Workshop 1.6 - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
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Ab 1998 wurde mit der Diskussion zur Qualitätssicherung der Sozialleistungsangebote der freien Träger in der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft<br />
der Freien Wohlfahrtspflege (BAG) mit Blick auf die europäische Dimension des Sozialstaates auch die Frage nach der<br />
Fachkräfteausbildung <strong>und</strong> damit des Qualifikationsprofils in der bildungs- <strong>und</strong> professionspolitischen Diskussion neu thematisiert.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> muss im Dialog zwischen Disziplin (Hochschulen) <strong>und</strong> Profession (Praxis) die Frage nach den Qualifikations-/Kompetenzprofilen<br />
geklärt werden, die eine solche internationalisierte Ausbildung hervorbringen soll. Weiterhin ist zu fragen,<br />
mit welchen Qualitätsstandards die Qualität der Ausbildung gesichert werden kann.<br />
Obgleich im sozialen Bereich von den Hochschulen bisher bis auf wenige Ausnahmen <strong>für</strong> den nationalen Markt ausgebildet wird, sollen<br />
Qualifikationsprofile wie Qualitätsstandards zukünftig auch international vergleichbar sein.<br />
Damit stellt sich die Leitfrage: Wie viel Standard braucht Europa?<br />
Die Umsetzung dieser Anforderung nach einer Internationalisierung der Ausbildung stellt also Hochschulen <strong>und</strong> Praxis vor die Frage,<br />
wie viel Standard nötig <strong>und</strong> wie viel Standard möglich ist.<br />
(Diese Frage ist schon auf nationaler Ebene vor dem Hintergr<strong>und</strong> des Bildungs- <strong>und</strong> Kulturföderalismus nur schwer zu beantworten.<br />
Hinzu kommen die Unklarheiten zum Begriff der Standardbildung <strong>und</strong> der Standardisierung s.o.)<br />
Zweifellos wird die Einführung von gestuften Studiengängen (BA/MA) nach den Kriterien des Bologna-Prozesses (vgl. dazu die<br />
Richtlinien des WR / der KMK <strong>und</strong> der HRK) weitreichende Folgen <strong>für</strong> Profil, Inhalt <strong>und</strong> Strukturen der Fachkräfteausbildung haben.<br />
Betroffen davon sind vor allem folgende Bereiche:<br />
Ausbildungsniveau:<br />
Ablösung der eingeführten Diplomstudiengänge <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en eine Absenkung des bisherigen Qualifikationsniveaus durch die<br />
Einführung des Bachelor-Abschlusses als Regelabschluss der Hochschulausbildung an Fachhochschulen <strong>und</strong> Universitäten.<br />
Hierarchisierung:<br />
Einführung eines zweiten berufsqualifizierenden Abschlusses durch konsekutive Masterstudiengänge (aufbauend auf den Bachelor-<br />
Abschlüssen) an Fachschulen <strong>und</strong> Universitäten bedeutet, dass es zwei berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse geben wird.<br />
Aufwertung der Fachkraftausbildung unterhalb der Hochschulebene:<br />
Anhebung der Fachkräfteausbildung von der Fachschulebene auf die Fachhochschulebene (z.B. Erzieherinnen) (begründet sich u.a.<br />
durch die geringere Differenz zwischen FS-Ausbildung <strong>und</strong> BA-Studium).<br />
Integration der Weiterbildung:<br />
Integration <strong>und</strong> Aufwertung der Weiterbildung durch die Einführung postgradualer Masterstudiengänge an Fachhochschulen <strong>und</strong><br />
Universitäten.<br />
Berufsqualifizierung:<br />
Zielvorstellung (Verkürzung der Studiendauer): Ein berufsqualifizierender Abschluss soll schon nach drei Jahren auf der ersten<br />
Ausbildungsstufe sowohl auf Fachhochschul- wie auch Universitätsebene erreicht werden. Dies bedeutet wahrscheinlich eine Absenkung<br />
des Ausbildungsstandards.<br />
Im Diskussionsprozess zwischen Theorie <strong>und</strong> Praxis müssen mit Blick auf die Weiterentwicklung des Systems sozialer Berufe die<br />
folgenden offenen Fragen <strong>und</strong> Problemanzeigen bearbeitet werden:<br />
Frage der berufspolitischen Bewertung der Abschlüsse<br />
Entscheidend bei der Einführung der gestuften Studiengänge mit Bachelor- <strong>und</strong> Masterabschlüssen wird auch die Frage sein, wie der zweite<br />
berufsqualifizierende Abschluss des Masters in berufpolitischer Hinsicht zu bewerten ist. Ein gestuftes Modell bedingt gegebenenfalls<br />
auch eine Neugestaltung im Tarifsystem. Mit dem MA-Abschluss soll der Zugang zum höheren Dienst (auch <strong>für</strong> FH) vermittelt werden.<br />
Frage der Auswirkungen auf die Arbeitsfelder<br />
Es stellt sich die Frage, wie eine gestufte Ausbildung sich auf die Strukturierung der Aufgabenwahrnehmung in den Arbeitfeldern auswirkt.<br />
Eine Differenzierung entlang der gestuften Ausbildung in pädagogisch-praktische Tätigkeiten als Domäne der „Bachelor“ <strong>und</strong><br />
in diagnostisch-therapeutischen oder planenden <strong>und</strong> administrativen Tätigkeiten als Domäne der „Master“ würde den bislang breiten<br />
Berufszugang der bisherigen Diplomstudiengänge aufheben.<br />
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