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Workshop 1.6 - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

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Koordination der Leistungssektoren, neue Formen des Qualitätsmanagements, Programme zur Verbesserung der Behandlung von<br />

Chronikern <strong>und</strong> verbesserte Transparenz.<br />

9. Die Reform wird komplettiert durch Vorschläge der Rürup-Kommission. Diese umfassen u.a. die Neufassung der Finanzierung<br />

des Krankengeldes <strong>und</strong> die Einführung einer Zuzahlung <strong>für</strong> Arztbesuche von Patienten, die sich dem System der rationalen Steuerung<br />

(Hausarzt, freiwillige Programme <strong>für</strong> Chroniker) entziehen. Weitere Vorschläge der Kommission zur langfristigen Umgestaltung<br />

des Systems, wie z.B. die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(Bürgerversicherung) oder die Finanzierung des Systems über pauschalierte Prämien, sind noch zu diskutieren <strong>und</strong> politisch zu entscheiden.<br />

10. Im Bereich der Pflegeversicherung sind folgende Reformelemente zu diskutieren:<br />

• weitere Verbesserung der Pflegequalität,<br />

• Abbau der Bürokratie,<br />

• Aktivierung von Rationalitätsreserven <strong>und</strong><br />

• Priorität der ambulanten Versorgung.<br />

Bei der Umsetzung dieser Punkte ist auch der Finanzrahmen zu diskutieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Erhöhung der<br />

Lohnnebenkosten politisch nicht in Frage kommt. Vorstellbar ist z.B. auch eine ergänzende kapitalgedeckte Zusatzvorsorge in die<br />

Finanzierung der Pflegekosten.<br />

Ergebnisse<br />

Demographische Entwicklung – alternde Gesellschaft<br />

Die Veränderungen in der Altersstruktur stellen die sozialen Sicherungssysteme vor immense Herausforderungen. Die Folgen der<br />

demographischen Entwicklung werden in allen Bereichen unserer Gesellschaft spürbar sein. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurden auf dem<br />

76. Deutschen <strong>Fürsorge</strong>tag im Hinblick auf die Zukunft der sozialen Dienste die nachfolgenden Anforderungen formuliert <strong>und</strong> diskutiert.<br />

Bei längerer Lebenserwartung wird eine längere Lebensarbeitszeit notwendig sein. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters darf es nicht<br />

ohne flankierende Maßnahmen geben: Dazu gehören berufliche Qualifizierung <strong>und</strong> eine differenzierte Betrachtung der Erwerbsbiographien<br />

<strong>und</strong> der unterschiedlich belastenden Arbeitsbedingungen. Sonst drohen mittelfristig deutlich niedrigere Renteneinkommen<br />

insbesondere bei Frauen <strong>und</strong> eine verschärfte Spreizung der Alterseinkommen.<br />

Es wird mehr ältere Menschen geben, die auf Betreuung oder Pflege angewiesen sind. Arbeit, Kindererziehung <strong>und</strong> häusliche<br />

Familienpflege müssen besser miteinander vereinbar werden; neue Wohn- <strong>und</strong> Gemeinschaftsformen sind zu entwickeln; Hilfen <strong>für</strong> alte<br />

Menschen müssen deren Bedürfnisse, z.B. als Migranten, berücksichtigen; Präventions- <strong>und</strong> Rehabilitationsmaßnahmen zur Vermeidung<br />

von Pflegebedürftigkeit müssen weiterentwickelt, fachlich qualifiziertes Pflegepersonal gewonnen <strong>und</strong> ausgebildet werden;<br />

bürgerschaftliches Engagement ist unverzichtbar.<br />

Die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen müssen erweitert werden, um die notwendigen sozialen Dienste zur Verfügung<br />

zu stellen. Soziale Dienste sind nicht nur Kostenfaktor, sondern schaffen auch neue Arbeitsplätze <strong>und</strong> individuelle Verdienstmöglichkeiten.<br />

Ihnen kommt eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der sozialen Infrastruktur einer alternden Gesellschaft zu.<br />

Das System der sozialen Pflegeversicherung hat sich nach Auffassung des Deutschen <strong>Verein</strong>s als fünfte Säule der Sozialversicherung<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich bewährt. Die soziale Pflegeversicherung ist jedoch weiterzuentwickeln, damit sie den sich verändernden Bedürfnissen<br />

der Pflegebedürftigen <strong>und</strong> den demographischen <strong>und</strong> finanzpolitischen Anforderungen gerecht wird. Ihre notwendige qualitative<br />

Weiterentwicklung sollte insbesondere den Bedürfnissen der dementen <strong>und</strong> psychisch kranken alten Menschen Rechnung zu tragen.<br />

Zum ersten Mal in unserer Geschichte gibt es Menschen, die trotz Behinderungen alt werden können. Deshalb müssen Altenhilfe, Pflege<br />

<strong>und</strong> Behindertenhilfe zusammenarbeiten: Altenhilfe <strong>und</strong> Pflege brauchen Kompetenzen im Umgang mit den Bedürfnissen von<br />

Menschen mit (geistiger) Behinderung. Die Behindertenhilfe braucht gerontologisches Wissen aus der Altenhilfe <strong>und</strong> Pflege. Die<br />

Vernetzung muss ausgebaut werden; Modelle <strong>für</strong> generationsübergreifendes Wohnen behinderter <strong>und</strong> nichtbehinderter Menschen müssen<br />

erprobt werden, ebenso andere Begegnungs- <strong>und</strong> Freizeitangebote. Die verschiedenartige Zuständigkeit von Pflegeversicherung<br />

<strong>und</strong> Sozialhilfeträger trägt nicht dazu bei, dass sich bedarfsgerechte Dienste entwickeln.<br />

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