erfolg einer Reform, weil sie sich bis weit nach unten <strong>und</strong> bis ins Innere der Organisationen<br />

fortträgt. Alle Visionen des Projektes <strong>und</strong> ihre konkreten Umsetzungen in der vorliegenden Qualitätsentwicklungsempfehlung werden<br />

nur dann realisierbar sein, wenn sie in verbindliche Formen übersetzt werden. Es gilt, die vorhandenen Steuerungsstrukturen mit<br />

modernen Verwaltungsinstrumenten, Ressourcen <strong>und</strong> Kompetenzen in die Lage zu versetzen, das Projekt „Umbau statt Ausbau“ zu<br />

stützen, zu fördern <strong>und</strong> weiter voranzutreiben. Es gilt aber auch, das Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz als Innovationskraft zu nutzen, das<br />

über den Weg der Neuordnung der Entgeltregelung eine Möglichkeit geschaffen hat, Qualitätsentwicklungen zum festen Bestandteil<br />

der Verhandlungen <strong>und</strong> der <strong>Verein</strong>barungen zu machen. Die Erfahrungen in diesem Feld sind noch jung; auch dies braucht Zeit. Wenn<br />

aber die Absicht des Gesetzes – qualitätsvolle Hilfen <strong>für</strong> eine Region zu schaffen, die entwickelbar bleiben wirklich umgesetzt werden<br />

soll, dann bleibt wohl dieser Weg, die Innovationsräume, die das Gesetz eröffnet, <strong>für</strong> Verbindlichkeit zu nutzen. Und schließlich gilt es,<br />

alle Hilfen, die Steuerungsbereiche im Stadtjugendamt, die freien Träger, die Organisation erzieherischer Hilfen in den<br />

Sozialbürgerhäusern <strong>und</strong> die Bezirkssozialarbeit weiterhin in diesen Innovationsprozess einzubinden, um die Leistungsfähigkeit der<br />

erzieherischen Hilfen in der Landeshauptstadt München auch in Zeiten steigender sozialer Belastungen <strong>und</strong> wachsenden ökonomischen<br />

Drucks zu erhalten.<br />

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