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Jahresbericht 2001/2002 - Fritz Thyssen Stiftung

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Staatsrecht<br />

RECHTSWISSENSCHAFT 188<br />

– Ermittlung der Gewährleistungsinhalte einzelner Grundrechte in<br />

der Europäischen Union im Verhältnis zu den Grundfreiheiten des<br />

EG-Vertrages<br />

– Überprüfung, ob und gegebenenfalls inwieweit bisher „faktisch“<br />

die Inhalte von Grundrechten durch Normen geschützt werden,<br />

die die Gemeinschaft erlassen hat (Sekundärrecht)<br />

– Verhältnis der Grundrechte innerhalb der Europäischen Union zu<br />

den Grundrechten der Europäischen Menschenrechtskonventionen<br />

– Vertiefung der „allgemeinen Grundrechtslehren“ (Funktionen der<br />

Grundrechte) auf Gemeinschaftsebene.<br />

Angesichts der Entwicklungen durch den Amsterdamer Vertrag und<br />

vor allem durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union<br />

haben sich erhebliche Veränderungen ergeben, so dass die Basis<br />

durch die Ausgangsstudie von 1993 nur sehr eingeschränkt verwendbar<br />

ist. Insbesondere ist auch die Literatur im Hinblick auf die<br />

Grundrechtscharta einzuarbeiten. Ein weiteres wichtiges Feld sind<br />

auch die Fragen zur Abgrenzung von Zuständigkeiten von<br />

EuGH/EuGHMR sowie zu den Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts.<br />

Prof. em. K. Stern, Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre,<br />

Universität zu Köln, wurden Fördermittel bewilligt für den Abschluss<br />

des von ihm verfassten Handbuchs „Staatsrecht der Bundesrepublik<br />

Deutschland, Band IV“.<br />

Im Rahmen dieses Werkes von Prof. Stern erschienen bisher die<br />

Bände I und II, welche die staatsrechtlichen Grundlagen und den organisatorischen<br />

Teil der Verfassung behandeln, die Bände III/1 und<br />

III/2 mit den allgemeinen Grundrechtslehren und Band V, der die<br />

historischen Grundlagen und die Wiedervereinigung Deutschlands<br />

umfasst. Band IV wird die einzelnen Grundrechte behandeln und soll<br />

das Gesamtwerk damit als in sich geschlossene Darstellung aus einem<br />

Konzept vollenden.<br />

Bisher gibt es zwar nicht wenige Staatsrechtslehrbücher, welche sich<br />

den einzelnen Grundrechten widmen, diese sind jedoch Werke kürzeren<br />

oder mittleren Umfangs. Neben den großen Grundrechtskommentaren<br />

existiert bisher kein umfassendes Werk nach den Ideen<br />

und der Grundkonzeption eines Verfassers.<br />

Es ist hier nicht beabsichtigt, den vielen Einzeldarstellungen der<br />

Grundrechte in Monographien, Lehrbüchern oder Kommentaren<br />

eine neue hinzuzufügen, vielmehr soll die Darstellung sich konzentrieren<br />

auf die jeweiligen Grundaussagen der Grundrechte und ihre<br />

Interpretation in der Gesamtrechtsordnung.<br />

Dabei wird eine Begrenzung des Umfangs des Bandes IV auf 1000<br />

bis 1200 Buchseiten mittels einer neuartigen Konzeption angestrebt,<br />

welche stärker auf Querschnittsdarstellungen als auf die Behand-

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