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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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101<br />

sodass während des Beschwerdeverfahrens keine Informationen<br />

an die ersuchende ausländische Behörde geliefert werden<br />

dürfen."<br />

15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

5. Was tut die Branche, um ihre Wettbewerbsposition mit einer<br />

Qualitätsstrategie zu verbessern, statt weiterhin auf das Bankgeheimnis<br />

als bequem sprudelnde Gewinnquelle zu setzen?<br />

15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

11.4125 n Mo. Streiff. Anwendung des Arbeitsgesetzes im<br />

Spital (22.12.2011)<br />

1. Der Bundesrat wird beauftragt, die Einhaltung des Arbeitsgesetzes<br />

in den Spitälern kontrollieren zu lassen.<br />

2. Der Bundesrat wird beauftragt,die notwendigen Schritte einzuleiten,<br />

damit Verstösse gegen das Arbeitsgesetz unverzüglich<br />

behoben werden.<br />

Mitunterzeichnende: Bulliard, Chopard-Acklin, Darbellay,<br />

Ingold, Nussbaumer, Pardini, Schneider-Schneiter (7)<br />

15.02.2012 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

x 11.4129 n Ip. Tornare. Schlupflöcher in den Abkommen<br />

zur Abgeltungssteuer (22.12.2011)<br />

Die von der Schweiz am 21. September 2011 in Berlin und am<br />

6. Oktober 2011 in London unterzeichneten bilateralen Steuerabkommen<br />

enthalten zahlreiche Schlupflöcher, die wichtige<br />

Fragen aufwerfen:<br />

1. Die Steuerhinterzieher können bis Ende 2012 ihre unversteuerten<br />

Vermögenswerte auf Offshore-Plätze verschieben, beispielsweise<br />

durch Kontoauslagerungen auf ausländische<br />

Niederlassungen derselben Bank. Sie können ihre <strong>Schweizer</strong><br />

Konten auch saldieren und damit <strong>Schweizer</strong> Immobilien,<br />

Schmuck usw. kaufen, ohne mit dem Geldwäschereigesetz in<br />

Konflikt zu geraten. In welchem Umfang beobachtet der Bundesrat<br />

seit Unterzeichnung der Abkommen solche Auslagerungen<br />

und Saldierungen? Wird er Vorkehrungen treffen, um<br />

solche Schlupflöchern zu stopfen?<br />

2. Welche Vorkehrungen hat der Bundesrat getroffen, damit der<br />

im Abkommen ungenügend definierte Begriff der "betroffenen<br />

Person" nicht über eine Liechtensteiner Ermessensstiftung oder<br />

einen angelsächsischen Discretionary Trust umgangen wird?<br />

Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die wirtschaftlich Berechtigten<br />

an solchen Einrichtungen zweifelsfrei identifiziert werden,<br />

obschon dies in der Vereinbarung über die Standesregeln zur<br />

Sorgfaltspflicht der Banken zwischen der <strong>Schweizer</strong>ischen Bankiervereinigung<br />

und den Banken vom 7. April 2008 (Art. 4 Paragraf<br />

43) nicht vorgesehen ist?<br />

3. Die "betroffenen Personen", also jene, für die <strong>Schweizer</strong><br />

Zahlstellen Geld einbehalten müssen, sind nur deutsche bzw.<br />

britische natürliche Personen (beide Abkommen, Art. 2 Bst. h).<br />

Damit sind die Konten deutscher Aktiengesellschaften, Gesellschaften<br />

mit beschränkter Haftung, Offener Handelsgesellschaften,<br />

Kommanditgesellschaften und Gesellschaften<br />

bürgerlichen Rechts und ihrer britischen Entsprechungen nicht<br />

erfasst. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass eine Umgehung<br />

über solche Personengesellschaften ausgeschlossen ist?<br />

4. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um Umgehungen<br />

über Schrankfächer und spezielle Versicherungsverträge zu<br />

verhindern (zu Schlupflöchern vgl. Abkommen Art. 2 Bst. f)?<br />

x 11.4130 n Ip. Tornare. Ist die Abgeltungssteuer mit anderen<br />

hohen Rechtsgütern vereinbar? (22.12.2011)<br />

Die Schweiz unterzeichnete am 21. September 2011 in Berlin<br />

und am 6. Oktober 2011 in London je ein bilaterales Steuerabkommen.<br />

Deutsche und britische Steuerhinterzieher sollen ihre<br />

auf <strong>Schweizer</strong> Konten deponierten undeklarierten Vermögenswerte<br />

legalisieren können, indem sie entweder eine einmalige<br />

Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige<br />

Kapitalerträge und -gewinne deutscher bzw. britischer Bankkunden<br />

in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren<br />

Erlös die Schweiz an die deutschen bzw. britischen Behörden<br />

überweist. Zentrale Fragen sind bisher nicht geklärt:<br />

1. Warum ist es für den Bundesrat so wichtig, dass Steuerhinterzieher<br />

und ihre Gehilfen die Anonymität wahren und damit<br />

straflos bleiben können? Wie ist die Amnestieklausel (Art. 17<br />

des Abkommens mit Deutschland) mit dem von der Schweiz<br />

hochgehaltenen Kampf gegen Straflosigkeit vereinbar?<br />

2. Steuerehrliche versteuern nicht bloss ihre Vermögen, sondern<br />

auch ihre Einkommen. Wie garantiert der Bundesrat, dass<br />

die Abkommen nicht bisherige und zukünftige Steuerhinterzieher<br />

gegenüber Steuerehrlichen bevorteilen?<br />

3. Artikel 31 des Abkommens mit Deutschland und Artikel 32<br />

des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich formulieren<br />

hohe Anforderungen an die Amtshilfe in Steuersachen (Identifikation,<br />

hohe Trefferquote als Voraussetzung für weitere Auskunftsbegehren,<br />

maximale Anzahl Gesuche 500 pro Jahr usw.).<br />

Diese Kontingente sind lächerlich niedrig, hat die Schweiz den<br />

USA doch auf einen Schlag fast 5000 Datensätze ausgehändigt.<br />

Zudem sieht Artikel 26 des OECD-Musterabkommens<br />

keine solchen Beschränkungen vor. Bahnt sich ein neuer Konflikt<br />

mit der OECD an?<br />

4. Wie steht es mit der Gegenseitigkeit? Wie werden <strong>Schweizer</strong><br />

Steuerhinterzieher erfasst, die undeklarierte Vermögenswerte in<br />

Deutschland, in Grossbritannien oder einer britischen Steueroase<br />

(Virgin Islands usw.) deponiert haben?<br />

5. Worin besteht die Rechtsgrundlage, dass die Schweiz und<br />

Deutschland den im Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU<br />

vereinbarten Steuersatz von 35 Prozent auf Zinserträge auf 26<br />

Prozent senken? Wie wird diese Ungleichbehandlung von der<br />

Europäischen Kommission beurteilt? Droht eine Klage vor dem<br />

EuGH?<br />

6. Erfordert die einseitige Privilegierung ausländischer Steuerhinterzieher<br />

gegenüber ausländischen Steuerehrlichen mit<br />

deklarierten Vermögenswerten auf <strong>Schweizer</strong> Konten eine Verfassungsänderung?<br />

15.02.2012 Antwort des Bundesrates.<br />

16.03.2012 Nationalrat. Die Diskussion wird verschoben.<br />

19.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

11.4131 n Ip. Pfister Gerhard. Gewerbe und Landwirtschaft.<br />

Gleich lange Spiesse (22.12.2011)<br />

Der <strong>Schweizer</strong>ische Gewerbeverband (SGV) fordert in seinen<br />

politischen Zielsetzungen 2010-2014 eine Reduktion der

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