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Jahresbericht 2001/2002 - Fritz Thyssen Stiftung

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Strafjustiz<br />

und Medien<br />

RECHTSWISSENSCHAFT 190<br />

vorschlägen, aber auch für supra-nationale Lösungen der Zukunft,<br />

wo sie für erforderlich gehalten werden. Gleichzeitig wendet sich die<br />

Studie einem viel zu wenig erforschten Gebiet zu, das indes immer<br />

mehr zur zentralen Entscheidungsebene des sich wandelnden Justizsystems<br />

wird – mit weitreichenden Konsequenzen für die Gesellschaft<br />

und die grundlegenden Prinzipen eines Rechtsstaats.<br />

Für das Projekt „Strafjustiz und Medien“ wurden Prof. B.-D. Meier,<br />

Fachbereich Rechtswissenschaften, Universität Hannover, Fördermittel<br />

bewilligt.<br />

Die Möglichkeiten und Grenzen gesetzlicher Regelungen im Überschneidungsbereich<br />

von Strafjustiz und Medien sollen ausgelotet<br />

werden. Innerhalb des vorhandenen Systems von Straf- und Strafprozessrecht<br />

sollen hierzu anhand von ausgewählten Einzelproblemen<br />

Strukturen möglicher Lösungsansätze aufgezeigt werden.<br />

Zunächst werden zentrale Bestimmungsmerkmale des Verhältnisses<br />

zwischen Justiz und Medien betrachtet. Trotz unterschiedlicher Zielsetzungen<br />

und Öffentlichkeitsfunktionen beider Sphären ergeben<br />

sich erhebliche Berührungspunkte, welche eine Klärung des wechselseitigen<br />

Verhältnisses geboten erscheinen lassen.<br />

Auch Medien erfüllen eine öffentliche Aufgabe, die durch verfassungsrechtliche<br />

und gesetzliche Regelungen abgesichert ist. Daneben<br />

übt ihre Berichterstattung in vielfältiger Weise erheblichen faktischen<br />

Einfluss auf strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren aus.<br />

Umgekehrt sind Fälle der Nutzung von Medien durch Angehörige<br />

der Strafjustiz oder zu Fahndungszwecken zu beobachten.<br />

Aus dem wechselseitigen Bezugsverhältnis von Medien und Strafjustiz<br />

erwachsen allerdings auch sensible Konfliktfelder. Dem justiziellen<br />

Anliegen nach Klärung eines Sachverhaltes und dem Schutz<br />

von Persönlichkeitsrechten der Verfahrensbeteiligten steht häufig<br />

das mediale Interesse an öffentlichkeitswirksamer Präsentation und<br />

weitreichender Berichterstattung entgegen. Lösungsansätze für eine<br />

Klärung sind bislang primär durch das Handeln der beteiligten Akteure<br />

bestimmt, bedürfen aber eines verbindlichen rechtlichen Rahmens.<br />

Folgende rechtliche Regelungen sind in diesem Bereich bereits vorhanden:<br />

der verfassungsrechtliche Rahmen; gesetzliche Grundlagen,<br />

die aber oft unspezifisch bleiben; Regelungen unterhalb der gesetzlichen<br />

Ebene, insbesondere Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren<br />

sowie für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, die Rechtsprechung<br />

der Zivilgerichte sowie eigenverantwortliche Richtlinien der Medien<br />

(wie beispielsweise der „Pressekodex“).<br />

Insgesamt zeichnet sich die aktuelle rechtliche Situation aber dadurch<br />

aus, dass verbindliche und zugleich spezifische rechtliche<br />

Maßstäbe weitgehend fehlen. Insbesondere ist eine gesetzliche<br />

Grundlage für die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsorganen<br />

und Medienvertretern nicht vorhanden.

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