Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament
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(Art. 3 Bst. d Ziff. 2 MWSTG) auf den Übergang von Nutzen und<br />
Gefahr abgestellt wird.<br />
Mitunterzeichnende: Baader Caspar, Caroni, Egloff, Fehr Hans,<br />
Feller, Germanier, Gössi, Herzog, Killer Hans, Leutenegger Filippo,<br />
Lüscher, Müller Philipp, Müller Thomas, Noser, Pelli, Pezzatti,<br />
Schilliger, Schneeberger, Stahl, Vitali, Walter,<br />
Wasserfallen (22)<br />
22.05.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
13.3239 n Mo. Freysinger. Statistik über Gewalt und<br />
Drogen (22.03.2013)<br />
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass Daten<br />
erhoben und eine Statistik darüber geführt wird, in welchem<br />
Ausmass Gewaltverbrechen mit der Einnahme von Drogen/<br />
Betäubungsmitteln zusammenhängen.<br />
Mitunterzeichnende: Binder, de Courten, Egloff, Flückiger Sylvia,<br />
Kaufmann, Killer Hans, Nidegger, Parmelin, Perrin,<br />
Walter (10)<br />
29.05.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />
x 13.3241 n Ip. Freysinger. Kostendeckende<br />
Einspeisevergütung (22.03.2013)<br />
Zurzeit scheint es so, dass Zehntausende von Kleinanlagen von<br />
unter 80 Quadratmetern die Grossproduzenten von Strom mit<br />
Anlagen ab etwa 1000 Quadratmetern blockieren. Scheinbar<br />
werden die Gesuche um KEV-Vergütungen nach Eingangsdatum<br />
und nicht nach Grösse oder Leistung behandelt! Wenn<br />
Bund und Kantone hinter dem geforderten Atomausstieg stehen,<br />
sollten vor allem die Grossanlagen gefördert und auch vorrangig<br />
behandelt werden. Heute warten einige wenige Grosse<br />
im Stapel von zahllosen Kleingesuchen.<br />
1. <strong>Teil</strong>t der Bundesrat diese Analyse?<br />
2. Trifft sie auf das ganze Bundesgebiet oder nur auf einzelne<br />
Kantone zu?<br />
3. Ist der Bund, falls das Problem geortet ist, auch gewillt, diesem<br />
Missstand abzuhelfen?<br />
4. Was gedenkt er in dieser Hinsicht konkret zu unternehmen?<br />
08.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
x 13.3240 n Ip. Rytz Regula. Kein Heliskiing in<br />
Schutzgebieten (22.03.2013)<br />
In einem kürzlich an die Öffentlichkeit gelangten Gutachten<br />
kommt die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission<br />
(ENHK) zum Schluss, dass Heliskiing im BLN-Gebiet<br />
Monte Rosa (Objekt 1707) das Schutzziel Ruhe/Stille schwerwiegend<br />
beeinträchtige. Die Kommission fordert deshalb, dass<br />
der Gebirgslandeplatz Monte Rosa aufzuheben sei, da touristische<br />
Flüge kein übergeordnetes nationales Interesse darstellten.<br />
Der Landeplatz soll nur noch für eine begrenzte Anzahl<br />
Trainingsflüge verwendet werden dürfen.<br />
17 der insgesamt 42 Gebirgslandeplätze (GLP) befinden sich<br />
ebenfalls in Gebieten, die im Bundesinventar der Landschaften<br />
und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) enthalten<br />
sind. Weitere 15 befinden sich in einem Abstand von weniger<br />
als 5 Kilometern zu BLN-Gebieten. Gemäss Konfliktblättern zu<br />
den einzelnen GLP kommt der Bedeutung des Schutzziels<br />
Ruhe/Stille in 24 der 42 existierenden GLPs ebenfalls grosse<br />
Bedeutung zu.<br />
Eine im Jahre 2002 von der Geschäftsprüfungskommission des<br />
Nationalrates (GPK-NR) in Auftrag gegebene Evaluation führte<br />
generell zu einer kritischen Erfolgsbilanz bezüglich der Wirksamkeit<br />
des BLN. Die massgebenden landschaftlichen Qualitäten<br />
in den Objekten waren teilweise gravierend beeinträchtigt,<br />
worauf das noch laufende Projekt zur Aufwertung der BLN-<br />
Gebiete unter Federführung des Bafu gestartet wurde.<br />
Im laufenden Prozess Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) zur<br />
Überprüfung der GLP wurden Schutzinteressen bis anhin nicht<br />
ausreichend berücksichtigt, wie auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes<br />
vom 1. Dezember 2011 (A8386/2010) zeigt.<br />
Aufgrund der aktuellen Entwicklung stellen sich deshalb folgende<br />
Fragen:<br />
1. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die Schutzziele<br />
der BLN-Gebiete sowie die Erkenntnisse des Gutachtens der<br />
ENHK bei der Überprüfung der GLP innerhalb des SIL-Prozesses<br />
ausreichend berücksichtigt werden?<br />
2. Wie kann sichergestellt werden, dass keine weiteren<br />
Gebirgslandeplätze in BLN-Gebieten erstellt werden?<br />
22.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
x 13.3242 n Ip. Freysinger. Die Schweiz ist nicht Zypern<br />
(22.03.2013)<br />
Im Jahre 2012 wurde die Verordnung der Eidgenössischen<br />
Finanzmarktaufsicht über die Insolvenz von Banken und Effekthändlern<br />
in Kraft gesetzt. In dieser liest man im Kapitel über die<br />
Sanierung einer Bank Erstaunliches. Während in Artikel 49 festgehalten<br />
wird, dass die Finma anordnen kann, sämtliches<br />
Fremdkapital in Eigenkapital umzuwandeln, bezieht sich Artikel<br />
50 auf Forderungsverzichte, die die Finma den Einlegern aufbürden<br />
kann. In den Worten der Verordnung: "Neben oder<br />
anstelle der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital kann die<br />
Finma eine teilweise oder vollständige Forderungsreduktion<br />
anordnen." Von der Umwandlung oder vom Forderungsverzicht<br />
ausgenommen sind gewisse Einlagen wie Lohn- oder Versicherungsansprüche<br />
sowie Einlagen von bis zu 100 000 Franken.<br />
Wer höhere Einlagen bei einer Bank hat, muss damit rechnen,<br />
von der Finma bei der nächsten Bankenkrise gezwungen zu<br />
werden, die Einlagen in Aktien umzuwandeln oder sie teilweise<br />
oder ganz abzuschreiben.<br />
Das wirft folgende Fragen auf:<br />
a. Nach welchen Kriterien entscheidet die Finma, ob eine Bank<br />
sanierungswürdig ist?<br />
b. Hat sie die Kompetenz, zu beurteilen, welche Banken Zukunft<br />
haben?<br />
c. Sollen die Banken nicht eher ihr Eigenkapital erhöhen, um<br />
gegen Krisen gewappnet zu sein?<br />
d. Sollen sich die Banken nicht eher auf das Vergeben von Krediten<br />
mit Einhaltung der Fristenkongruenz und auf die Vermögensverwaltung<br />
beschränken, um das Risiko niedrig zu halten?<br />
22.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />
21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />
13.3243 n Ip. Allemann. Verbot der direkten und indirekten<br />
Finanzierung von Atomwaffen (22.03.2013)<br />
Seit dem 1. Februar 2013 ist das revidierte Kriegsmaterialgesetz<br />
(KMG) in Kraft. Die neuen Artikel 8b und 8c verbieten die<br />
direkte und die indirekte Finanzierung von verbotenen Waffen,<br />
also neben Streumunition auch ABC-Waffen und Antipersonenminen.<br />
Bislang wenig diskutiert wurde die konkrete und konse-