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Workshop 1.6 - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

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Die Finanzierungsvereinbarung ist Teil eines Gesamt-Kontraktes – bestehend aus Qualitätsentwicklungs-, Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungsvereinbarung.<br />

Der Weg, den wir in Frankfurt (Oder) gewählt haben, entsprach unseren spezifischen strukturellen, fachlichen <strong>und</strong> personellen Voraussetzungen.<br />

Einige <strong>für</strong> uns wesentliche Voraussetzungen bzw. Eckpfeiler seien hier abschließend genannt:<br />

• überschaubare Trägerstruktur,<br />

• klare – gemeinsam durch <strong>öffentliche</strong>n <strong>und</strong> freie Träger erarbeitete – <strong>und</strong> durch den Jugendhilfeausschuss legitimierte Zielformulierung,<br />

• ständige Orientierung am Ziel, u.a. mittels Indikatoren, die dem Messen der Erreichung <strong>und</strong> Einhaltung der Ziele <strong>und</strong> Standards dienen,<br />

• motivierte Mitarbeiter beim <strong>öffentliche</strong>n <strong>und</strong> bei freien Trägern, die bereit <strong>und</strong> in der Lage waren, eine „Motorrolle“ zu übernehmen<br />

• sowie innovative Modellprojekte – wie insbesondere das B<strong>und</strong>esmodellprojekt INTEGRA.<br />

➙ Es ist anstrengend, das Ziel beharrlich <strong>und</strong> relativ unnachgiebig zu verfolgen.<br />

➙ Es ist anstrengend, die zusammenhängenden Bausteine des Umgestaltungsprozesses im Hinblick auf das Ziel zu jeder Zeit konsequent<br />

im Blick zu behalten.<br />

➙ Es braucht Geduld <strong>und</strong> Zeit, die konsequente Orientierung am sozialen Raum zu etablieren über:<br />

• Zielsetzungen<br />

• Strukturen<br />

• Methoden<br />

• finanzielle Rahmenbedingungen.<br />

Aber wir haben uns in Frankfurt (Oder) das Motto gestellt: „Fange nie an aufzuhören, <strong>und</strong> höre nie auf anzufangen!“<br />

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