Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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101<br />
sodass während des Beschwerdeverfahrens keine Informationen<br />
an die ersuchende ausländische Behörde geliefert werden<br />
dürfen."<br />
15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
5. Was tut die Branche, um ihre Wettbewerbsposition mit einer<br />
Qualitätsstrategie zu verbessern, statt weiterhin auf das Bankgeheimnis<br />
als bequem sprudelnde Gewinnquelle zu setzen?<br />
15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
11.4125 n Mo. Streiff. Anwendung des Arbeitsgesetzes im<br />
Spital (22.12.2011)<br />
1. Der Bundesrat wird beauftragt, die Einhaltung des Arbeitsgesetzes<br />
in den Spitälern kontrollieren zu lassen.<br />
2. Der Bundesrat wird beauftragt,die notwendigen Schritte einzuleiten,<br />
damit Verstösse gegen das Arbeitsgesetz unverzüglich<br />
behoben werden.<br />
Mitunterzeichnende: Bulliard, Chopard-Acklin, Darbellay,<br />
Ingold, Nussbaumer, Pardini, Schneider-Schneiter (7)<br />
15.02.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
x 11.4129 n Ip. Tornare. Schlupflöcher in den Abkommen<br />
zur Abgeltungssteuer (22.12.2011)<br />
Die von der Schweiz am 21. September 2011 in Berlin und am<br />
6. Oktober 2011 in London unterzeichneten bilateralen Steuerabkommen<br />
enthalten zahlreiche Schlupflöcher, die wichtige<br />
Fragen aufwerfen:<br />
1. Die Steuerhinterzieher können bis Ende 2012 ihre unversteuerten<br />
Vermögenswerte auf Offshore-Plätze verschieben, beispielsweise<br />
durch Kontoauslagerungen auf ausländische<br />
Niederlassungen derselben Bank. Sie können ihre <strong>Schweizer</strong><br />
Konten auch saldieren und damit <strong>Schweizer</strong> Immobilien,<br />
Schmuck usw. kaufen, ohne mit dem Geldwäschereigesetz in<br />
Konflikt zu geraten. In welchem Umfang beobachtet der Bundesrat<br />
seit Unterzeichnung der Abkommen solche Auslagerungen<br />
und Saldierungen? Wird er Vorkehrungen treffen, um<br />
solche Schlupflöchern zu stopfen?<br />
2. Welche Vorkehrungen hat der Bundesrat getroffen, damit der<br />
im Abkommen ungenügend definierte Begriff der "betroffenen<br />
Person" nicht über eine Liechtensteiner Ermessensstiftung oder<br />
einen angelsächsischen Discretionary Trust umgangen wird?<br />
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die wirtschaftlich Berechtigten<br />
an solchen Einrichtungen zweifelsfrei identifiziert werden,<br />
obschon dies in der Vereinbarung über die Standesregeln zur<br />
Sorgfaltspflicht der Banken zwischen der <strong>Schweizer</strong>ischen Bankiervereinigung<br />
und den Banken vom 7. April 2008 (Art. 4 Paragraf<br />
43) nicht vorgesehen ist?<br />
3. Die "betroffenen Personen", also jene, für die <strong>Schweizer</strong><br />
Zahlstellen Geld einbehalten müssen, sind nur deutsche bzw.<br />
britische natürliche Personen (beide Abkommen, Art. 2 Bst. h).<br />
Damit sind die Konten deutscher Aktiengesellschaften, Gesellschaften<br />
mit beschränkter Haftung, Offener Handelsgesellschaften,<br />
Kommanditgesellschaften und Gesellschaften<br />
bürgerlichen Rechts und ihrer britischen Entsprechungen nicht<br />
erfasst. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass eine Umgehung<br />
über solche Personengesellschaften ausgeschlossen ist?<br />
4. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um Umgehungen<br />
über Schrankfächer und spezielle Versicherungsverträge zu<br />
verhindern (zu Schlupflöchern vgl. Abkommen Art. 2 Bst. f)?<br />
x 11.4130 n Ip. Tornare. Ist die Abgeltungssteuer mit anderen<br />
hohen Rechtsgütern vereinbar? (22.12.2011)<br />
Die Schweiz unterzeichnete am 21. September 2011 in Berlin<br />
und am 6. Oktober 2011 in London je ein bilaterales Steuerabkommen.<br />
Deutsche und britische Steuerhinterzieher sollen ihre<br />
auf <strong>Schweizer</strong> Konten deponierten undeklarierten Vermögenswerte<br />
legalisieren können, indem sie entweder eine einmalige<br />
Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige<br />
Kapitalerträge und -gewinne deutscher bzw. britischer Bankkunden<br />
in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren<br />
Erlös die Schweiz an die deutschen bzw. britischen Behörden<br />
überweist. Zentrale Fragen sind bisher nicht geklärt:<br />
1. Warum ist es für den Bundesrat so wichtig, dass Steuerhinterzieher<br />
und ihre Gehilfen die Anonymität wahren und damit<br />
straflos bleiben können? Wie ist die Amnestieklausel (Art. 17<br />
des Abkommens mit Deutschland) mit dem von der Schweiz<br />
hochgehaltenen Kampf gegen Straflosigkeit vereinbar?<br />
2. Steuerehrliche versteuern nicht bloss ihre Vermögen, sondern<br />
auch ihre Einkommen. Wie garantiert der Bundesrat, dass<br />
die Abkommen nicht bisherige und zukünftige Steuerhinterzieher<br />
gegenüber Steuerehrlichen bevorteilen?<br />
3. Artikel 31 des Abkommens mit Deutschland und Artikel 32<br />
des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich formulieren<br />
hohe Anforderungen an die Amtshilfe in Steuersachen (Identifikation,<br />
hohe Trefferquote als Voraussetzung für weitere Auskunftsbegehren,<br />
maximale Anzahl Gesuche 500 pro Jahr usw.).<br />
Diese Kontingente sind lächerlich niedrig, hat die Schweiz den<br />
USA doch auf einen Schlag fast 5000 Datensätze ausgehändigt.<br />
Zudem sieht Artikel 26 des OECD-Musterabkommens<br />
keine solchen Beschränkungen vor. Bahnt sich ein neuer Konflikt<br />
mit der OECD an?<br />
4. Wie steht es mit der Gegenseitigkeit? Wie werden <strong>Schweizer</strong><br />
Steuerhinterzieher erfasst, die undeklarierte Vermögenswerte in<br />
Deutschland, in Grossbritannien oder einer britischen Steueroase<br />
(Virgin Islands usw.) deponiert haben?<br />
5. Worin besteht die Rechtsgrundlage, dass die Schweiz und<br />
Deutschland den im Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU<br />
vereinbarten Steuersatz von 35 Prozent auf Zinserträge auf 26<br />
Prozent senken? Wie wird diese Ungleichbehandlung von der<br />
Europäischen Kommission beurteilt? Droht eine Klage vor dem<br />
EuGH?<br />
6. Erfordert die einseitige Privilegierung ausländischer Steuerhinterzieher<br />
gegenüber ausländischen Steuerehrlichen mit<br />
deklarierten Vermögenswerten auf <strong>Schweizer</strong> Konten eine Verfassungsänderung?<br />
15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />
16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />
19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
11.4131 n Ip. Pfister Gerhard. Gewerbe und Landwirtschaft.<br />
Gleich lange Spiesse (22.12.2011)<br />
Der <strong>Schweizer</strong>ische Gewerbeverband (SGV) fordert in seinen<br />
politischen Zielsetzungen 2010-2014 eine Reduktion der