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Jahresbericht 2001/2002 - Fritz Thyssen Stiftung

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RECHTSWISSENSCHAFT<br />

gentlich internationale und transnationale Recht, zumal in der Form<br />

zahlreicher Abkommen und angesichts internationaler Organisationen,<br />

denen Deutschland zugehört, wichtiger denn je. Das belegt zuletzt<br />

die WTO, die einen wichtigen Schritt hin zu einer Weltwirtschaftsordnung<br />

darstellt. Rechtsvergleichung ist längst zu einem<br />

Kerngebiet der Rechtswissenschaft geworden. Rechtsangleichung,<br />

etwa die Frage nach einem europäischen Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht,<br />

wird immer wichtiger.<br />

Institutioneller Wandel und Transformation vollziehen sich nicht nur<br />

in mittel- und osteuropäischen Ländern, sondern auch in Deutschland<br />

und den westlichen Industriestaaten, allen voran den USA, und<br />

stellen auch die Rechtswissenschaft vor ganz neue Herausforderungen.<br />

Gerichtliche, schiedsgerichtliche und andere Mechanismen für<br />

Streitbeilegung und Streitvermeidung sind gefordert.<br />

Die <strong>Fritz</strong> <strong>Thyssen</strong> <strong>Stiftung</strong> räumt solchen Projekten Priorität ein, die<br />

über klassische, innerdeutsche, systematisch-dogmatische Arbeit<br />

hinausgehen, also einzelne Gesetze, Rechtsgebiete, Disziplinen oder<br />

Staatsgrenzen überschreiten. Ob solche Untersuchungen eher privat-<br />

oder öffentlichrechtlich, eher materiell- oder verfahrensrechtlich<br />

oder z. B. dem Handels- und Wirtschaftsrecht, dem Umweltrecht<br />

oder anderen Rechtsgebieten zugehören, ist ohne Belang. Das heißt<br />

nicht, dass nur europarechtlich ausgreifende, rechtsvergleichende<br />

und interdisziplinäre Arbeiten gefördert würden. Aber Projekte, die<br />

Recht funktional untersuchen, genießen Vorrang: Die <strong>Stiftung</strong><br />

möchte einen Beitrag leisten zur Untersuchung von Recht in einer<br />

modernen, vielfältig international eingebundenen Industriegesellschaft.<br />

Für das Projekt „Informationsgesetzbuch“ von Prof. H. Garstka (Berlin),<br />

Prof. M. Kloepfer (Berlin, federführend seit Mitte <strong>2001</strong>) und Prof.<br />

F. Schoch (Freiburg) wurden weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt.<br />

Das Projekt hat es sich zum Ziel gesetzt, die derzeitige Informationsordnung<br />

der Bundesrepublik Deutschland neu zu strukturieren, um<br />

sie an die bestehende technologische und gesellschaftliche Realität<br />

beim allgegenwärtigen Umgang mit Informationen anzupassen und<br />

einheitliche Maßstäbe für den rechtlichen Umgang mit neuen Entwicklungen<br />

des Informationsgeschehens zu schaffen. Es werden allgemeingültige<br />

Regeln und Prinzipien entwickelt, welche die Balance<br />

zwischen Informationsrestriktionsinteressen (Datenschutz) und Informationsfreiheitsinteressen<br />

(Informationszugang) herzustellen geeignet<br />

sind, und die den Vorgaben des Europa- und Völkerrechts<br />

entsprechen. Ziel der Arbeiten im Rahmen des Projekts ist es, einen<br />

ausformulierten wissenschaftlich begründeten Gesetzentwurf zur<br />

umfassenden Kodifikation des Informationsrechts zu schaffen.<br />

Das Projekt widmet sich zunächst dem Entwurf eines Allgemeinen<br />

Teils zum Informationsgesetzbuch. Grundlage ist die Analyse informationsbezogener<br />

Freiheitschancen und -risiken anhand empiri-<br />

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