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Jahresbericht 2001/2002 - Fritz Thyssen Stiftung

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Europäisches<br />

Insolvenzrecht<br />

QUERSCHNITTBEREICH „INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN“ 234<br />

Aufgrund der inzwischen eingetretenen Entwicklung wurde es notwendig,<br />

eine Neuauflage mit geänderter Konzeption vorzusehen.<br />

Die Aufgabe besteht darin, das Europäische Wettbewerbsrecht unter<br />

Konzentration auf seine grundlegenden Prinzipien als Teil des Binnenmarktes<br />

und der Wirtschaftsverfassung der EU in Auseinandersetzung<br />

mit den jüngsten Entwicklungen darzustellen. Auch die Bezüge<br />

zum Recht der Welthandelsorganisation (WTO) sind dabei einzubeziehen.<br />

Die Arbeit an dem Projekt war geprägt durch grundlegende Veränderungen<br />

des Europäischen Wettbewerbsrechts, welche durch die<br />

EG-Kommission initiiert sind. Zu den grundsätzlichen, auch verfassungsrechtlichen<br />

Fragen der von der EG-Kommission beabsichtigten<br />

veränderten Anwendung des Kartellverbots in Art. 81 wurde wiederholt<br />

und umfassend Stellung genommen, zuletzt in dem Aufsatz<br />

„The E.C. Commission’s Modernization of Competition Policy: A<br />

Challenge to the Community’s Constitutional Order“, EBOR 2000.<br />

Ähnlich grundlegende Bedeutung kommt der neuen Rechtsprechung<br />

des Europäischen Gerichtshofs zu den Staatsmonopolen im<br />

Energiebereich zu. Dazu wurde in einem Aufsatz „Grenzen staatlicher<br />

Monopole im EG-Vertrag“, in: FIW-Schriftenreihe, Erfahrungen<br />

mit der Privatisierung von Monopolunternehmen, 1999, S. 71–82,<br />

Stellung genommen.<br />

Zusätzlich zu den unternehmensbezogenen Wettbewerbsregeln<br />

wird das Lehrbuch das Vergaberecht und das Recht der Beihilfen<br />

behandeln.<br />

Prof. H. Prütting, Institut für Verfahrensrecht, Universität Köln, erhält<br />

Fördermittel der <strong>Stiftung</strong> für das Projekt „Das neue europäische Insolvenzrecht“.<br />

Der Rat der Europäischen Union hat am 29. Mai 2000 die Verordnung<br />

Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren verabschiedet. Diese<br />

Verordnung ist am 31. Mai <strong>2002</strong> in Kraft getreten. Sie soll nunmehr<br />

ein einheitliches europäisches Insolvenzverfahren ermöglichen. Im<br />

Bereich des insolvenzrechtlich relevanten materiellen Rechts verweist<br />

die Verordnung allerdings auf die nationalen Rechte der Mitgliedsstaaten.<br />

Die Verordnung stellt den Abschluss langfristiger europäischer<br />

Bemühungen um ein europäisches Insolvenzrecht dar. Angesichts<br />

der fehlenden nationalen Regelungen und der bisher nur in geringem<br />

Umfang vorhandenen bilateralen Übereinkommen wird die<br />

neue europäische Verordnung einen ganz wesentlichen Fortschritt<br />

im Bereich der europäischen Rechtsentwicklung bringen. Das vorliegende<br />

Vorhaben hat sich deshalb zur Aufgabe gestellt, die neue europäische<br />

Verordnung und das ihr zugrunde liegende nationale materielle<br />

Recht wissenschaftlich zu erforschen, darzustellen und zu systematisieren.

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