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Sommersession Teil 2 - Schweizer Parlament

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289<br />

(Art. 3 Bst. d Ziff. 2 MWSTG) auf den Übergang von Nutzen und<br />

Gefahr abgestellt wird.<br />

Mitunterzeichnende: Baader Caspar, Caroni, Egloff, Fehr Hans,<br />

Feller, Germanier, Gössi, Herzog, Killer Hans, Leutenegger Filippo,<br />

Lüscher, Müller Philipp, Müller Thomas, Noser, Pelli, Pezzatti,<br />

Schilliger, Schneeberger, Stahl, Vitali, Walter,<br />

Wasserfallen (22)<br />

22.05.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

13.3239 n Mo. Freysinger. Statistik über Gewalt und<br />

Drogen (22.03.2013)<br />

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass Daten<br />

erhoben und eine Statistik darüber geführt wird, in welchem<br />

Ausmass Gewaltverbrechen mit der Einnahme von Drogen/<br />

Betäubungsmitteln zusammenhängen.<br />

Mitunterzeichnende: Binder, de Courten, Egloff, Flückiger Sylvia,<br />

Kaufmann, Killer Hans, Nidegger, Parmelin, Perrin,<br />

Walter (10)<br />

29.05.2013 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.<br />

x 13.3241 n Ip. Freysinger. Kostendeckende<br />

Einspeisevergütung (22.03.2013)<br />

Zurzeit scheint es so, dass Zehntausende von Kleinanlagen von<br />

unter 80 Quadratmetern die Grossproduzenten von Strom mit<br />

Anlagen ab etwa 1000 Quadratmetern blockieren. Scheinbar<br />

werden die Gesuche um KEV-Vergütungen nach Eingangsdatum<br />

und nicht nach Grösse oder Leistung behandelt! Wenn<br />

Bund und Kantone hinter dem geforderten Atomausstieg stehen,<br />

sollten vor allem die Grossanlagen gefördert und auch vorrangig<br />

behandelt werden. Heute warten einige wenige Grosse<br />

im Stapel von zahllosen Kleingesuchen.<br />

1. <strong>Teil</strong>t der Bundesrat diese Analyse?<br />

2. Trifft sie auf das ganze Bundesgebiet oder nur auf einzelne<br />

Kantone zu?<br />

3. Ist der Bund, falls das Problem geortet ist, auch gewillt, diesem<br />

Missstand abzuhelfen?<br />

4. Was gedenkt er in dieser Hinsicht konkret zu unternehmen?<br />

08.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

x 13.3240 n Ip. Rytz Regula. Kein Heliskiing in<br />

Schutzgebieten (22.03.2013)<br />

In einem kürzlich an die Öffentlichkeit gelangten Gutachten<br />

kommt die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission<br />

(ENHK) zum Schluss, dass Heliskiing im BLN-Gebiet<br />

Monte Rosa (Objekt 1707) das Schutzziel Ruhe/Stille schwerwiegend<br />

beeinträchtige. Die Kommission fordert deshalb, dass<br />

der Gebirgslandeplatz Monte Rosa aufzuheben sei, da touristische<br />

Flüge kein übergeordnetes nationales Interesse darstellten.<br />

Der Landeplatz soll nur noch für eine begrenzte Anzahl<br />

Trainingsflüge verwendet werden dürfen.<br />

17 der insgesamt 42 Gebirgslandeplätze (GLP) befinden sich<br />

ebenfalls in Gebieten, die im Bundesinventar der Landschaften<br />

und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) enthalten<br />

sind. Weitere 15 befinden sich in einem Abstand von weniger<br />

als 5 Kilometern zu BLN-Gebieten. Gemäss Konfliktblättern zu<br />

den einzelnen GLP kommt der Bedeutung des Schutzziels<br />

Ruhe/Stille in 24 der 42 existierenden GLPs ebenfalls grosse<br />

Bedeutung zu.<br />

Eine im Jahre 2002 von der Geschäftsprüfungskommission des<br />

Nationalrates (GPK-NR) in Auftrag gegebene Evaluation führte<br />

generell zu einer kritischen Erfolgsbilanz bezüglich der Wirksamkeit<br />

des BLN. Die massgebenden landschaftlichen Qualitäten<br />

in den Objekten waren teilweise gravierend beeinträchtigt,<br />

worauf das noch laufende Projekt zur Aufwertung der BLN-<br />

Gebiete unter Federführung des Bafu gestartet wurde.<br />

Im laufenden Prozess Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) zur<br />

Überprüfung der GLP wurden Schutzinteressen bis anhin nicht<br />

ausreichend berücksichtigt, wie auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes<br />

vom 1. Dezember 2011 (A8386/2010) zeigt.<br />

Aufgrund der aktuellen Entwicklung stellen sich deshalb folgende<br />

Fragen:<br />

1. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die Schutzziele<br />

der BLN-Gebiete sowie die Erkenntnisse des Gutachtens der<br />

ENHK bei der Überprüfung der GLP innerhalb des SIL-Prozesses<br />

ausreichend berücksichtigt werden?<br />

2. Wie kann sichergestellt werden, dass keine weiteren<br />

Gebirgslandeplätze in BLN-Gebieten erstellt werden?<br />

22.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

x 13.3242 n Ip. Freysinger. Die Schweiz ist nicht Zypern<br />

(22.03.2013)<br />

Im Jahre 2012 wurde die Verordnung der Eidgenössischen<br />

Finanzmarktaufsicht über die Insolvenz von Banken und Effekthändlern<br />

in Kraft gesetzt. In dieser liest man im Kapitel über die<br />

Sanierung einer Bank Erstaunliches. Während in Artikel 49 festgehalten<br />

wird, dass die Finma anordnen kann, sämtliches<br />

Fremdkapital in Eigenkapital umzuwandeln, bezieht sich Artikel<br />

50 auf Forderungsverzichte, die die Finma den Einlegern aufbürden<br />

kann. In den Worten der Verordnung: "Neben oder<br />

anstelle der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital kann die<br />

Finma eine teilweise oder vollständige Forderungsreduktion<br />

anordnen." Von der Umwandlung oder vom Forderungsverzicht<br />

ausgenommen sind gewisse Einlagen wie Lohn- oder Versicherungsansprüche<br />

sowie Einlagen von bis zu 100 000 Franken.<br />

Wer höhere Einlagen bei einer Bank hat, muss damit rechnen,<br />

von der Finma bei der nächsten Bankenkrise gezwungen zu<br />

werden, die Einlagen in Aktien umzuwandeln oder sie teilweise<br />

oder ganz abzuschreiben.<br />

Das wirft folgende Fragen auf:<br />

a. Nach welchen Kriterien entscheidet die Finma, ob eine Bank<br />

sanierungswürdig ist?<br />

b. Hat sie die Kompetenz, zu beurteilen, welche Banken Zukunft<br />

haben?<br />

c. Sollen die Banken nicht eher ihr Eigenkapital erhöhen, um<br />

gegen Krisen gewappnet zu sein?<br />

d. Sollen sich die Banken nicht eher auf das Vergeben von Krediten<br />

mit Einhaltung der Fristenkongruenz und auf die Vermögensverwaltung<br />

beschränken, um das Risiko niedrig zu halten?<br />

22.05.2013 Antwort des Bundesrates.<br />

21.06.2013 Nationalrat. Erledigt.<br />

13.3243 n Ip. Allemann. Verbot der direkten und indirekten<br />

Finanzierung von Atomwaffen (22.03.2013)<br />

Seit dem 1. Februar 2013 ist das revidierte Kriegsmaterialgesetz<br />

(KMG) in Kraft. Die neuen Artikel 8b und 8c verbieten die<br />

direkte und die indirekte Finanzierung von verbotenen Waffen,<br />

also neben Streumunition auch ABC-Waffen und Antipersonenminen.<br />

Bislang wenig diskutiert wurde die konkrete und konse-

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