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Workshop 1.6 - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

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Anlage:<br />

Qualitätsentwicklungsempfehlung<br />

Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung aller Hilfen zur Erziehung in der Landeshauptstadt München mit dem Ziel der Sozialraumorientierung<br />

<strong>und</strong> Flexibilisierung<br />

1. Einleitung/Präambel<br />

1.1 Einleitung<br />

Die folgende Qualitätsentwicklungsempfehlung formuliert Qualitätskriterien <strong>und</strong> deren Überprüfungsverfahren, die der Umsetzung der<br />

Leitlinien der Sozialraumorientierung <strong>und</strong> der Flexibilisierung der erzieherischen Hilfen in der Landeshauptstadt München dienen. Als<br />

gemeinsam entwickelte Empfehlung des <strong>öffentliche</strong>n Trägers <strong>und</strong> der freien Träger der Erziehungshilfen enthält sie sowohl leistungsbezogene<br />

Qualitätsmerkmale als auch Qualitätskriterien der Jugendhilfeplanung, welche die freien Träger gleichermaßen einbeziehen<br />

wie das Stadtjugendamt, die Sozialbürgerhäuser <strong>und</strong> den ASD.<br />

Diese Qualitätsentwicklungsempfehlung ist Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die künftige Zusammenarbeit <strong>und</strong> das Kontraktmanagement zwischen der<br />

<strong>öffentliche</strong>n Verwaltung <strong>und</strong> den freien Trägern der Erziehungshilfen in der Landeshauptstadt München, um gemeinsam flexible <strong>und</strong><br />

sozialraumorientierte erzieherische Hilfeangebote zu schaffen <strong>und</strong> weiterzuentwickeln.<br />

1.2 Präambel<br />

Diese Empfehlung dient als Gr<strong>und</strong>lage der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege,<br />

anerkannten freien Trägern, weiteren Anbietern von Hilfen zur Erziehung <strong>und</strong> der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Stadtjugendamt<br />

im Bereich der ambulanten, teilstationären <strong>und</strong> stationären Hilfen.<br />

Es sind darin die Hilfen auf der rechtlichen Gr<strong>und</strong>lage des SGB VIII vom 1.1.1991 eingeschlossen, im Besonderen die Leistungen <strong>und</strong><br />

Angebote:<br />

• des sozialpädagogisch begleiteten Wohnens (§ 13.3)<br />

• der Hilfe zur Erziehung <strong>und</strong> ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37, 39, 40)<br />

• der Hilfe <strong>für</strong> seelisch behinderte Kinder <strong>und</strong> Jugendliche <strong>und</strong> ergänzende Leistungen (§§ 35 a bis 37, 39, 40)<br />

• der Hilfen <strong>für</strong> junge Volljährige <strong>und</strong> Nachbetreuung (§ 41)<br />

• der gemeinsamen Wohnformen <strong>für</strong> Mütter/Väter <strong>und</strong> Kind (§ 19)<br />

• Inobhutnahme in Einrichtungen <strong>und</strong> sonstigen betreuten Wohnformen (§ 42).<br />

Mit den o.g. Hilfen wird eine am Bedarf orientierte Versorgung der Landeshauptstadt München gewährleistet. Diese wird durch<br />

Kooperation zwischen den verschiedenen Anbietern <strong>und</strong> durch Vernetzung aller Angebote in der Sozialregion optimiert <strong>und</strong> gefördert.<br />

Leitlinie hierbei ist eine bedarfsorientierte, flexible Ausgestaltung der Hilfen. Die Hilfen erfolgen zeitnah, nachhaltig, zielgenau <strong>und</strong><br />

in der Regel sozialraumorientiert <strong>und</strong> wohnortnah. Der individuellen Ausgestaltung <strong>und</strong> der Vielfalt von Hilfen wird hierbei besonders<br />

Rechnung getragen. Im Rahmen der Qualitätssicherung ist die Überprüfbarkeit <strong>und</strong> Effizienz der Hilfen gewährleistet.<br />

Die Hilfen bieten beratende, begleitende, betreuende <strong>und</strong> unterstützende Leistungen <strong>für</strong> Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> Heranwachsende in<br />

ihrer Lebenswelt <strong>und</strong> ihrem Sozialraum.<br />

Die Ziele der obig genannten Hilfen sind in den rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen des SGB VIII beschrieben.<br />

Die Hilfen fördern junge Menschen in ihrer Entwicklung <strong>und</strong> ihrem Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen <strong>und</strong> gemeinschaftsfähigen<br />

Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII).<br />

Die Hilfen unterstützen die Personensorgeberechtigten in ihrem Erziehungsvermögen <strong>und</strong> deren familiäre Kompetenz.<br />

Der Entscheidungsprozess <strong>für</strong> die Wahl der geeigneten <strong>und</strong> notwendigen Hilfe erfolgt im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII) in einem<br />

transparenten Prozess zwischen dem jungen Menschen, den Personensorgeberechtigten, den vermittelnden Stellen <strong>und</strong> den Anbietern<br />

der Hilfeleistung.<br />

Die ambulanten, teilstationären <strong>und</strong> stationären Hilfen werden durch eine Vielzahl von Einrichtungen <strong>und</strong> Diensten umgesetzt. Die<br />

Konzeptionen <strong>und</strong> Methoden werden von den anerkannten Trägern, weiteren Anbietern der o.g. Hilfen <strong>und</strong> dem Stadtjugendamt<br />

München entwickelt, umgesetzt <strong>und</strong> fortlaufend aktualisiert.<br />

Die fachlichen Standards im Rahmen einer gemeinsam verfassten Empfehlung zur Qualitätsentwicklung werden konsequent umgesetzt<br />

<strong>und</strong> laufend weiterentwickelt.<br />

2. Qualitätskriterien <strong>für</strong> die Infrastruktur erzieherischer Hilfen in der Sozialregion<br />

2.1 Präventive Qualität der sozialräumlichen Infrastruktur<br />

An den Selbsthilfekräften der Sozialregion ansetzende Hilfegestaltungen in den Erziehungshilfen haben Vorrang, wenn der Hilfebedarf<br />

es zulässt.<br />

Ziel der Organisation von erzieherischen Hilfen in der Sozialregion ist es, durch eine präventive Orientierung an vorhandenen Stadtteilangeboten<br />

das Entstehen einzelfallbezogener Problemlagen stetig zu verringern, Verschärfung zu verhindern <strong>und</strong> die Erarbeitung<br />

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