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Jahresbericht 2001/2002 - Fritz Thyssen Stiftung

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Umwelt und<br />

Bauleitplanung<br />

RECHTSWISSENSCHAFT 192<br />

Auch die Einbettung des deutschen Staates und der Wirtschaftssubjekte<br />

in Deutschland in einem weltoffenen Markt begründet einen<br />

dringenden Reformbedarf. So wird etwa die Abstimmung der jeweiligen<br />

Besteuerungshoheit unter den Staaten mittels bilateraler Abkommen<br />

zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) durch die<br />

gegenwärtige Entwicklung mit grundsätzlich neuen Fragen konfrontiert,<br />

da beispielsweise die internationale Zuordnung von Einkünften<br />

aus elektronischen Dienstleistungen im Bereich des e-business bislang<br />

kaum gelöst sei.<br />

Möglicherweise ließen sich hier durch sachgerechte Besteuerung<br />

grenzüberschreitender Sachverhalte nach nationalem Gesetz die<br />

Doppelbesteuerungsabkommen zurückdrängen.<br />

Im Hinblick auf Vereinheitlichungstendenzen auf europäischer<br />

Ebene besteht zur Bewahrung deutscher Besteuerungsprinzipien die<br />

Notwendigkeit, die einsichtigen und verallgemeinerungsfähigen<br />

Grundgedanken im geltenden Recht von Verfremdungen und Überwucherungen<br />

durch Lenkungs- und Interventionsbestände wieder<br />

zu befreien und sie so für den Export nach Europa tauglich zu machen.<br />

Deshalb wird die zu entwickelnde reformierte Kodifikation die 105<br />

Bundesgesetze in einem Steuergesetz zusammenfassen und 36 Bundessteuern<br />

auf vier reduzieren:<br />

– eine Einkommensteuer (einschließlich Körperschaftsteuer)<br />

– eine Umsatzsteuer<br />

– eine Erbschaftsteuer (einschließlich Schenkungsteuer)<br />

– eine Sonderverbrauchsteuer auf verschiedene Verbrauchsteuervorgänge.<br />

Diese sind sodann auf der Grundlage eines vorangestellten Allgemeinen<br />

Teils, der Belastungsprinzipien und –verfahren regelt, so in<br />

der Gesamtkodifikation zusammenzufügen, dass Widersprüche ausgeräumt,<br />

Einzelbelastungen in einer Gesamtsteuerlast aufeinander<br />

abgestimmt, Formulierungsmängel in einer einheitlichen Terminologie<br />

behoben und die steuerlichen Belastungsgründe einsichtig und<br />

planbar vermittelt werden.<br />

Gesondert zu regeln sind dabei die Ober- und Untergrenzen der<br />

Steuerbelastung, das Zusammenwirken verschiedener Steuern in einer<br />

Steuerkonkurrenz- und Steuerkollisionsregel, die Inpflichtnahme<br />

Privater für die Steuerverwaltung und das Zusammenwirken<br />

der Steuerrechtsordnung mit dem Europarecht und den Doppelbesteuerungsabkommen.<br />

Prof. W. Erbguth, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht, Universität<br />

Rostock, arbeitet mit Mitteln der <strong>Stiftung</strong> an dem Projekt<br />

„Möglichkeiten und Grenzen der Harmonisierung und Vernetzung<br />

der umweltrechtlichen Anforderungen in der Bauleitplanung“.

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